Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-12-11
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-12-11
Wortprotokoll
Mein "ceterum censeo" lautet: Ich bitte Sie, durchgehend den Anträgen des Bundesrates zuzustimmen.
Zum Bundesamt für Kultur und zur Position "Leseförderung": Der Bundesrat bestreitet nicht, dass das eine wichtige Aufgabe ist. Aber es ist eine kantonale Aufgabe, und es ist zumutbar, dass die Kantone 87[NB]300 Franken dafür aufwenden.
Zum Bundesamt für Sozialversicherungen und zur Position "Kinderschutz/Kinderrechte": Gestützt auf das Übereinkommen über die Rechte des Kindes werden über diesen Kredit Massnahmen unterstützt, die sich auf die Gewaltprävention beziehen. Dafür genügen die bereits eingestellten Mittel. Für die gewünschte Ausweitung der Finanzhilfe für die [PAGE 2295] Gesundheit bzw. Suizidprävention bei Jugendlichen besteht keine gesetzliche Grundlage. Die Mittel können deshalb nicht wie verlangt eingesetzt werden.
Zum Generalsekretariat WBF und zur Position "Finanzierungsbeitrag an ETH-Bereich": Ich habe mehrfach erwähnt, dass der Bundesrat bei den schwach gebundenen Ausgaben eine lineare Sparvorgabe von 2 Prozent beschlossen hat. Davon ist auch der ETH-Bereich betroffen. Der Bundesrat wird den Zahlungsrahmen der ETH für die Jahre 2025 bis 2028 basierend auf dem Bedarf und den finanziellen Möglichkeiten beantragen. Eine Aufstockung im Jahr 2024 hat keine Auswirkungen auf den zukünftigen Zahlungsrahmen. Der ETH-Bereich verfügte per Ende 2022 über Reserven von 1,4 Milliarden Franken. Der Bundesrat erwartet, dass der ETH-Bereich diese Reserven aktiv bewirtschaftet und sie bis Ende 2024 gegenüber dem Jahresabschluss 2019 um 10 Prozent zurückbaut.
Zum Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation: Hier haben wir einen Minderheitsantrag Guggisberg vorliegen.
Zur Position "Pauschalbeiträge und höhere Berufsbildung": Gegenüber dem Voranschlag 2023 sind sowohl höhere Pauschalbeiträge an die Kantone, plus 1,2 Millionen Franken, als auch zusätzliche Mittel für die höhere Berufsbildung, plus 1,8 Millionen Franken, vorgesehen. Mit den beantragten Mitteln kann die Richtgrösse für den Bundesanteil an den Berufsbildungskosten von 25 Prozent mindestens eingehalten werden. Die Pauschalbeiträge werden an die Kantone ausbezahlt, ohne dass der Bund einen Einfluss auf die Mittelverwendung hätte. Er kann deshalb nicht garantieren, dass die zusätzlichen Mittel tatsächlich für die Lehrbetriebe eingesetzt werden.
Zur Position "Institutionen der Forschungsförderung": Im Vergleich zum Voranschlag 2023 nehmen die budgetierten Beiträge um 21,3 Millionen Franken ab. Das ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass das Parlament im Voranschlag 2023 die Mittel für den Schweizerischen Nationalfonds um 50 Millionen Franken aufgestockt hat.
Zur Position "Internationale Mobilität Bildung": Es geht hier um Austausch- und Mobilitätsaktivitäten, die zunehmen. Ab dem Voranschlag 2024 ist die Einführung neuer Instrumente berücksichtigt. Eine Kürzung würde dazu führen, dass diese Instrumente nicht oder erst verspätet eingeführt werden könnten.
Zur Position "Stipendien an ausländische Studierende in der Schweiz": Es geht hier um Exzellenzstipendien auf Hochschulebene. Das stützt sich auf das Bundesgesetz über Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz ab.
Ich möchte Sie auch hier bitten, dem Bundesrat zu folgen.