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Weichelt Manuela · Nationalrat · 2023-12-14

Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2023-12-14

Wortprotokoll

Unsere Minderheit möchte Artikel 6b Buchstabe c streichen. Warum?

Unsere Minderheit versteht, dass es für eine Versicherung mühsam ist, Personen mit unbekanntem Wohnsitz führen zu müssen und Probleme beim Einfordern der Prämien und Kostenbeteiligungen zu haben. Wir bitten Sie aber trotzdem, den Antrag der Mehrheit der SGK-N abzulehnen. Warum? Eine rückwirkende Versicherung ist im KVG nicht möglich. Versichert ist man durch Geburt oder Wohnsitznahme. Hat man das aus irgendwelchen Gründen verpasst, kann man erst ab einem neuen, späteren Datum versichert werden, nicht aber rückwirkend. Das ist auch richtig; sonst würde man falsche Anreize setzen. Es würden sich sonst nur diejenigen rückwirkend versichern lassen, die auch hohe Leistungen bezogen haben und damit hohe Kosten zu tragen hätten. Alle, die keine hohen Gesundheitskosten haben, würden sich sicher nicht rückwirkend versichern lassen. Damit würden ausgerechnet diejenigen belohnt, die sich nicht korrekt verhalten.

Die Situation ist für die Versicherer sicher unschön, weil sie auf der einen Seite die Prämien und Kostenbeteiligungen nicht einfordern können. Sie müssen aber auf der anderen Seite auch die Leistungen nicht bezahlen. Was bleibt, ist der Umstand, dass sie für die betreffenden Personen einen Beitrag zum Risikoausgleich bezahlen müssen. Das möchten wir mit der Vorlage beseitigen. Es scheint uns das grössere Problem für die Versicherer darzustellen, wenn sie auch noch einen Beitrag zum Risikoausgleich für Personen leisten müssen, die als Phantome geführt werden.

Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen, um keine falschen Anreize einzuführen.