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Hofmann Hans · Ständerat · 2003-03-18

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-18

Wortprotokoll

Zunächst möchte ich der Kommission für ihren klaren Antrag danken. Er entspricht der Bitte von Regierung und Parlament des Kantons Zürich, diesen Vertrag nicht zu ratifizieren, was ich Ihnen namens des Standes Zürich auch erneut beliebt machen möchte.

Ich habe mich anlässlich unserer ersten Debatte vom vergangenen 12. Dezember für den Nichteintretensantrag Jenny eingesetzt. Es schien mir damals klar zu sein, dass Deutschland nicht zu neuen Verhandlungen Hand bieten würde, solange noch eine Chance besteht, dass das schweizerische Parlament dem vorliegenden Vertrag doch noch zustimmen könnte. Obwohl sich Bundesrat Leuenberger - das bestätigen sämtliche schweizerischen Verhandlungsteilnehmer - sehr tapfer gewehrt und den schweizerischen Standpunkt klar und überzeugend vertreten hat, ist es nun genau so herausgekommen. Das ist aus deutscher Sicht taktisch auch absolut richtig.

Wenn der Ständerat das letzte Mal beschlossen hat, wenigstens den Versuch zu unternehmen, mit Deutschland in Nachverhandlungen zu treten, so hat dies - da muss ich heute der Kommission Recht geben - in einem Punkt doch Sinn gemacht. Niemand kann der Schweiz vorwerfen, sie habe den ausgehandelten Vertrag einfach abgelehnt, ohne wenigstens noch einmal das Gespräch zu suchen. Jetzt können wir diesen Vertrag aber mit gutem Gewissen ablehnen. Damit machen wir, wie ich das letzte Mal schon sagte, reinen Tisch. Es gibt dann keinerlei Spekulationsmöglichkeiten mehr, weder für Deutschland noch für die Schweiz.

Ich verzichte darauf, nochmals auf die gravierenden sachlichen Mängel und auf die für unser Land diskriminierenden Regelungen des vorliegenden Vertragswerkes einzeln einzugehen. Ich kann diesbezüglich auf meine Ausführungen in der ersten Debatte verweisen: Auch der Kommissionssprecher hat das noch einmal sehr deutlich dargelegt.

Ich bin aber nach wie vor der Auffassung, dass wir mit einer Ablehnung dieses Vertrages nichts verlieren, sondern mittelfristig nur gewinnen können. Wir müssen nach einer Ablehnung des Vertrages vergessen, was bisher war; wir müssen nach vorne schauen und uns selbstbewusst die weiteren Schritte überlegen. Was muss die Schweiz, was muss der Bundesrat unternehmen, wenn der Staatsvertrag, wie von der Kommission beantragt, abgelehnt wird? Das ist die [PAGE 265] Herausforderung, das ist die Frage, die heute, soweit möglich, beantwortet werden sollte.

In diesem Zusammenhang muss ich zuerst auf eine Aussage von Bundesrat Leuenberger zu sprechen kommen, die mich seit unserer letzten Debatte immer wieder beschäftigt hat. Sie haben uns damals Ihre Rolle erklärt, Herr Bundesrat. Wörtlich haben Sie gesagt: "Ich fühle mich hier etwas wie ein Anwalt - ein Anwalt, der mit dem Gegenanwalt eine Konvention, einen Vertrag ausgearbeitet hat und jetzt zum Klienten geht, um ihm dieses Vertragswerk schmackhaft zu machen und ihn auf die Risiken aufmerksam zu machen, wenn er das Vertragswerk nicht genehmigen will. Der Anwalt sieht: Der Klient will so nicht. Ein guter Anwalt lässt dann seinen Klienten nicht einfach im Stich, sondern sagt: Gut, ich werde weiterhin alles versuchen, um deine Interessen wahrzunehmen." (AB 2002 S 1290f.) Das tönt zwar lobenswert, ist für mich aber eine völlig verkehrte Welt. Sie sind doch nicht der Anwalt einer Partei, Herr Bundesrat, Sie sind die Partei. Ein Staatsvertrag wird zwischen den Regierungen zweier Länder ausgehandelt. Das Parlament hat auf den Inhalt keinen Einfluss; es kann ihn lediglich als Ganzes ratifizieren oder nicht.

Der Luftverkehr steht unter der Hoheit des Bundes. Sie sind das für die Luftverkehrspolitik zuständige und verantwortliche Mitglied unserer Landesregierung. Sie sind als Konzessionsgeber der oberste Herr über unsere Landesflughäfen, über unsere Luftfahrt. Nach einer allfälligen Ablehnung des Staatsvertrages ist es meines Erachtens Ihre Aufgabe, sofort die sich aufdrängenden Schritte einzuleiten - nicht als selbst unbeteiligter Anwalt, sondern als das direkt betroffene Regierungsmitglied.

In diesem Zusammenhang bin ich Ihnen dankbar, Herr Bundesrat, wenn Sie zu folgenden, für mich offenen Punkten Stellung nehmen können:

1. Wir haben ja das letzte Mal klar festgestellt, dass mit den bilateralen Verträgen die Schweiz in Sachen Luftverkehr wie ein vollwertiges EU-Land ist. Ich denke deshalb, dass die EU-Kommission durch den Bundesrat unverzüglich über das Scheitern des Staatsvertrages unterrichtet werden müsste. Ich gehe auch davon aus, dass die Klage gegen die bereits existierende Verordnung Deutschlands über die Schritte eins und zwei der Umsetzung - sie betreffen die Nacht- und Wochenendregelung - nach dem bekannten Mannheimer Urteil nun von der Flughafenbetreiberin Unique nicht an ein höheres deutsches Gericht weitergezogen werden muss.

Hier stellt sich mir schon die Frage, ob es nach einem Scheitern des Staatsvertrages nicht Sache des Bundes ist, die bestehende deutsche Verordnung bei der EU-Kommission anzufechten. Der Inhalt dieser Verordnung richtet sich ja eigentlich gegen unser Land, gegen unsere Luftverkehrspolitik. Der Flughafen und der Kanton Zürich wie zum Teil auch unsere Nachbarkantone hätten dann letztlich die Konsequenzen eines solchen EU-Entscheides zu tragen und wären sicher einzubeziehen. Partei ist meines Erachtens aber der Bund, nicht Unique oder der Kanton Zürich.

Das Gleiche gilt meines Erachtens auch, wenn Deutschland die bestehende Verordnung erweitert bzw. verschärft oder wenn Deutschland neu auch zur Zahl der Anflüge über deutschem Gebiet eine einseitige Verordnung erlässt. Dann hätte der Bundesrat als betroffene Partei eine solche einseitige Verordnung nötigenfalls bei der EU-Kommission anzufechten. Der Zürcher Flughafen darf nicht anders behandelt werden als irgendein anderer Flughafen in einem EU-Land, denn das wäre diskriminierend. Die Nichtdiskriminierung unter den Vertragsstaaten ist ja das oberste Gebot in der Europäischen Union. Was den Luftverkehr anbelangt, gilt das auch für die Schweiz.

2. Ich gehe davon aus, dass das laufende Plangenehmigungsverfahren betreffend das Instrumenten-Landesystem (ILS) in Bezug auf die Pisten 28 und 34 - also für die Süd- und Ostanflüge auf den Flughafen Zürich Kloten - ausgesetzt, d. h. sistiert, wird, bis der Rechtsstreit mit Deutschland, der zwangsläufig erfolgen müsste, erledigt ist. Dieses Plangenehmigungsverfahren, das allein wegen des Staatsvertrages an die Hand genommen werden musste, ist für den Flughafen in der Umsetzung mit dermassen hohen Kosten verbunden, dass klar von einer Erschwernis beim Marktzutritt gesprochen werden muss. Je nach Ausgang des Rechtsstreits mit Deutschland würden diese Kosten gar nicht oder allenfalls nur teilweise anfallen. Wenn der Ständerat, wie ich hoffe, heute diesen Staatsvertrag ablehnt, ist meines Erachtens vorauseilender Gehorsam seitens der Schweiz nicht mehr am Platz, sondern für eine neue Verhandlungsrunde eher kontraproduktiv.

3. Was die Flugsicherung anbelangt, herrscht nach einem Scheitern des Staatsvertrages ein vertragsloser Zustand. Deutschland hat ja angedroht, die Flugsicherung, soweit sie über deutschem Gebiet von der Schweiz ausgeübt wird, zurückzunehmen. Wie Ernst es Deutschland damit wirklich ist, wird sich noch weisen, denn so einfach ist diese Sache nicht. Jedenfalls könnte Deutschland dies nicht tun, ohne mit der Schweiz die Schnittstellen und weitere Rahmenbedingungen auszuhandeln. Punkto Flugsicherung würde es also zwangsweise zu Verhandlungen bezüglich einer neuen Vereinbarung kommen müssen. Da frage ich mich, ob die Schweiz, statt zu warten, bis Deutschland etwas unternimmt, nicht selbst aktiv werden und mit unserem Nachbarland von sich aus in Verhandlungen treten sollte - nicht zuletzt auch im Interesse von Skyguide und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Auch zu diesem Punkt bitte ich Sie, Herr Bundesrat, Stellung zu nehmen.

Die von mir angesprochenen drei Punkte sind ein wichtiger Teil der Probleme, die der Bundesrat nach einer Ablehnung des Staatsvertrages anzupacken und bestmöglich zu lösen hätte. Eine Ablehnung dieses Vertragswerkes seitens der eidgenössischen Räte stärkt meines Erachtens die Position des Bundesrates, weil dann für alle Seiten klare Verhältnisse herrschen und Deutschland genau weiss, dass dieser Vertrag nun definitiv gescheitert ist. Ich bin auch überzeugt, dass bei einer Ablehnung des Staatsvertrages der Bundesrat unverzüglich die nötigen Schlüsse zieht und mit vollem Engagement und geschickter Taktik alles daransetzen wird, für unser Land eine möglichst optimale neue Lösung zu erreichen. Mein Vertrauen haben Sie, Herr Bundesrat, das wissen Sie. Mit einer Ablehnung des Staatsvertrages stärkt Ihnen das Parlament den Rücken. Ich bin sicher, dass Sie in kommenden Neuverhandlungen selbstbewusst und zielsicher für unser Land, für unsere Wirtschaft, für unsere Bevölkerung, für unser Tor zur Welt das Bestmögliche herausholen.

Mit Zuversicht kann ich Ihnen deshalb empfehlen, der Kommissionsmehrheit zu folgen und den vorliegenden Staatsvertrag abzulehnen.