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David Eugen · Ständerat · 2000-03-08

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-08

Wortprotokoll

Ich denke, diese Motion hat zum Ziel, den Wirtschaftsstandort Schweiz besser zu stellen, denn es ist ganz klar, dass die Vielfalt unseres formellen Baurechtes bei der Ansiedlung neuer Unternehmen Schwierigkeiten bietet. Was jetzt über die Grenzen der Verfassung und den Föderalismus ausgeführt wurde, kann nicht der Hintergrund dafür sein, diese Motion nicht zu überweisen, denn der Föderalismus lässt sich nicht im Formalismus der Baugesetze umsetzen. Föderalismus bedeutet doch eine möglichst gute Qualität der Dienstleistung gegenüber dem Bürger. Die formellen Unterschiede, die wir in der Schweiz im Baurecht pflegen, sind nachgewiesenermassen - darüber gibt es viele Studien - ein Grund, warum wir Nachteile in der Ansiedlungspolitik haben.

Diese Motion kann so umgesetzt werden, wie es Kollege Pfisterer angesprochen hat, nämlich mit einem Mustererlass. Ich würde auch sagen, dass das der richtige Weg ist. Zuerst soll der Bundesrat einen solchen Mustererlass vorschlagen, und zwar, wie es im Text der Motion zu Recht heisst, soll dieser "in Zusammenarbeit mit den Kantonen und einer repräsentativen Vertretung von Gemeinden und grossen Städten" erarbeitet werden. Ich finde, das sei eine sehr kooperative Art und auch eine vernünftige Form des kooperativen Föderalismus. Wenn wir nun sagen, das geht bereits zu weit, wir wollen nicht einmal diesen kleinen Schritt des kooperativen Föderalismus tun, dann sagen wir auch, wir wollen diese Mängel, die unsere formelle Baurechtsordnung hat, nicht beseitigen.

Ich möchte alle jene, die hier gesagt haben, sie wollten keine Vereinheitlichung des materiellen Baurechtes, vollständig unterstützen. Jede Gemeinde soll selber bestimmen, wie gross der Grenzabstand sein soll - ob drei, fünf oder zehn Meter. Aber wie er gemessen wird, muss in der Schweiz nicht unterschiedlich geordnet werden. Jede Gemeinde soll selber sagen, ob sie eine Ausnützungsziffer will oder nicht und wie hoch sie sein soll; aber es ist absurd, in der Schweiz verschiedene Berechnungsformen für die Ausnützungsziffer aufrechtzuerhalten. Damit verursacht man nur eines: Kosten. Man beschäftigt damit unzählige Architekturbüros, die unzählige unterschiedliche Regelungen anwenden müssen. Man beschäftigt mit diesen formalen Unterschieden allerdings auch unzählige Juristen. Für die Bauherren sind das Kosten, und diese schädigen den Standort Schweiz.

Aus all diesen Überlegungen bitte ich Sie, diesen doch wirklich zahmen Vorstoss - ich möchte fast sagen: diesen zahnlosen Versuch, eine Besserung herbeizuführen - als Motion zu überweisen.

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