Seiler Graf Priska · Nationalrat · 2023-12-12
Seiler Graf Priska · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-12-12
Wortprotokoll
Mit der Motion Salzmann soll der Bundesrat beauftragt werden, keine Änderungen der Schiessverordnung VBS per[NB]1.[NB]Januar 2024 vorzunehmen und somit den Preis für die Munitionsgewehrpatrone 11, welche für das Sturmgewehr 57, den Karabiner und das Langgewehr verwendet wird, nicht zu erhöhen. Der Ständerat hat die Motion am 19.[NB]September 2023 mit 28 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Der Bundesrat hatte hingegen die Ablehnung der Motion beantragt.
Ihre Sicherheitspolitische Kommission hat die Motion am 6.[NB]November 2023 beraten und beantragt Ihnen mit 11 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen, also knapp, die Motion abzulehnen. Die Gewehrpatrone 11 (GP[NB]11) wird aktuell stärker subventioniert als die Munition, die von der Armee heute verwendet wird, nämlich die Gewehrpatrone 90 (GP[NB]90). Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat dies moniert und empfiehlt eine Senkung dieser Subvention. Diese Empfehlung soll nach Meinung des Bundesrates nun auch umgesetzt werden. In Absprache mit dem Schweizer Schiesssportverband erhalten Schiessvereine in Zukunft mehr direkte Finanzmittel. Beispielsweise erhalten sie höhere Beiträge, um das obligatorische Schiessprogramm, das Feldschiessen und die Jungschützenkurse durchführen zu können. Im Gegenzug aber wird die Subvention für die Munitionsgewehrpatrone 11, wie schon erwähnt, reduziert. Ich möchte hier klar betonen: Diese Subvention wird nicht aufgehoben, wie wird lediglich reduziert. Der Bund unterstützt damit die Schiessvereine weiterhin mit dieser Munition, obwohl sie für die Armee keinen Trainingseffekt mehr bringt.
Mit diesen Massnahmen wird der Zweck des Schiesswesens ausser Dienst mehr in den Vordergrund gerückt, nämlich die Förderung der Schiessfertigkeit der Armeeangehörigen mit dem Sturmgewehr 90, die regelmässige Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der persönlichen Waffe und die Ergänzung und Entlastung der Schiessausbildung in den militärischen Kursen und Schulen. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass die Situation mit der Lösung des Bundesrates sogar generell verbessert wird. Die Schiessvereine erhielten höhere Beiträge für das obligatorische Programm, das Feldschiessen, die Jungschützenkurse und die technischen Kurse mit dem Sturmgewehr 90. In den Augen der Mehrheit ist es nämlich absolut sinnvoll und auch zielführend, den Schwerpunkt auf die Unterstützung jener Aktivitäten zu legen, die für die Armee auch tatsächlich einen Mehrwert darstellen und einen Trainingseffekt bringen.
Die Mehrheit der Kommission begrüsst auch diese gemeinsam mit dem Schweizer Schiesssportverband erarbeitete Lösung. Die Mehrheit betont, dass nur die GP-90-Munition für die heutige Armeewaffe, das Sturmgewehr 90, verwendet wird und dass die GP-11-Munition in erster Linie für das Sportschiessen eingesetzt wird. Der Nutzen für die Armee ist also klein. Die GP-11-Munition wird heute aber faktisch mehr subventioniert als die GP-90-Munition, nämlich mit 60 Rappen.
Die Subvention soll in Zukunft auf 30 Rappen gesenkt werden. Diese Massnahme bringt keine Nachteile für die Armee, da der Preis für die GP-90-Munition mit 30 Rappen unverändert bleibt und der Trainingseffekt im Umgang mit der persönlichen Waffe gewährleistet werden kann. Letzten Endes kann der Bund mit der Umsetzung dieser Massnahmen unter dem Strich etwa 1,5 Millionen Franken sparen. Aber, das möchte ich betonen, es ist nicht in erster Linie eine Sparübung.
Die Minderheit erachtet es hingegen als falsch, Einsparungen zulasten der Schützinnen und Schützen vorzunehmen. Sie warnt vor einer Abnahme sowohl der Schiesstätigkeit wie auch der Mitglieder der Schützenvereine und wehrt sich gegen ein Ausspielen der jüngeren gegen die älteren Schützinnen und Schützen.
Die Minderheit weist auch darauf hin, dass es wichtig ist, die Schiessfertigkeit zu verbessern, um den Wehrwillen zu stärken - unabhängig davon, mit welcher Ordnungswaffe geschossen wird. Nach Meinung der Minderheit geht es hier auch nicht um eine symbolische Frage. Der Schiesssport hat einen engen Zusammenhang mit der Milizarmee und der Schiesskultur in der Schweiz.
Ich bitte Sie nun aber nach all diesen Erwägungen, Ihrer Kommission zu folgen und die Motion Salzmann abzulehnen.