Müller Damian · Ständerat · 2023-12-07
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-12-07
Wortprotokoll
Es geht hier um eine Anpassung des bundesrätlichen Entwurfes. Ich erlaube mir, zuhanden der Materialien diese Erläuterungen zu machen.
Die vorliegende Anpassung schliesst im Gegensatz zur Fassung des Nationalrates die Wiederverwendung mit ein. Beide Fassungen basieren auf der Annahme, dass aus der besten stofflichen Verwertung immer auch die grösste Minimierung des ökologischen Fussabdrucks resultiert. Diese Annahme läuft aber im Einzelfall oft ins Leere, da unser Ökosystem auf der technischen und der biologischen Seite aus vielen verschiedenen miteinander verbundenen Kreisläufen besteht und die Erhöhung einzelner Wiederverwertungsquoten auf gegen 100 Prozent ohne Gesamtbetrachtung am Ziel vorbeischiessen kann. Es geht im Sinne des Cradle-to-Cradle-Ansatzes vor allem darum, möglichst viele Kreisläufe auf der technischen, aber eben auch auf der biologischen Seite unter Berücksichtigung der daraus resultierenden Emissionen und auf der Basis einer Gesamtbauwerk- und Lebenszyklusbetrachtung möglichst vollständig und wettbewerbsfähig zu schliessen.
Bezüglich des wertbeständigen Schliessens der Stoffkreisläufe ergibt sich meines Erachtens insbesondere im Bereich des Hochbaus Verbesserungspotenzial. Artikel 30d Absatz 3 schafft eine Verwertungskaskade. Wie in Absatz 1 festgehalten wird, müssen Abfälle erstens stofflich, zweitens stofflich-energetisch und drittens rein energetisch verwendet werden. Die zweite Ebene der stofflich-energetischen Verwertung ermöglicht privaten Akteuren das weitere Schliessen von Kreisläufen, bevor gebühren- oder steuerfinanzierte Lösungen die rein energetische Verwertung an dritter Stelle übernehmen. Bereits die UREK-N und die entsprechende Subkommission haben dieses Themenfeld kritisch vertieft. Natürlich war nicht alles auf Anhieb klar. Ich hoffe, Ihnen ist es jetzt klar. Die UREK-S hat mit ihrem Entscheid verschiedene Interpretationen ausgeführt. Deshalb einigte sich die Kommission darauf, dass sie die Umsetzung bei der Konsultation zur Verordnung nochmals genau überprüfen wird.