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Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2023-12-12

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-12-12

Wortprotokoll

Dieses Bundesgesetz zur Finanzierung der SBB ist wahrlich keine Freude. Deshalb ist es vielleicht gut, dass es gerade das erste Geschäft ist, dann haben wir es hinter uns.

Ich kann es nicht beschönigen: Die Vorlage und der finanzielle Zustand der SBB sind wirklich nicht erfreulich. Deshalb treten wir heute zusammen und debattieren über diesen Sanierungsfall SBB.

Die Vorlage will die finanzielle Situation und die Investitionsfähigkeit unserer Bundesbahnen mit staatlichen Zuschüssen absichern. Es geht also darum, dass die SBB, die bekanntlich dem Bund gehören, hier ihre Staatsgarantie abrufen können. Gleichzeitig sollen die Liquidität des Bahninfrastrukturfonds und der Infrastrukturausbau ebenfalls abgesichert werden. Sie sehen: Die Anforderungen sind sehr hoch, und auch die Beträge sind sehr hoch.

Zur Ausgangslage kann man festhalten, dass die SBB vor der Covid-Krise eigentlich positive Geschäftsergebnisse erzielt haben. Dann kam das fatale Jahr 2020, wo über 600 Millionen Franken negativ geschrieben wurden, und selbst im Jahr 2021 waren es noch minus 325 Millionen Franken. Im Jahr 2019, zum Vergleich, haben die SBB noch 463 Millionen Franken erwirtschaftet. Die Nettoverschuldung nahm jedoch schon damals insbesondere aufgrund wichtiger Investitionen stetig zu. Die Pandemie und der Fernverkehr rissen ein tiefes Loch in die Kasse der SBB. Sie sind infolge dieser Entwicklung nicht mehr in der Lage, die vom Bund vorgegebene Zielgrösse für die maximale Nettoverschuldung von maximal 6,5 mal Ebitda einzuhalten.

Rekordmässig war der Verschuldungsgrad 2020, lag er doch beim 21,6-Fachen des Ebitda. Klammerbemerkung: Wenn Sie solche Zahlen in der Privatwirtschaft hätten, müssten Sie dringend den Richter benachrichtigen.

Die Aussichten für die kommenden Jahre sind trübe, es drohen finanzielle Mittel in Form von Schuldzinsen abzufliessen. Bei 11,3 Milliarden Franken Verschuldung ist das einfach sehr hoch - zu hoch. Wenn man ein zusätzliches Prozent bei den Schuldzinsen hätte, wären das rund 110 Millionen Franken, die jedes Jahr abfliessen, ohne irgendeinen Effekt zu erzielen. Viele Finanzierungen der SBB sind aktuell deutlich unter einem halben Prozent finanziert. Ein Zins von 2 Prozent würde bei der aktuellen Verschuldung Zinsausgaben von sage und schreibe 230 Millionen Franken pro Jahr bedeuten.

Wie sieht die Kapitalisierung des Unternehmens aus? Wir haben ein Eigenkapital von 12,2 Milliarden Franken, ein Gesellschaftskapital von 9 Milliarden Franken, Kapitalreserven von 2,1 Milliarden Franken, Gewinnreserven von 1,3 Milliarden Franken, und der Konzernverlust betrug 245 Millionen Franken. Beim langfristigen Fremdkapital gibt es Verbindlichkeiten in Höhe von 10,7 Milliarden Franken und langfristige Darlehen der öffentlichen Hand zur Finanzierung der Bahninfrastruktur im Umfang von 25,8 Milliarden Franken. Die Bilanzsumme ist hoch und liegt bei 53,6 Milliarden Franken; die Eigenkapitalquote beträgt 23 Prozent.

Warum nenne ich Ihnen diese Zahlen? Sie müssen ein Gefühl dafür bekommen, um was es heute geht, wenn Sie 1,15 Milliarden Franken vom Bund direkt zuschiessen. Mit dieser Vorlage wird eben genau das erwirkt. Übrigens, die geneigten Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben ja gemerkt, dass wir eigentlich gestern beim Budget schon darüber entschieden haben, aber die rechtliche Grundlage erst heute geschaffen wird; sie steht beim Ende der Session bereit. Bei dieser Grössenordnung des Betrags ist das ein[NB]Novum,[NB]aber[NB]wahrscheinlich ist das der Zeitschiene geschuldet.

Aktuell gewährt der Bund - das sehen Sie in Artikel 20 - den SBB zur Deckung ihres Finanzbedarfs Tresoreriedarlehen. Diese Darlehen sind nach geltendem Recht ausserhalb des Bundeshaushalts geregelt. Der Bundesrat wollte Artikel 20 mit dieser Vorlage so ändern, dass die Vorgaben der Schuldenbremse immer eingehalten werden sollen und dass das Parlament zwingend darüber zu befinden hat. Sie sehen aber, dass die Kommissionsmehrheit mit der Streichung von Artikel 20 diese Änderung nicht will und beim geltenden Recht bleiben will, auch zwecks der Flexibilisierung dieser Einschüsse, die halt leider bei den SBB jetzt einmal nötig sind.

Zur Sicherstellung der Mittel in der Bahninfrastruktur wird der Bundesrat auf Gesetzesstufe festlegen, welche Anteile der Entnahme des Bundes aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe in den Bahninfrastrukturfonds einzulegen sind. Wir haben in der Kommission bei Artikel 19 Absatz 2bis des Schwerverkehrsabgabegesetzes entsprechend eine Änderung vorgenommen. Sofern der Bundesrat in der Finanzplanung des Bahninfrastrukturfonds eine Reserve von mindestens 300 Millionen Franken ausweist, verwendet der Bund die nicht für die Bildung der Reserve benötigten Mittel zum Ausgleich der von ihm getragenen ungedeckten Kosten im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr. Das bedeutet also, wir haben eine fixe Grenze von mindestens 300 Millionen Franken eingesetzt.

Ich komme noch ganz kurz zum Mitbericht der Finanzkommission vom[NB]1.[NB]November. Die Finanzkommission beantragt Eintreten auf die Vorlage. Mit 14 zu 9 Stimmen beantragt sie bei Artikel 20 des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen, beim geltenden Recht zu bleiben - wie unsere Kommission auch - und die vom Bundesrat beantragte Änderung abzulehnen.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung der Mehrheit unserer Kommission und für das Eintreten.