Müller Damian · Ständerat · 2023-12-12
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-12-12
Wortprotokoll
Bei diesem Geschäft geht es um die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union. Wie Sie wissen, beteiligt sich die Schweiz neben den Marktzugangsabkommen an Kooperationsprogrammen, Agenturen und Joint Undertakings der EU. Diese Programme, wie beispielsweise Horizon Europe, Erasmus plus, Copernicus, Euro HPC JU, Creative Europe Media oder Digital Europe, legt die Europäische Union jeweils legislativ fest. Die legislativen Grundlagen der inzwischen 37 Programme werden anschliessend vom EU-Rat und dem EU-Parlament beschlossen.
Da die Schweiz möglicherweise als Drittstaat in diesen Programmen mitwirkt, ist es wichtig, dass die Bundesversammlung rechtzeitig über die Inhalte, möglichen Assoziierungen und Mitwirkungsmöglichkeiten im Sinne eines Planungsberichtes informiert wird. Die Legislativvorschläge für Programme erfolgen auf der EU-Seite in der Regel etwa zwei Jahre vor der Beschlussfassung. Aufgrund des Planungsberichtes können dann Verhandlungsmandate, Finanzierungsbotschaften oder Gesetzesvorlagen erarbeitet werden. Alle sieben Jahre wiederholt sich diese parlamentarische Abwicklung; das nächste Mal wäre dies 2026/27 der Fall.
Die parlamentarische Initiative 20.496, "Planungsbericht über die Zusammenarbeit mit der EU in den Bereichen ausserhalb des Marktzugangs", fordert nun, Artikel 148 ParlG dahin gehend zu ergänzen, dass der Bundesrat nach der Präsentation des Legislativvorschlags der EU der Bundesversammlung einen Planungsbericht zur künftigen Kooperation der Schweiz in den Programmen und Agenturen der EU unterbreiten muss. Dieser Planungsbericht soll den Aussenpolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte zur Kenntnisnahme übermittelt werden. Damit trägt der Bundesrat dem Bedürfnis der Aussenpolitischen Kommissionen nach einer Gesamtübersicht Rechnung.
Gemäss einer Grobplanung wird der erste Planungsbericht für den Zeitrahmen 2028-2034 voraussichtlich im Jahr 2026 an die Bundesversammlung übermittelt. Dies geschieht unter der Voraussetzung, dass die zuvor genannten Vorschläge der EU-Kommission im Jahr 2025 vorliegen.
Die APK-N beschloss am 25.[NB]Oktober 2021 mit 17 zu 4 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Sie stimmte der Vorlage mit 17 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu. Der Nationalrat ist am 28.[NB]September 2023 mit 132 zu 48 Stimmen auf die Vorlage eingetreten und hat diese in der Gesamtabstimmung mit 131 zu 45 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Auch der Bundesrat beantragt Zustimmung zum Entwurf der APK-N.
In Ihrer Kommission kam während der Beratung die Frage auf, ob eine solche Regelung zu Verzögerungen im Ratsbetrieb führen und die Flexibilität bei der Planung der Geschäfte einschränken könnte. Da der Planungsbericht des Bundesrates aber zu einem derart frühen Zeitpunkt erscheinen würde, hätte er rein informativen und unverbindlichen Charakter, dies im Gegensatz zu den Finanzierungsbeschlüssen, über die das Parlament den Kurs in der Aussenpolitik mitbestimmen kann.
Ihre Kommission trat am 30.[NB]Oktober 2023 ohne Gegenstimme auf die Vorlage ein und stimmte in der Gesamtabstimmung mit 8 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Beschluss des Nationalrates vom 28.[NB]September 2023 zu. Somit machte sie den Weg frei für die Verabschiedung des Erlassentwurfes. Die Minderheit Gmür-Schönenberger fordert Nichteintreten.
Ich bitte Sie, Ihrer Kommission zu folgen, und beantrage Eintreten auf den Entwurf.