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preparatory:AB 330223

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-12-11

Wortprotokoll

Meine Antwort fällt etwas länger aus, auch aufgrund der Komplexität dieser Frage. Im Stromversorgungsgesetz sind hierzu vor allem die Vorgaben über den Einsatz intelligenter Steuer- und Regelsysteme relevant. Diese Systeme dürfen grundsätzlich nur mit Zustimmung des Betroffenen und gegen eine vereinbarte Vergütung eingesetzt werden. In Zukunft kommen zudem mit dem neuen Artikel 17c des Stromversorgungsgesetzes die neuen Vorgaben über die Nutzung der Flexibilität zum Tragen. Zur Abwendung einer Gefährdung des sicheren Netzbetriebes darf der Netzbetreiber ein Steuer- und Regelsystem ausnahmsweise auch ohne Zustimmung installieren und einsetzen.

In der Energieverordnung ist eine Vorgabe über die Anschlussbedingungen relevant. Diese Vorgabe verpflichtet die Betreiber von Fotovoltaikanlagen dazu, auf eigene Kosten Massnahmen zu ergreifen, um störende technische Einwirkungen auf den Netzanschlusspunkt zu vermeiden. Für den Vollzug dieser gesetzlichen Vorgaben und für den Entscheid über allfällige Streitfälle ist die Elcom zuständig. Nach Einschätzung des Bundes handelt es sich beim Lastabwurf bisher nicht um ein Massenphänomen. Die negativen Auswirkungen auf den Ausbau der Fotovoltaik sind nach unserer Schätzung gering. Die Anforderung, dass ein NA-Schutz eingebaut werden muss, erhöht die Kosten von Fotovoltaikanlagen je nach Grösse um wenige Prozent, was aber in Anbetracht der aktuell stark sinkenden Preise für Fotovoltaikmodule nur wenig ins Gewicht fällt. [PAGE 2262]

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