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Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2023-12-14

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2023-12-14

Wortprotokoll

Ich vertrete hier den Antrag der Kommissionsminderheit zu Artikel 28c, zu den Übergangsbestimmungen. [PAGE 2379]

Der Antrag auf Nichteintreten, der Antrag auf einen Teillastenausgleich und auch der Antrag der Kommissionsmehrheit auf eine Einführung erst nach drei Jahren sind eigentlich Verzögerungsgeschichten bzw. eine Bevorteilung der finanzstarken Kassen. In verschiedenen Kantonen wurde bereits der volle Lastenausgleich eingeführt, Sie haben es gehört. Es zeigt sich in diesen Kantonen, dass er funktioniert, dass damit die Fairness zwischen den Kassen gewährleistet ist und dass die Beiträge für alle Branchen ausgeglichen sind.

Wir haben also ein System, das funktioniert und das, wenn es die anderen Kantone ebenfalls einführen würden, auch nicht zu grosser Bürokratie oder zu hohen Kosten führen würde. Wir haben das im Bericht gesehen. Es geht nun darum, endlich Fairness zwischen allen Branchen zu schaffen. Dafür genügen zwei Jahre. Für den Umbau zu einem System, das bereits vorhanden ist, reichen zwei Jahre. Wir haben das beim vorliegenden Entwurf des Bundesrates gesehen. Der Ständerat ist diesem gefolgt, weil er gesehen hat: Jawohl, das ist abgeklärt. Es gibt also keinen Grund für eine Frist von drei Jahren, und deshalb braucht es auch keine Begleitmassnahmen, die angeblich zu einer Steigerung der Effizienz und Effektivität führen sollen.

Der Grund für die Unterschiede ist sehr klar: Es ist abhängig von den jeweiligen Lohnhöhen der Branchen, von der Anzahl der Teilzeitarbeitenden und von der Anzahl der Kinder, für die quasi bezahlt werden muss. Die notwendigen Handlungen sind also sehr einfach. Es braucht den vollen Lastenausgleich. Dazu braucht es keine Untersuchung, weil wir das Ergebnis schon kennen. Es braucht auch keine Verzögerung, keine Bürokratie, aber eben die Einführung nach zwei[NB]Jahren,[NB]damit[NB]die[NB]Branchen möglichst schnell entlastet werden.

Sie haben die Briefe mehrmals angesprochen: Es ist der klare Wunsch der betroffenen Branchen - Handwerk, Detailhandel, Gastgewerbe, Gärtnerinnen und Gärtner usw. -, dass neben dem Antrag zum vollen Lastenausgleich auch dieser Minderheitsantrag unterstützt wird. Ich bitte Sie, der Minderheit Ihrer Kommission und damit auch dem Entwurf des[NB]Bundesrates[NB]und[NB]dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.

Damit komme ich zur Haltung der grünen Fraktion. Für uns von der grünen Fraktion ist klar: Wir wollen Fairness in der Finanzierung der Familienzulagen. Arbeitgebende aus allen Branchen sollen zu gleichen Teilen bezahlen müssen, die Kantone sollen den vollen Lastenausgleich gewährleisten. Die Familienzulagen sind ein wichtiges familienpolitisches Mittel. Wenn auch bescheiden, sind sie trotzdem eine Unterstützung, denn - Sie wissen es bestens - Kinder kosten. Oft, und das ist das Bittere, sind sie sogar ein Armutsrisiko, was unwürdig ist. Die Familie ist auch nicht reine Privatsache. Sie ist wichtig für den Staat, für die Wirtschaft, weil die Kinder quasi unsere Zukunft sind, für den Ausgleich der Gesellschaft sorgen und logischerweise die zukünftigen Arbeitnehmenden und damit auch die Mitfinanzierenden der Sozialversicherungen sind.

Damit sind Familienzulagen eine kleine Anerkennung der Leistung und der Kosten, bezahlt über Arbeitgebende. Die heute unterschiedlichen Belastungen je nach Branche sind für uns nicht fair. Gerade diejenigen mit tiefen Löhnen, vielen Teilzeitmitarbeitenden, vielen Müttern mit Kindern zahlen hohe Beiträge. Es besteht also faktisch eine Diskriminierung, vor allem eine Diskriminierung der in diesen Branchen tätigen Frauen. Gleichzeitig sollen Beschäftigte in Hochlohnbereichen, vor allem Männer mit wenig Kindern, auch noch wenig zahlen müssen. Das ist also quasi eine Bevorzugung von Männern gegenüber Frauen bzw. Müttern, mit sehr vielen unterschiedlichen Beiträgen, Sie haben es gehört.

Eine einheitliche Finanzierung der minimalen Zulage ist kein Einschnitt in den Föderalismus, im Gegenteil. Es geht um das Minimum, mehr dürfen die Kantone alleweil zahlen. Damit hätten wir endlich eine faire Situation, was übrigens die ganz grosse Mehrheit der Kantone auch unterstützt. Sie sprechen auch nicht für einen Teillastenausgleich. Denn eigentlich gibt es dafür gar keinen Grund, im Gegenteil: Die Belastung kann für gewisse Branchen sogar noch höher werden. Es ist also ein reines Lobbying von gut situierten Kassen, und das kann es nicht sein. Wir sprechen hier von einer Sozialversicherung, in der alle Branchen gleich belastet sein müssten und sollten.

Wir Grünen sind deshalb klar für Eintreten, klar für den vollen Lastenausgleich und auch für den Minderheitsantrag Gysi Barbara, weil eine dreizehnte Familienzulage wie beim Lohn eine kleine zusätzliche Anerkennung für Familien mit Kindern wäre. Sie wäre gerade für Personen mit tiefen und mittleren Löhnen ein wichtiger Zustupf. Zudem sind wir natürlich - ich habe es mit meiner Minderheit ausgeführt - für die Umsetzung nach zwei Jahren, das heisst, wir unterstützen die Minderheit Prelicz-Huber. Zwei Jahre reichen vollkommen, ich habe es ausgeführt.

Machen wir also endlich einen fairen Lastenausgleich, den vollen Lastenausgleich, wie wir es politisch schon mehrmals befürwortet haben, ohne Verzögerung, ohne Bürokratiezuwachs. Wir bitten Sie, dem so zuzustimmen. Denn gerade Sie sind immer diejenigen, die sagen: Wir wollen nicht mehr Bürokratie.