Schiesser Fritz · Ständerat · 2003-03-17
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-17
Wortprotokoll
Wenn Sie erlauben, werde ich noch ganz kurz eine allgemeine Bemerkung machen. Wir haben, wie der Vizepräsident gesagt hat, diese Vorlage in Vorlage 1 integriert. Dieser Integration hat der Nationalrat zugestimmt, da gibt es keine Differenz mehr. Die grosse Differenz haben wir bei der Frage "Systemwechsel oder Beibehaltung des heutigen Systems mit entsprechenden Verbesserungen". Ich will nicht alles noch einmal in extenso darlegen. Wenn ich die Minderheit richtig interpretiere - nachdem Herr David und Herr Wicki bei verschiedenen Punkten ihren Antrag auf eine Regelung gemäss Bundesrat zurückgezogen haben und Herr David den Antrag auf Zustimmung zum Nationalrat gestellt hat -, meine ich, dass die Version des Bundesrates beim Systemwechsel aus der Mitte der Kommission nicht mehr vertreten wird. Der Bundesrat hat selbstverständlich das Recht, an seiner Version des Systemwechsels festzuhalten.
[PAGE 245] Der Grundsatzentscheid, den wir hier fällen, lautet also: Systemwechsel oder nicht? Damit Sie diesen Grundsatzentscheid fällen können, ist es von Bedeutung, zu wissen, in welches Umfeld dieser Systemwechsel eingebettet werden soll: in das Umfeld, wie es der Nationalrat beschlossen hat, oder in das Umfeld des Bundesrates. Diese beiden Umfelder unterscheiden sich stark voneinander. Der Nationalrat ist bereit, 480 Millionen Franken - bzw. 430 Millionen, wenn man den Bausparabzug in Abzug bringt - für den Systemwechsel und für die Abfederung des Systemwechsels einzusetzen.
Ihre Kommission beantragt Ihnen, an Ihrem früheren Beschluss festzuhalten. Damit wären Einnahmenausfälle von 145 Millionen Franken verbunden - immer ohne Bausparabzug. Das System des Bundesrates - Systemwechsel, aber nicht abgefedert - wäre mit Steuerausfällen von rund 165 Millionen Franken verbunden. Sie ersehen daraus, dass namentlich das System des Nationalrates erheblich teurer ist: Es kostet 270 Millionen Franken mehr als die Fassung des Bundesrates und fast 300 Millionen Franken mehr als die Fassung des Ständerates und der Kommissionsmehrheit. Das ist ein wesentlicher Grund, weshalb wir Ihnen beantragen, festzuhalten und keinen Systemwechsel vorzunehmen.
Es gibt aber noch andere Gründe, und ich nehme an, dass sich bei dieser Bestimmung nochmals eine Diskussion über den Systemwechsel entzünden wird. Beim Systemwechsel wird als grosser Vorteil herausgestrichen, dass man keine Bewertung des Eigenmietwertes mehr habe; alle die damit verbundenen Probleme würden entfallen. Auch das Missbrauchspotenzial würde wegfallen, und das aufwendige Verwaltungssystem würde nicht mehr bestehen.
Die Kommissionsmehrheit macht hier gewisse Vorbehalte:
1. Wenn Sie den Systemwechsel gemäss Version des Bundesrates nicht abfedern, führt dies dazu, wenn Sie die möglichen Hypothekarzinsabzüge betrachten - 5000 bzw. 7500 Franken -, dass just jene jungen Familien, die Grundeigentum erwerben und sich entsprechend verschulden müssen, nach Ablauf dieser Frist nicht mehr in den Genuss des Schuldzinsabzuges kommen, weil es einer jungen Familie mit Kindern in der Regel in dieser Periode nicht möglich sein wird, die Hypothek abzubezahlen. Das müsste zu einer Umverteilung von dieser Generation zu der in der Regel älteren Generation führen, der es möglich gewesen ist, die Hypothek zurückzubezahlen. Das wären diejenigen, die davon profitieren würden. In einer Vielzahl der Fälle würde wiederum eine Umverteilung von der jüngeren Generation mit Kindern zur älteren Generation erfolgen, die die Schulden abbezahlt hat und nicht mehr darauf angewiesen ist, Schuldzinsenabzüge zu machen.
2. Mit dem Systemwechsel ist eine weitere Konsequenz verbunden: Wenn Sie als einzigen Vermögenswert das selbstbewohnte Haus oder die selbstbewohnte Wohnung haben, sind Sie betroffen, wenn Sie die Schuldzinsen auf dieser Immobilie nach dieser Frist von zehn Jahren nicht mehr in Abzug bringen können. Wenn Sie aber andere Vermögenswerte haben - eine zweite Liegenschaft oder ein Wertschriftendepot, das Sie belehnen können -, dann können Sie als Eigenheimbesitzer ausweichen und die Schulden auf diese Vermögenswerte legen und damit den Schuldzinsenabzug weiterhin tätigen. Ich frage mich deshalb, ob das wirklich eine Massnahme ist, welche Leute in einfacheren Verhältnissen, die ein Eigenheim beziehen, gegenüber denjenigen bevorteilt, die ausweichen können. Leute, die andere Vermögenswerte haben, die sie belehnen können, können weiterhin Schulden machen und die Schuldzinsen abziehen. Diejenigen, die "nur" ein Eigenheim haben, können das nicht.
3. Der Systemwechsel dürfte auch auf den Unterhalt und damit auch auf das Gewerbe Auswirkungen haben. Wenn Sie die Unterhaltskosten vollständig abziehen können, sind Sie als Grundeigentümer eher geneigt, einen entsprechenden Unterhalt zu tätigen und die Immobilie in gutem Zustand zu erhalten. Wenn Sie das nicht mehr können, werden Sie wahrscheinlich auch mit dem Unterhalt zurückhaltender sein. Das wirkt sich natürlich auch auf das Handwerk und das Gewerbe aus.
4. Schliesslich hat noch ein letzter Punkt in unserer Kommission Anlass zu Diskussionen gegeben: die Frage der Besteuerung von Zweitwohnungen. Hier sind insbesondere aus Tourismuskantonen Vorbehalte angebracht worden, weil man befürchtet, dass eine Steuer auf Zweitwohnungen nicht mehr gewährleistet, dass die Beiträge der Zweitwohnungsbesitzer an die Infrastrukturen über allgemeine Steuermittel im gleichen Umfang geleistet werden wie heute. Es ginge darum, ein relativ einfaches System für diese Zweitwohnungssteuer einzuführen. Jedenfalls in unserer Kommission haben Vertreter der Tourismuskantone Vorbehalte geäussert, wonach hier mit Einnahmenausfällen zu rechnen wäre.
Es sind diese Gründe, zusammen mit der Absenkung des Eigenmietwertes auf 60 Prozent im heutigen System - was eine moderate Eigenmietwertbesteuerung darstellt und als "Spatz in der Hand" bezeichnet wurde -, welche die Kommissionsmehrheit dazu geführt haben, Ihnen zu beantragen, festzuhalten und keinen Systemwechsel vorzunehmen. Ein Systemwechsel nach Version Nationalrat wäre schlicht zu teuer, und ein Systemwechsel nach Version Bundesrat brächte keine ausreichende Abfederung und würde die Konsequenzen nach sich ziehen, die ich zu umreissen versucht habe.
Ich bitte Sie deshalb, an unserem Entscheid festzuhalten und ein klares Zeichen zu geben, dass wir lieber das heutige System haben als einen Systemwechsel, der mit den dargelegten Ungewissheiten und Nachteilen verbunden ist.