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Maissen Theo · Ständerat · 2003-03-17

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-17

Wortprotokoll

Dadurch, dass im Nationalrat das qualifizierte Mehr, das es hier braucht, [PAGE 228] wegen einer Stimme nicht erreicht worden ist, haben wir noch einmal Gelegenheit erhalten, uns über diesen Artikel zu unterhalten.

Wie Sie sehen, gibt es hier eine Mehrheit und eine Minderheit. Die Mehrheit beantragt Ihnen, beim Entwurf des Bunderates zu bleiben und in Artikel 1 Absatz 1 Litera a einen Rahmenkredit von 496,4 Millionen Franken für Darlehen und Beteiligungen zu bewilligen. Nun müssen wir uns vorerst einmal über den rechtlichen Charakter des Rahmenkredites klar werden. Ein Rahmenkredit ist lediglich eine finanzielle Vorgabe, eben ein Rahmen für eine bestimmte Aufgabenerfüllung. Die effektive Verfügbarkeit der jährlichen Mittel für eine bestimmte Aufgabe können wir jeweils jährlich im Budget festlegen. Es ist auch so formuliert, denn dieser Spielraum ist in Artikel 1 Absatz 2 angedeutet, wo es heisst: "Diese Rahmenkredite gelten ab 2003 bis mindestens Ende 2006." Es ist also ein vierjähriger Rahmenkredit. Dank dem "mindestens" kann dieser Rahmenkredit je nach Bedürfnissen oder je nach Verfügbarkeit der Mittel erstreckt werden. Man kann also pro Jahr weniger bereitstellen, als es im Mittel bei einer Aufteilung auf vier Jahre brauchen würde, und dann wäre der Rahmenkredit nicht bereits nach vier Jahren aufgebraucht. Es macht also im Grunde genommen wenig Sinn, wenn wir an diesem Rahmenkredit rütteln, sondern es sollte für die Aufgabenerfüllung, die gemäss Bundesverfassung - Stichwort Wohnbauförderung - gegeben ist, dieser Rahmenkredit zur Verfügung gestellt werden.

Zu bemerken ist auch, dass in Zusammenhang mit dem neuen Finanzausgleich diskutiert wurde, wer Wohnbauförderung betreiben solle. Soll diese zu den Kantonen übergehen, oder soll diese Aufgabe beim Bund bleiben? Man hat sich dafür entschieden, dass die Wohnbauförderung beim Bund bleiben soll. Das heisst, wenn der Bund diese Aufgabe hat, dann sollte man auch mindestens im Rahmenkredit jene Mittel zur Verfügung stellen, die es braucht.

Wie ist man nun auf diese runde halbe Milliarde Franken für vier Jahre gekommen? Man rechnet damit, dass es für 2000 Wohneinheiten rund 150 Millionen Franken braucht. Diese 496,4 Millionen Franken würden also etwa für 6000 Wohneinheiten reichen. Man geht davon aus, dass die Realisierung dieser Wohneinheiten nicht regelmässig über diese vier Jahre verteilt ist, denn aufgrund der Entwicklung, wie man sie auch auf Seite 2899 der Botschaft nachlesen kann, sind in der bisherigen Wohnbauförderung schon bis anhin grosse Schwankungen beim jährlichen Bedarf eingetreten. Man geht gemäss Botschaft davon aus, dass es im Jahre 2003 die Unterstützung für 870 Wohneinheiten braucht, im Jahr 2004 dann für 1500 und in den folgenden Jahren für je 1850 Wohneinheiten. Das heisst, dass die Massnahmen relativ langsam anlaufen und dann jene Betragshöhe erreichen, wie man sie im Durchschnitt der letzten Jahre mit dem alten WEG auch gebraucht hat.

Wir müssen auch sehen, dass die Wohnbauförderung eine Bevölkerungsgruppe in unserem Land betrifft, die stark mit Mieten belastet ist. Man hat 1998 ausgerechnet, dass in der Schweiz insgesamt 25 Prozent der Haushalte weniger als 5000 Franken Monatseinkommen haben. Das sind meistens Familien mit Kindern, und für diese sind die Mietlasten gross. Wir haben also Anspruchsberechtigte für diese Förderungsmassnahmen, und ich denke, es wäre gerade in der heutigen Zeit ein schlechtes sozialpolitisches Zeichen, wenn wir jetzt diesen Rahmenkredit kürzen würden.

Ich bitte Sie also: Bleiben wir beim Antrag des Bundesrates und beim Beschluss, wie wir ihn das letzte Mal gefasst haben, und tun wir dies im Bewusstsein, dass wir in den jährlichen Budgets die entsprechenden Beträge aufgrund der aktuellen finanziellen Situation im Budget einstellen können, falls wir dann echte Probleme haben und sich die Bedürfnisse allenfalls anders präsentieren.