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Molina Fabian · Nationalrat · 2023-12-12

Molina Fabian · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-12-12

Wortprotokoll

Vielen Dank, Herr Kollege Fischer, für diese Frage. Es tut mir leid, wenn Sie es nicht verstanden haben, ich war vielleicht nicht präzise genug. Ich erkläre es gerne noch einmal. Gemäss geltendem Schweizer Strafrecht, den Artikeln 272[NB]ff. des Strafgesetzbuchs, ist es so, dass verbotene nachrichtendienstliche Tätigkeiten geahndet werden können. Aber wenn Personen diplomatische Immunität geniessen, weil sie etwa bei einer Botschaft angestellt sind, kann sie die Schweiz, auch wenn sie verbotene nachrichtendienstliche Tätigkeiten betreiben, nicht strafrechtlich verfolgen. Das bedeutet, dass der Bundesrat dann entscheiden muss, was mit diesen Personen geschieht. Weist er sie aus, oder protestiert er bei der entsprechenden Botschaft, oder tut er nichts? Die Kommission hat in ihren Beratungen festgestellt, dass der Bundesrat, wenn er Kenntnis von Spionagetätigkeit hat, zu oft darauf verzichtet, etwas zu unternehmen.