Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-12-11
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-12-11
Wortprotokoll
Ich spreche zu Block 3, "Sicherheit und Verkehr".
Beim Bundesamt für Polizei geht es um eine Krediterhöhung von 2,5 Millionen Franken; das ist der Antrag der Minderheit Wyss. Der Bundesrat ist mit der Aufstockung einverstanden. Es geht hier darum, dass jüdische Einrichtungen baulich instand gesetzt werden können und dass die Sicherheit dort erhöht wird. Ich habe bereits bei der allgemeinen Aussprache darauf hingewiesen: Erinnern Sie sich an das Attentat von Halle. Beispielsweise hielt die Türe der Synagoge stand. So wurden viele Menschenleben gerettet. Um diese Erhöhung der Sicherheit geht es hier auch. Es gibt mehr Kreditanträge und Bedürfnisse, als wir im Moment finanzieren können. Hier geht es um einen geringen Betrag. Gemäss dem Budget des Bundesrates hätte dieser Betrag in der Schuldenbremse Platz. Wir schauen, wie es dann am Schluss herauskommt. Wir machen den Kassensturz dann nach der Beratung aller Blöcke.
Bei den Armeeausgaben bitte ich Sie, durchgehend beim Bundesrat zu bleiben. Hier gibt es eine Minderheit I (Tuena). Dann gibt es bei der Position "Rüstungsaufwand und -investitionen" noch eine Minderheit I (Andrey) und eine Minderheit II (Wyss). Ich bitte Sie hier, beide Minderheitsanträge abzulehnen. Der Bundesrat hat bei der Bereinigung des Voranschlags 2024 das Wachstum der Armeeausgaben bereits reduziert, und die Mittel für die Armee wurden gegenüber dem ursprünglichen Finanzplan 2024 um knapp 290 Millionen Franken gesenkt.
Bei der Minderheit I (Tuena) bitte ich Sie, dem Bundesrat zu folgen und in den Finanzplanjahren 2025 bis 2027 keine Aufstockungen vorzunehmen. Mit Blick auf die Lage des Bundeshaushaltes hat der Bundesrat im Januar 2023 entschieden, die Ausgaben der Armee bis ins Jahr 2035 anstatt bis 2030 auf 1 Prozent des BIP ansteigen zu lassen. Ich möchte daran erinnern, dass der Bundesrat bereits bei der Beratung der Motionen der SiK-N und der SiK-S in seiner Stellungnahme festgehalten hat, dass er selbstverständlich dafür ist, die Verteidigungsfähigkeit der Armee zu verbessern, und dass die Ausgaben hier steigen sollen. Gemäss Bundesrat soll dies aber im Lichte der Gesamtausgaben des Bundeshaushaltes beurteilt werden - deshalb hier der Entscheid des Bundesrates zur Erhöhung auf 1 Prozent des BIP bis 2035.
Die Zahlen zum Legislaturfinanzplan zeigen für die Jahre 2025 bis 2027 weiterhin Defizite in Milliardenhöhe. Allein für das Jahr 2025 fehlen über 2 Milliarden Franken, für das Jahr 2027 sind es bereits 3 Milliarden. Eine Zustimmung zum vorliegenden Antrag der Minderheit Tuena würde den bereits grossen finanziellen Bereinigungsbedarf und damit auch den Spardruck auf die anderen Ausgaben des Bundes, auf bestehende Budgetpositionen, in den nächsten Jahren weiter erhöhen.
Dann kommen wir zum Verkehr, und zwar zum einmaligen Kapitalzuschuss an die SBB. Hier möchte ich in Erinnerung rufen, dass wir mit diesem Kapitalzuschuss einen Auftrag des Parlamentes erfüllen. Es handelt sich um die Motion 22.3008. Die Verluste aus der Covid-19-Zeit sind insbesondere auf den Fernverkehr zurückzuführen. Ausgehend davon bemisst sich der Kapitalzuschuss an den Verlusten aus dem Fernverkehr in den Jahren 2020 bis 2022. Das ist also sozusagen eine Altlast aus der Pandemiezeit. Wir empfehlen Ihnen aber, den Entscheid über die Höhe des Kapitalzuschusses im Rahmen der Änderung des SBB-Gesetzes zu fällen. Sie beraten das morgen. Es ist so, dass dieser Betrag jetzt zwar eingestellt ist. Dennoch kann ein solcher Betrag - ob voll oder zur Hälfte oder zu einem Viertel - selbstverständlich nur ausgerichtet werden, wenn Sie Artikel 20 des SBB-Gesetzes zustimmen. Das werden Sie morgen entscheiden können.
Zur Einlage in den Bahninfrastrukturfonds (BIF): Hier bitten wir Sie, beim Bundesrat zu bleiben. Wir haben für 2024 bereits eine Kürzung der BIF-Einlage von 36 Millionen Franken vorgesehen. Ich möchte in Erinnerung rufen, dass in den Finanzplanjahren 2025 bis 2027 eine Kürzung der Einlagen um 450 Millionen geplant ist. Man sollte hier das Pulver nicht zu früh verschiessen. Vielleicht sind wir froh, wenn wir diese Einlagen in den Jahren 2025 bis 2027 noch kürzen können.
Dann bitte ich Sie, beim regionalen Personenverkehr der Mehrheit zu folgen. Hier geht es um eine Aufstockung im regionalen Personenverkehr um 55 Millionen Franken. Ich möchte in Erinnerung rufen, dass die Mittel für den regionalen Personenverkehr 2022 und 2023 mit Nachträgen um 27 bzw. 87 Millionen Franken erhöht wurden, im Jahr 2022 vor allem aufgrund der Corona-bedingten Ertragsausfälle und 2023 insbesondere wegen der hohen Teuerung. Das waren Ausnahmejahre; die ergänzten Budgetbeträge sollten nicht als neue Normalität betrachtet werden. Wir haben in den Corona-Jahren einiges ausgeglichen. Aber auch die Kantone müssen sich daran gewöhnen, dass die Kasse des Bundes gewisse Grenzen hat und dass man hier nicht einfach weiter Mittel entnehmen kann. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir hier im Vergleich zu den budgetierten Mitteln 2023 eine Kürzung von 0,4 Prozent haben. Danach wachsen die Ausgaben wieder um 2 Prozent. [PAGE 2277]