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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-12-14

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-12-14

Wortprotokoll

Vielen Dank für den Austausch und die Diskussion. Ich möchte Sie nochmals an die Ausgangslage erinnern: 2023 wurde nicht nichts gemacht, sondern die beiden Räte haben im Rahmen der ausserordentlichen Session dem Bundesrat zahlreiche - zahlreiche! - Postulatsaufträge erteilt. Darunter sind übrigens auch die Fragen zum Senior Manager Regime, zur Bussenkompetenz und zur Veröffentlichung von Stresstests.

Gemäss Artikel 52 BankG haben wir den Auftrag, in einem Bericht über "too big to fail" das Framework vorzulegen. Dieser Bericht liegt mir vor, ich habe aber erst 150 Seiten gelesen. Ich bitte um Verständnis, ich hatte gerade noch zwei, drei andere Prioritäten. Wir sind dran. Der Bericht wird im Januar in die Ämterkonsultation gehen. Er ist sehr umfassend, behandelt auch genau diese Fragen. Ich persönlich teile die Anliegen auch inhaltlich, aber damit ist nicht alles getan. Der Bundesrat muss dann auch noch über den Bericht befinden. Ich kann jetzt nicht sagen: Ja, wir sind hier einverstanden. Damit wäre der Bundesrat letztlich schon gebunden.

Ich glaube nicht, dass Sie zeitlich etwas gewinnen. Sie sagen, Sie möchten 2023 schon etwas vorweisen können. Das Jahr dauert noch etwa zwei Wochen, Sie werden Ende Jahr nichts in der Hand haben. Den Bericht hingegen werden Sie im Frühjahr erhalten. Es ist angedacht, dass der Bericht das ganze Spektrum umfasst: präventive Massnahmen und Aufsichtsmassnahmen, wie sie hier gefordert werden. Auch sollen Fragen zum Liquiditätspuffer, zum Eigenkapitalpuffer, zur Rolle der Nationalbank, zur Abwicklungsfähigkeit geklärt werden. Im Moment ist angedacht, dass wir unterscheiden, welche Massnahmen per Verordnungsänderung relativ schnell geändert oder angepasst werden können und welche nicht. Dann gibt es Gesetzesanpassungen, und dann gibt es vielleicht Fragen, die noch einmal vertieft überprüft werden müssen. Wir hatten ja auch nicht ewig Zeit.

Gleichzeitig - die Präsidentin der PUK hat es gesagt - soll sich auch das Parlament als Oberaufsicht der Finma [PAGE 1182] einbringen können. Aber es darf nicht sein, dass man hier in alle Richtungen losrennt. Man könnte sonst auch sagen, dass man eine Motion zur Stärkung der Eigenkapitalpuffer, die jemand morgen noch einreicht, auch sofort behandeln müsste.

Sie werden diese Auslegeordnung bekommen. Gestützt auf diese Auslegeordnung werden Sie eine breite Diskussion führen und sagen können, wo Sie gesetzgeberisch tätig werden wollen und wo nicht.

Ich finde die Argumentation jetzt etwas eigenartig. Die PLB-Vorlage wurde ja vorzeitig zugestellt, weil es ursprünglich eine notrechtliche Massnahme war. Dann hat der Bundesrat gesagt, dass wir, weil es sich um eine Lücke im Too-big-to-fail-Dispositiv handelt, die Vorlage trotzdem bringen, obwohl sie aufgrund der Kündigung der Garantien durch die UBS nicht notrechtlich aufrechterhalten werden muss. Sie aber haben diese Vorlage sistiert. Warum? Weil Sie sagen, dass Sie eine Gesamtschau wollen. Da ist es nicht sehr logisch, zu sagen, diese drei Massnahmen bei der Finma möchte man schneller behandelt haben, während man beim anderen eine Gesamtschau macht. Ich würde Wetten in fast beliebiger Höhe abschliessen, dass Sie, wenn Sie das dann haben, eine Gesamtschau wollen - freilich zu Recht, denn ich finde es auch wichtig, dass man tatsächlich den ganzen Strauss von Massnahmen sieht.

Es ist also nicht eine inhaltliche Ablehnung; dies auch an die Motionärin, ich glaube, wir sind hier auf einer Linie. Ich finde es aber nicht zielführend, wenn Sie jetzt im laufenden Spiel, wo wir mit den Arbeiten eigentlich schon sehr weit sind, noch einmal die gleichen Aufträge erteilen.