Dettling Toni · Ständerat · 2003-03-17
Dettling Toni · Ständerat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-17
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir eine kurze Replik auf die Ausführungen von Herrn David. Ich habe mich anlässlich der Debatte im vergangenen Oktober zu diesem Thema ausführlich geäussert und dabei namentlich festgehalten, dass die Hauseigentümer einen Systemwechsel unter zwei Voraussetzungen befürworten können, nämlich:
1. Die Abfederungsmassnahmen sind hinreichend ausgestaltet, sodass die negativen Folgen des Systemwechsels aufgefangen werden können, was nach unserer Meinung beim bundesrätlichen Modell jedenfalls nicht der Fall ist.
2. Der Systemwechsel ist in sich kohärent und kommt ohne Festlegung einer verfassungsmässig ohnehin fragwürdigen neuen Steuer, der so genannten Zweitwohnungssteuer, aus.
Mit dem neuen, nunmehr ergänzten Vorschlag, der in zwei Etappen erfolgt ist, schliesst sich Kollege David vollumfänglich dem Nationalrat an und übernimmt in allen Teilen die Ausgestaltung des nationalrätlichen Systemwechsels für Bund und Kantone. Dieser mit Verlaub doch etwas hauruckartige, wohl nicht zuletzt auch mit Blick auf die kommenden Wahlen vollzogene Schwenker ist für uns zwar verlockend - das kann ich hier unumwunden zugeben -, er hat aber auch etwas Schalmeienhaftes an sich. Denn mit den im nationalrätlichen Modell vorgesehenen Abfederungsmassnahmen punkto Schuldzinsabzug und Unterhaltsabzug könnten wir an sich leben, wiewohl das sicher nicht das Optimum ist. Auch mit der Ausgestaltung könnten wir uns grundsätzlich arrangieren, obgleich diese verschiedene Fragen offen lässt. Ich erinnere etwa daran, dass die WAK-SR die einzelnen Massnahmen gar nicht beraten hat, weil sie sich für die Systemverbesserung entschieden hat. So gesehen, Herr David, könnte ich es mir heute sehr einfach machen und mich kurzerhand Ihrem Vorschlag anschliessen.
Dennoch muss ich mich selbst als Interessenvertreter - und da möchte ich wieder einmal auf meine Interessenbindung hinweisen - ganz klar fragen, ob wir angesichts der desolaten Finanzlage unseres Bundeshaushaltes uns heute einen solchen Kraftakt erlauben können. Er kostet allein den Bund nach Berechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung nicht weniger als 430 Millionen Franken; und die Kantone müssten in etwa noch das Dreifache dazurechnen.
Zwar hat nun Herr David ausgeführt, dass der Systemwechsel erst im Jahre 2008 eingeführt würde und der Finanzhaushalt bis dann wieder in Ordnung sein sollte. Hier setzen nun aber unsere berechtigten Zweifel ein, ob eine Haushaltsanierung auf diesen Zeitpunkt nicht bloss dem Prinzip Hoffnung entspricht. Nachdem heute feststeht, dass für den Einbruch bei den Steuereinnahmen nicht zuletzt strukturelle und nicht nur konjunkturelle Gründe massgebend sind, wird die Haushaltsanierung auf diesen Zeitpunkt kaum gelingen. Dies hätte dann aber zur Folge, dass der Systemwechsel auf demselben Gesetzesweg wie jetzt im Rahmen des Steuerpaketes 2001 entweder hinausgeschoben würde oder, was noch wahrscheinlicher ist, mit Bezug auf die Abfederungsmassnahmen zurückgenommen oder verwässert würde. Damit bliebe er auf halbem Wege stehen, was gerade eine grosse Zahl von Eigentümern nicht will.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf eine umfassende Studie, die wir durch das GfS-Forschungsinstitut machen liessen. Dabei ging es auch um die Frage, inwieweit die Bevölkerung bereit ist, Mittel für einen Systemwechsel einzusetzen, nicht zuletzt auch unter den schwierigen Haushaltbedingungen.
Aus all diesen Gründen glaube ich nicht, dass man unter Berücksichtigung der heutigen Finanzlage der öffentlichen [PAGE 247] Hand jetzt plötzlich mit einer solchen Hauruck-Übung auf die Linie des Nationalrates einschwenken kann und darf. Dies scheint mir aus dem Blickwinkel der finanzpolitischen Verantwortung sehr fragwürdig zu sein. Es besteht nämlich die ernsthafte Gefahr, dass das ganze Steuerpaket infolge Ausreizung, insbesondere auch im Bereich des Wohneigentums, in der Schlussabstimmung durchfallen könnte und wir dann gesamthaft das Nachsehen hätten. So gesehen und vor allem aus finanzpolitischer Verantwortung ist mir - zumindest vorläufig - der Spatz in der Hand, nämlich die Systemverbesserung, mehr wert als die Taube auf dem Dach.
Ich bitte Sie daher, der Mehrheit zuzustimmen. Ich möchte jetzt nicht noch einmal auf all die Argumente eingehen, die Herr David zur Begründung seines Minderheitsantrages angeführt hat; aber ich bin überzeugt, dass wir aufgrund der heutigen Lage zur Systemverbesserung Hand bieten sollten.