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Engler Stefan · Ständerat · 2023-12-14

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-14

Wortprotokoll

Das Geschäft ist in der Tat ein Dauerbrenner. Je nach Zinsentwicklung erfolgt eine andere Beurteilung, wer zu den Gewinnern und wer zu den Verlierern der Abschaffung des Eigenmietwerts gehört. Ich erinnere mich: In Zeiten tiefer Zinsen wehrten sich die Kantone aus fiskalischen Überlegungen dagegen, die feste Einnahme ihres Fiskus zu gefährden. Je nachdem, wie sich die Zinsen entwickeln - derzeit geht es in Richtung 2 bis 2,5 Prozent -, verändert sich auch die Sichtweise der Kantone, weil die Abzüge, die entsprechend gemacht werden können, höher sind und damit die Steuereinnahmen kleiner werden.

Betrachtet man es aus der Optik der privaten Liegenschaftseigentümer, verhält es sich genau umgekehrt: Je höher die Hypothekarzinsen sind, desto interessanter ist das System, weil man entsprechend höhere Abzüge vornehmen kann. Je tiefer die Zinsen sind, umso interessanter ist es für die Eigentümer, auf das selbstgenutzte Eigentum nicht auch noch Steuern bezahlen zu müssen.

Unter Einbezug dieses Aspekts erstaunt es mich nicht, dass sich die Positionen ständig ändern. Wir wissen heute nicht, wie sich die Kantone am Schluss zum Systemwechsel äussern werden, ob sie ihn unterstützen oder nicht. Man sagt, das heutige System sei einfach, es habe sich eingespielt und werfe viel Geld ab, und zwar in die Kassen sowohl der Kantone wie auch der Gemeinden.

Es gibt viele gute Gründe, dazu überzugehen, das System abzuschaffen; Kollege Bischof hat sie erwähnt. Man fördert damit auch ein Stück weit die Verschuldung der Bevölkerung, die Verschuldung der Eigentümerinnen und Eigentümer. Wer wahrscheinlich am wenigsten Interesse daran hat, das System abzuschaffen, dürften die Banken sein, weil die Banken über die Hypotheken Geschäfte abwickeln, auch mit jungen Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümern. Für diese würde bei dieser Vorlage auch gesorgt, indem der Ersterwerb privilegiert würde. Gewisse Abzugsmöglichkeiten sind vorgesehen.

Ich habe aber das Wort ergriffen, um die Situation der Gebirgskantone und der Tourismuskantone etwas zu erläutern. Es wurde verschiedentlich gesagt, man habe Verständnis dafür, dass die Tourismuskantone diese Einnahmequelle nicht einfach so aufs Spiel setzen wollen. Selbst die Minderheit hat gesagt, dass man die Ausfälle, die es zweifellos in den Kantonen mit vielen Zweitwohnungen geben könnte, mit einer Objektsteuer, mit einer Spezialsteuer also, kompensieren wolle. Es wird also anerkannt, dass es hier eine Kategorie von Kantonen gibt, die stärker als andere Kantone betroffen sind. Das hat einen guten Grund: Schon der Anteil an Wohneigentum in den Gebirgskantonen ist proportional höher als in den städtischen Gebieten. Nur schon deshalb sind die ländlichen Kantone von der Abschaffung des Eigenmietwerts eher betroffen als städtische Kantone mit einer geringeren Eigentumsquote.

Betrachtet man es unter dem Gesichtspunkt der Zweitwohnungen, ist der Anteil der Zweitwohnungen in den touristischen, in den ländlichen, in den Gebirgskantonen im Verhältnis zu den städtischeren Kantonen noch viel höher, und entsprechend sind auch die Auswirkungen dieser Steuerausfälle gross. Nun sagt man mir in den Steuerverwaltungen dieser Kantone, es sei nicht ganz einfach, abzuschätzen, wie hoch die Einnahmeeinbussen aus dieser Steuer sein könnten. Natürlich hängt das mit dem jeweiligen Zinsniveau zusammen. Es hat aber auch andere Gründe, etwa die Unterscheidung zwischen Zweitwohnungen, die ausschliesslich durch den Eigentümer benutzt werden, und solchen, die vermietet werden: Das erschwert es, den gesamten Überblick zu haben.

Trotzdem sagt man mir, dass der Kanton Wallis und der Kanton Graubünden zusammengezählt Auswirkungen von gegen 120 Millionen Franken zu erwarten hätten, würde man das so umsetzen. Alleine für meinen Kanton wären das 40 Millionen Franken beim Kanton und 30 Millionen bei den Gemeinden. Es sind also empfindlich hohe Steuerausfälle, die entstehen würden, wenn nicht zwischen Zweitwohnungen und dauernd besetzten Erstwohnungen unterschieden würde.

Insofern habe ich Verständnis für die Anliegen der Tourismuskantone, der Gebirgskantone, dieses Pfand nicht leicht aus der Hand zu geben. Denn wer garantiert diesen Kantonen, dass diese Objektsteuer, die der Nationalrat jetzt angedacht hat, umsetzbar, also mehrheitsfähig ist, wenn es dazu eine Verfassungsabstimmung bräuchte? Oder man zwingt diese Kantone und die Gemeinden dann in eine Situation, die Zweitwohnungseigentümer noch mit einer speziellen Steuer zu belasten. Das ist ein Weg mit völlig ungewissem Ausgang.

Deshalb sagen die Gebirgskantone und die ländlichen Kantone zu Recht, sie möchten sich zumindest bei den Zweitwohnungen die Garantie dieser Einnahmen erhalten. Also stehe ich in dieser Frage auf der Seite der Mehrheit.