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Spoerry Vreni · Ständerat · 2003-03-18

Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-18

Wortprotokoll

Ich melde mich nicht als Zürcher Standesvertreterin zu Wort, sondern als einfaches Mitglied dieses Rates. Die Frage nämlich, was mit diesem Staatsvertrag geschieht, ist bei weitem kein alleiniges Zürcher Problem, sondern sie betrifft die ganze Schweiz; einerseits wegen der Bedeutung einer interkontinentalen Drehscheibe für den schweizerischen Flugverkehr, anderseits - und mindestens ebenso sehr - aus grundsätzlichen staatspolitischen Überlegungen.

Kollege Maissen, der jetzt leider gerade nicht hier ist, hat als Sprecher der Minderheit eine recht gewagte Aussage gemacht. Er führte ungefähr aus, die Parlamentarier, welche den Vertrag ablehnen, würden sich aus ihrer Verantwortung stehlen; sie seien mit dem Hinweis auf die Stellungnahme der Direktbetroffenen nicht bereit, eine eigene Verantwortung zu übernehmen. Das sehe ich nun wirklich völlig anders. Die Behandlung dieses Vertrages muss nämlich auch im Gesamtrahmen unserer Politik gesehen werden, wie wir unsere schweizerischen Interessen in Europa wahrnehmen.

Der vorliegende Vertrag beinhaltet zum einen eine Behinderung des Marktzuganges für den Flughafen Zürich; ich spreche hier vor allen Dingen die Sperrzonen an den Wochenenden an. Kollege Leuenberger hat zwar ausgeführt, mit diesen Wochenendregelungen seien ja bislang keine Probleme aufgetaucht. Ich muss einfach darauf aufmerksam machen, dass bislang ungefähr drei Viertel aller Flüge gemäss Ausnahmeregelung, also wie beim früheren Regime, geflogen wird und nur ungefähr ein Viertel aller Flüge nach den Beschränkungen des Staatsvertrages geflogen werden. Deshalb kann man überhaupt nicht mit Sicherheit sagen, dass diese Wochenendregelung keine Nachteile für den Flughafen Zürich bringe; das würde sich dann zeigen, wenn einmal während der gesamten Wochenenden ausnahmslos so geflogen werden müsste.

Anderseits umfasst der Vertrag eine Ungleichbehandlung mit den deutschen Flughäfen. Hier spreche ich vor allen Dingen die Nachtflugregelung und natürlich die Tatsache an, dass diesem Vertrag die Flugbewegungen zugrunde gelegt werden - und nicht die Lärmimmissionen, wie das jetzt überall sonst üblich ist. Dies alles geschieht unter dem Regime eines bilateralen Luftverkehrsabkommens, eines Zwillingsabkommens des Landverkehrsabkommens, in dem der Grundsatz der Nichtdiskriminierung verankert ist.

Für mich ist das der Hauptgrund für die Ablehnung des Vertrages. Ich teile die Meinung des Kommissionssprechers, dass die Ablehnung des Vertrages unsere [PAGE 274] Verhandlungsposition und auch unsere rechtlichen Möglichkeiten erweitert. Nach einer Ablehnung kann die Frage der Verhältnismässigkeit der getroffenen Massnahmen von einer neutralen Stelle überprüft werden: Es geht um die Verhältnismässigkeit zwischen den umweltpolitischen Vorteilen für Süddeutschland einerseits und den Nachteilen mit Bezug auf die zusätzliche Belastung der schweizerischen Bevölkerung und die wirtschaftlichen Auswirkungen für die betroffenen Unternehmen andererseits.

Eine Überprüfung dieser Verhältnismässigkeit ist anzustreben. Vor allem die Europäische Kommission ist hier zu involvieren. Sie soll überprüfen, ob die bereits verhängten Beschränkungen des Anfluges auf den Flughafen Zürich mit europäischem Luftverkehrsrecht vereinbar sind und demnach weiter angewendet werden können oder nicht. Selbstverständlich gilt dies auch für alle von Deutschland allenfalls angeordneten zusätzlichen Verschärfungen, von denen Kollege Maissen und andere in diesem Rat offenbar ausgehen. Alle Verschärfungen der bereits bestehenden Beschränkungen verstärken selbstverständlich die Ungleichbehandlung und die Erschwerungen beim Marktzugang. Die Anrufung der Europäischen Kommission hat den erheblichen Vorteil, dass die Interessen der Gemeinschaft nicht deckungsgleich mit den Interessen Deutschlands sein müssen oder sein werden. Zudem kann die Europäische Kommission nicht nur Beschlüsse fassen; sie kann auch vermittelnd eingreifen.

Dies gilt auch für den Rat der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO). Er kann zwischen den Staaten vermitteln und im Falle eines Fehlschlages der Vermittlung Empfehlungen an die Staaten richten. Auch die Möglichkeit einer rechtlichen Streiterledigung im Rahmen eines Schiedsgerichtsverfahrens ist vorgesehen.

Alle diese Möglichkeiten muss und kann die Schweiz nutzen, wenn unser Rat den Vertrag heute ablehnt. Diese Schritte könnten auch eine Basis für die Ausarbeitung eines neuen Vertrages mit Deutschland abgeben. Kollege Pfisterer hat als Kommissionssprecher ausgeführt, die Nichtgenehmigung des Vertrages sei keine Konfrontation. Ich teile seine Meinung und wiederhole als Gegnerin des vorliegenden Vertrages nochmals, was ich immer betont habe: Die Notwendigkeit eines Vertrages mit Deutschland ist nicht bestritten. Wir sind uns auch bewusst, dass ein solcher Vertrag gewisse Kompromisse zugunsten Deutschlands enthalten wird. Aber die Kompromisse müssen verhältnismässig sein.

Ich danke dem Bundesrat zum Voraus bestens für all seine Anstrengungen, welche dazu beitragen können, unter Einbezug neutraler Stellen eine für beide Länder akzeptable Lösung zu finden. Als Mitglied dieses Rates bitte ich Sie, den für die Schweiz aus präjudiziellen Gründen problematischen Vertrag abzulehnen.