Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · 2023-12-11
Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-11
Wortprotokoll
Es stimmt schon nachdenklich, wenn der Bundesrat auf die Frage, wie hoch der Preis für Schweizer Zucker sei, antwortet, dass er dies nicht wisse. Der Bundesrat weiss lediglich, dass der Mindestgrenzschutz den Schweizer Zucker verteuert und dass der Markt für Schweizer Zucker von einem Monopolisten dominiert wird. Die Verkaufspreise des Monopolisten sind aber nicht bekannt. Wir haben also ein Monopol, dessen Preise wir nicht einmal kennen.
Mit dem vom Parlament für die Dauer von 2022 bis 2026 ins Landwirtschaftsgesetz geschriebenen Mindestgrenzschutz wurde Schweizer Zucker gegenüber dem EU-Preis verteuert. Gemäss Bundesrat hat sich in der EU der Zuckerpreis seit 2022 etwa verdoppelt. EU-Zucker ist heute also sehr teuer, und Schweizer Zucker ist wegen des Grenzschutzes noch viel teurer. Als Fazit hält der Bundesrat in seiner Antwort zu Recht fest, dass diese zusätzliche Verteuerung durch den Mindestgrenzschutz nicht nötig sei. In der Antwort erwähnt der Bundesrat schliesslich auch den Mindestrohstoffanteil der Swissness-Regulierung. Auch diese Regulierung wirkt preiserhöhend, weil die Lebensmittelhersteller den erforderlichen Rohstoffanteil beim Schweizer Zuckermonopol beschaffen müssen.
Zusammenfassend zeigt sich also folgende Situation: Der EU-Zuckerpreis ist öffentlich bekannt und sehr hoch. Der Preis für Schweizer Zucker ist nicht bekannt, aber offenbar noch höher als der schon sehr hohe Preis in der EU - dies wegen des Angebotsmonopols, wegen des gesetzlichen Mindestrohstoffanteils bei der Swissness-Regulierung, die 2017 in Kraft trat, und schlussendlich wegen der Abschottung des Schweizer Zuckermarkts durch den zusätzlichen Grenzschutz, den das Parlament bis 2026 im Gesetz verankert hat.
Massnahmen zur Stützung der Schweizer Zuckerbranche sind das eine, der Schaden, welcher daraus für die nachgelagerten Schweizer Unternehmen entsteht, das andere. Dieser Schaden lässt sich nicht einmal genau berechnen, weil die Preise des Schweizer Monopolanbieters nicht bekannt sind.
Der Mindestgrenzschutz gehört aufgehoben. Es kann und darf nicht sein, dass die zuckerverarbeitenden KMU gegenüber der Monopolanbieterin noch länger geschwächt werden. Es braucht zumindest halbwegs gleich lange Spiesse.