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David Eugen · Ständerat · 2003-03-17

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-17

Wortprotokoll

Vielleicht vorweg die politische Einordnung dieses Minderheitsantrages: Im Nationalrat wurde ein gleich lautender Antrag - es war dort der Antrag der Mehrheit - mit 84 zu 52 Stimmen angenommen, also relativ deutlich. Für mich war eigentlich überraschend, welche Gruppen für den Mehrheitsantrag gestimmt haben und welche dagegen, d. h. für den Ständerat. Gegen den [PAGE 236] Mehrheitsantrag stimmten die SP-Fraktion und die grüne Fraktion. Für die jetzige Minderheit hier im Ständerat und die damalige Mehrheit im Nationalrat waren die CVP-, die FDP- und die SVP-Fraktion. Es ist klar, dass es hier darum geht, wie wir jetzt diese Familienbesteuerung definitiv auf den Bürger zukommen lassen. Wir von der Minderheit hier im Ständerat sind der gleichen Überzeugung wie die Mehrheit im Nationalrat: dass es notwendig ist, mit dieser Familienbesteuerung im Bereich des Mittelstandes mit Kindern eine deutliche Entlastung herbeizuführen.

Das ist jene Gruppe, die heute am meisten belastet ist. Der Kommissionspräsident hat ausgeführt, es werde jetzt schon ohnehin viel getan. Dieser Personenkreis war während vielen Jahren übermässig bzw. zu stark belastet. Übrigens ist das gleiche Phänomen, wie Sie alle wissen, auch noch bei der Krankenversicherung zu beobachten. Dort haben wir die Entlastung nicht so schnell zur Hand, wie wir es vielleicht gerne hätten. Hier kann man jetzt aber endlich einmal dieser Gruppe, den Mittelstandsfamilien mit Kindern, eine deutliche Entlastung geben, die absolut notwendig ist.

Es wurde ausgeführt, dass die Massnahme 110 Millionen Franken kostet; das stimmt. Aber ich bitte Sie, dabei noch Folgendes zu bedenken: Der Nationalrat hat seinerzeit bei der Festsetzung dieser Abzüge eine Reduktion eines anderen Abzugs vorgenommen, nämlich des allgemeinen Abzugs. Er hat also dort Steuern erhöht und sie hier wieder gesenkt. Mit anderen Worten: Diese Übung ist haushaltneutral ausgefallen. Was wir jetzt hier machen, ist deshalb eine Steuererhöhung. Wir nehmen nämlich die Reduktion des allgemeinen Abzugs nicht zurück.

Die Mehrheit müsste schon, wenn sie konsequent wäre und nicht daran denken würde, hier Steuern zu erhöhen, auch sagen: Wir wollen natürlich den allgemeinen Abzug jetzt nicht reduzieren, sondern wir wollen ihn so belassen, wie er ist. Ein solcher Antrag wurde nicht gestellt. Damit ist davon auszugehen, dass diese Übung - Reduktion des allgemeinen Abzugs, keine Anpassung der Kinderabzüge hier - eine steuererhöhende Wirkung hat. Das finde ich absolut falsch.

Man kann sich dann noch fragen: Was ist intelligenter, den allgemeinen Abzug zu reduzieren oder die Kinderabzüge zu erhöhen? Ich halte das Zweite - das schlägt Ihnen die Minderheit vor - für wesentlich intelligenter. Es geht hier nämlich um einen horizontalen Steuerlastenausgleich zwischen Eltern mit Kindern auf der einen Seite und kinderlosen Ehepaaren oder allein stehenden Personen ohne Kinder auf der anderen Seite.

Wenn Sie wieder das andere tun, d. h. den allgemeinen Abzug gemäss früherer Lösung auf der alten Höhe belassen, dann geben Sie die Steuererleichterung eben an jene weiter, die den allgemeinen Abzug machen können: Das ist eine allgemeine Streusubvention für quasi alle Steuerpflichtigen. Daher, finde ich, kann man nicht argumentieren, diese Abzugsregelung werde hier nicht haushaltneutral formuliert. Sie wird vielmehr entweder so gemacht, wie es der Nationalrat und die Minderheit vorschlagen, nämlich haushaltneutral - man geht an einem Ort runter und am anderen Ort rauf -, oder dann müsste man, wie gesagt, den allgemeinen Abzug konsequenterweise wieder erhöhen, was aber nicht sinnvoll ist.

Ich möchte Sie noch auf einen besonderen Punkt bei der zweiten Abstimmung, die wir durchführen, hinweisen: Der Kinderabzug besteht ja aus zwei Teilen, erstens aus dem Kinderabzug gemäss Absatz 1 Buchstabe b mit diesen 10 000 Franken und dann zweitens aus dem Ausbildungsabzug. Ich möchte Sie bitten, insbesondere dem Ausbildungsabzug zuzustimmen, weil dieser gerade wiederum jene Eltern stark betrifft, die Kinder im Alter zwischen 16 und 25 Jahren in der Ausbildung haben. Wir alle wissen, dass das die Hauptbelastung für diese Familien ist. Wir haben den Ausbildungsabzug mit dem Steuerharmonisierungsgesetz abgeschafft, das war ein Fehler. Viele Kantone waren auch dagegen, weil sie, die nahe an der "Front" sind und wissen, wie wichtig dieser Ausbildungsabzug für Familien mit Kindern im Ausbildungsalter zwischen 16 bis 25 Jahren ist.

Ich bitte Sie also, insbesondere dem Ausbildungsabzug zuzustimmen, wenn Sie in Punkt 1, also beim Kinderabzug, schon der Mehrheit folgen möchten.