Müller Damian · Ständerat · 2023-12-07
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-12-07
Wortprotokoll
Die Bestimmung in Artikel 30b Absatz 2 Buchstabe c wurde im Nationalrat aufgrund eines Minderheitsantrages denkbar knapp, mit einer Stimme Differenz, in den Gesetzentwurf aufgenommen. Der Gesetzesartikel bezweckt ja, den Kunststoffeintrag in Kompost und Gärgut zu eliminieren. Dieses Ziel wird auch von den betroffenen Unternehmen geteilt.
Die Minderheit möchte hier eine Entpackungspflicht einführen. Sie unterstrich, dass biogene Produkte auch organisches Material seien. Bei den Kosten für das Entpacken der biogenen Produkte stellt die Minderheit auf das Verursacherprinzip ab. Verursacher der Verpackungen seien die Detailhändler bzw. die Lieferanten.
Das Departement hat sich die erwähnten Überlegungen ebenfalls gemacht und betont, dass eine volkswirtschaftliche Beurteilung vorgenommen worden sei und dass es vor allem die Biomasseanlagenbetreiber, sprich die Betreiber von Kompostier- und Vergärungsanlagen, angefragt habe. Das Problem geht eigentlich in diese Richtung. Man könnte diese Produkte vorher entpacken, aber die Biomasseanlagenbetreiber haben festgestellt, dass sie ihre Anlagen so oder so mit den entsprechenden Rechen, Sieben usw. ausrüsten müssen, bzw. sie haben dies bereits getan, weil nur etwa 15 Prozent der Kunststoffe, die in einer solchen Anlage landen, aus dem Detailhandel kommen. Der Rest kommt vorwiegend aus privaten Anlieferungen, also den grünen Tonnen, die man an den Strassenrand stellt. Man hat in dem Sinne in einer solchen Anlage also den genau gleichen finanziellen Aufwand. Man hat dann einfach 15 Prozent weniger Kunststoffe, aber um die restlichen 85 Prozent muss man sich so oder so kümmern.
Es ist also eine Frage von Aufwand und Ertrag. Die Kommission hat dem Streichungsantrag mit 8 zu 5 Stimmen zugestimmt.