Spoerry Vreni · Ständerat · 2003-03-17
Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-17
Wortprotokoll
Eine kleine Minderheit, bestehend aus Fritz Schiesser und mir, beantragt Ihnen, in Artikel 1 Absatz 1 Litera a nicht den Betrag für Darlehen und Beteiligungen von 496,4 Millionen Franken zu sprechen, sondern lediglich 300 Millionen Franken. Was ist der Hintergrund dieses Antrages?
Im Nationalrat war das neue Gesetz grundsätzlich unbestritten. Es ist unbestritten, dass ein Verfassungsauftrag besteht und dass wir diesen auch wahrnehmen müssen. Allerdings müssen wir dies im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten tun, weil wir auch einen Verfassungsauftrag haben, die Defizite und die Schulden des Bundes in den Griff zu bekommen.
Andererseits ist festzustellen, dass die Wohnraumförderung nicht unbestritten ist, und dass sich ihr Stellenwert in letzter Zeit verändert hat. 1996 wurden zwei Gutachten im Auftrag der Geschäftsprüfungskommission erstellt. Frau Forster hat eben jetzt mein schriftliches Votum gefunden, das ich vorhin verloren hatte; sie konnte es dank Diskette neu ausdrucken. (Heiterkeit)
Es gab also 1996 zwei Berichte, die einerseits die konjunkturpolitische Wirkung und andererseits auch die sozialpolitische Natur der Wohneigentums- und Wohnraumförderung geprüft haben. Es ist unbestritten, dass sozialpolitische Ziele erreicht worden sind, wenn auch die Hälfte der für die Eigentumsförderung eingesetzten Mittel von so genannten Mitnehmern beansprucht worden ist, d. h. von Personen, die auch ohne diese Mittel Wohneigentum hätten erwerben können.
Mit Bezug auf die Konjunkturpolitik wurde in diesen Gutachten festgestellt, dass sie praktisch nicht ins Gewicht fallen. Dazu kommt, dass 1993 13 000 Einheiten mit dem Instrument des WEG gefördert wurden. Heute sind es weniger als 2000 Einheiten, was klar zum Ausdruck bringt, dass das Interesse an der Wohnbauförderung zurückgegangen ist.
Aus diesem Grunde kann es - insbesondere auch angesichts der Situation des Bundeshaushaltes - nicht erstaunen, dass immer mehr die Frage gestellt wird, ob die Wohnbauförderung tatsächlich zu den Kernaufgaben des Bundes gehöre, ob der Einsatz der beträchtlichen Mittel im Vergleich zum Resultat verhältnismässig sei oder ob sich der Bund im Rahmen der Überprüfung seiner Aufgaben allenfalls von dieser Aufgabe trennen könnte. Wir haben ja in dieser Session mit der Überweisung der Motion Epiney 02.3736, "Überprüfung der Aufgaben des Bundes", dem Bundesrat den Auftrag erteilt, eine grundsätzliche Überprüfung seiner Aufgaben vorzunehmen. Im Nationalrat gab es gleich lautende Vorstösse. Dort wurde zudem eine Parlamentarische Initiative angekündigt, wonach der hier relevante Artikel 108 der Bundesverfassung angepasst werden solle.
Aufgrund all dieser Fakten - dass ein Verfassungsauftrag besteht, den wir, so gut es uns möglich ist, wahrnehmen wollen und müssen, dass aber grundsätzliche Bedenken bestehen, ob diese Aufgabe auch im veränderten finanzpolitischen Umfeld noch Platz in den Bundesaufgaben findet - hat Kollege Pelli im Nationalrat einen Einzelantrag zu Artikel 1 des Bundesbeschlusses über Rahmenkredite für die Förderung von preisgünstigem Wohnraum eingereicht, den ich hier wieder aufnehme. Der Antrag verlangt, dass das Geld für die Darlehen und Beteiligungen auf 300 Millionen Franken zu beschränken sei.
Das würde bedeuten, dass der vorgesehene Kredit für das laufende Jahr von 75 Millionen Franken in den folgenden Jahren des Rahmenkredites nicht erhöht werden könnte. Das würde einerseits eine Entlastung des Bundeshaushaltes bedeuten, gleichzeitig aber auch die notwendige Zeit einräumen, um die vorher erwähnte grundsätzliche Frage zu überprüfen. Dieser Antrag Pelli wurde im Nationalrat relativ knapp, mit 94 zu 81 Stimmen, abgelehnt. Diese Ablehnung hatte zur Folge - damit komme ich zum Kern meines Antrages -, dass im Anschluss daran das qualifizierte Mehr für die Aufhebung der Ausgabenbremse nicht mehr erreicht wurde. Es gab offensichtlich eine beträchtliche Anzahl Mitglieder des Nationalrates, welche dem Finanzierungsbeschluss bei einem Betrag von 300 Millionen Franken zugestimmt hätten, sich jedoch mit dem höheren Betrag von knapp 500 Millionen angesichts des angespannten Bundeshaushaltes nicht mehr einverstanden erklären konnten.
[PAGE 229] Wenn ich den Antrag Pelli aufnehme, so bringt die Minderheit damit zum Ausdruck, dass ein Verfassungsauftrag besteht, der uns zu Förderungsmassnahmen in der Wohnungsversorgung verpflichtet, dass wir aber nicht nur diesen Auftrag haben, sondern - wie ich eingangs gesagt habe - auch den Verfassungsauftrag, die Verschuldung des Bundes und die Defizite in den Griff zu bekommen. Aus diesem Grunde erscheint es uns vertretbar, ja unerlässlich, bei einer Aufgabe des Bundes, die seit einiger Zeit infrage gestellt wird, die Ausgaben nicht weiter ansteigen zu lassen und gleichzeitig eine grundsätzliche Überprüfung im Sinne des Vorstosses Epiney zu verlangen. Wenn wir uns dieser Aufgabe nicht unterziehen, bleiben alle Appelle an die Haushaltdisziplin, alle Aufrufe, das Ausgabenwachstum endlich zu drosseln, alle Beteuerungen, auch strukturelle Anpassungen in Angriff zu nehmen, toter Buchstabe und Makulatur.
Wir legen Wert auf die Feststellung, dass der Minderheitsantrag kein Dolchstoss gegen die Förderung von preisgünstigem Wohnraum ist. Er ist ganz im Gegenteil der Versuch, diese Aufgabe vorläufig in einem für den aktuellen Bundeshaushalt verträglichen Ausmass weiterführen zu können.
Wenn der höhere Betrag im Finanzierungsbeschluss drinbleibt, bleibt nach dem Resultat im Nationalrat offen, ob die Vorlage die Hürde der Ausgabenbremse nimmt. Sollte diese Hürde jedoch verfehlt werden, dann erleidet die Wohnbauförderung abrupt einen Abbruch. Nur noch die bereits eingegangenen Verpflichtungen könnten weitergeführt werden. Damit würde dieser Aufgabe der grössere Schaden zugefügt als durch einen reduzierten Betrag im Finanzierungsbeschluss, dies ganz besonders, da im Entlastungsprogramm diese 496 Millionen Franken wahrscheinlich ohnehin eine Korrektur erfahren dürften und der Bundesrat sich überlegt, den Rahmenkredit über die Jahre 2007 und 2008 zu erstrecken. Wenn der höhere Betrag für eine längere Dauer zur Anwendung kommt, resultieren daraus keine höheren Beiträge als jene, die der Minderheitsantrag Spoerry verlangt. Wenn Sie dem Minderheitsantrag zustimmen, wird die Situation klar. Man verschiebt die Frage nicht ins Gutdünken der Budgetdebatte, ob man zugesagte Mittel kurzfristig kürzt oder ob man sie laufen lässt.
Über alles gesehen ist der Minderheitsantrag ein Antrag, der im Interesse dieses neuen Gesetzes liegt. In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen.