Pfisterer Thomas · Ständerat · 2000-03-08
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-08
Wortprotokoll
Ich möchte einerseits beim letzten Votum von Kollege Schweiger, andererseits vorher aber noch bei jenem von Kollege Escher ansetzen und diesen davor warnen, die Überwindung des unguten Gefühls von gestern auf den heutigen Tag zu übertragen.
Gestern ging es um Standesinitiativen, hier geht es um die Motion eines Rates. Ich nehme an, dass dieser Motionstext so, wie er geschrieben worden ist, ernst genommen werden muss, und dann führt er zu gewissen Problemen, die mich dazu veranlassen, Ihnen im Sinn von Herrn Schweiger ebenfalls die Überweisung als Postulat zu empfehlen.
Was ist der Gehalt der Motion? Wenn wir den Text ernst nehmen, sehen wir, dass es um eine Vereinheitlichung geht. Was heisst vereinheitlichen? Das heisst doch wohl, rechtsverbindliche Regelungen zu schaffen. Rechtsverbindliche Regelungen stehen doch wohl im Vordergrund, auch wenn vielleicht nur in Beratungsform. Ein Mustererlass wäre, wie erwähnt, durchaus denkbar und könnte sinnvoll sein. Arbeiten in dieser Richtung gibt es bereits. Unter den amerikanischen Gliedstaaten läuft die gesamte Vereinheitlichung in dieser Richtung. Man schafft diese berühmten "uniformed codes", welche die einzelnen Gliedstaaten dann übernehmen, die sie aber immer noch entsprechend ihren Besonderheiten anpassen können.
Diese Vereinheitlichung ist innert der im Motionstext festgelegten Frist - also bis Ende 2005 - meines Erachtens gar nicht machbar. Ich begreife, dass man diese Frist setzt, denn es besteht ein gewisser Druck, nun rasch etwas zu produzieren. Es ist aber nicht möglich, innerhalb dieser Frist von fünf Jahren eine Verfassungsänderung durchzubringen. Diese braucht es; Artikel 75 der Bundesverfassung reicht nicht. Wenn wir ein Gesetz beraten wollen und allenfalls noch ein Referendum gegen den Gesetzestext zu bewältigen haben, reicht diese Frist nicht. Ich erinnere Sie an die Geschichte des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechtes, der auch noch auf der Traktandenliste steht.
Was ist in der Sache sinnvoll? Ich teile Ihre Auffassung, und die Motion will wahrscheinlich auch nicht mehr als Begriffe und Messweisen festschreiben, also die formelle Anpassung. Die materielle Vereinheitlichung wäre gefährlich, das ist klar. Art und Ausmass von Nutzung und Schutz dürfen nicht Gegenstand dieses Erlasses sein; die Verantwortung der Kantone für den Wirtschaftsstandort und den Lebensraum darf nicht Gegenstand dieses Erlasses sein. Auch die Chancen im Standortwettbewerb dürfen wir den Kantonen nicht nehmen. Wir alle wissen, wie schwierig die Grenze zwischen formeller und materieller Harmonisierung zu ziehen ist - ich erinnere Sie an das Steuerrecht.
Es ist auch schon einiges geschehen: Verfahrensbeschleunigung, Koordination, Bauprodukte. Sie wissen das; ich muss es nicht ausführen.
Ich schlage Ihnen darum in Anlehnung an diese beiden Voten einen pragmatischen Weg vor.
Es ist wahrscheinlich sinnvoll, für den formellen Teil einen Mustererlass auszuarbeiten; das ist bis 2005 machbar. Mehr ist aber weder möglich noch nötig. Der Motionstext geht aber, wenn wir ihn ganz ernst nehmen, weiter. Ich wäre auch dankbar, wenn diese Arbeiten zentral durch die Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektorenkonferenz geführt würden. Dort ist das Sachwissen vorhanden. Dort sind übrigens auch Vertreter der Städte und Gemeinden automatisch dabei. Die Mitarbeit des Bundes als weiterer Partner bei der Suche nach einer guten Lösung ist selbstverständlich erwünscht.
Ich beantrage also Umwandlung der Motion in ein Postulat.