Stark Jakob · Ständerat · 2023-12-14
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-12-14
Wortprotokoll
Bei dieser Motion geht es um Wissenschaft und nicht um Politik. Sie sehen das auch an den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern dieser Motion, die alle beruflich oder hobbymässig an der Geschichtswissenschaft interessiert sind und diese ausüben.
Es gibt im Bankengesetz Artikel 47, nämlich die Strafbestimmung für Bankgeheimnisverletzungen. Dieser Artikel ist so ausgelegt worden, dass immer als Bankgeheimnisverletzung taxiert wird, wenn jemand irgendwelche Bankdaten - auch in ganz alten Beständen - historisch untersuchen will. So wird jegliche Bankforschung sozusagen untersagt. Dieser Fall wurde klar, weil Wissenschaftler die Ergebnisse der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz/Zweiter Weltkrieg jetzt, nach zwanzig Jahren, wieder einmal überprüfen wollten. Das Resultat war, dass ihnen, diesen Forscherinnen und Forschern, der Einblick in diese Daten verwehrt wurde mit dem Hinweis auf Artikel 47 des Bankengesetzes.
Das ist, wenn das so ausgelegt wird, natürlich für jede Bank ein Problem. Es heisst aber auch, dass die heutige Wissenschaft nicht in der Lage ist, die Erkenntnisse, die vor zwanzig Jahren erlangt wurden, das Geschichtsbild, das damals geschrieben wurde, zu überprüfen. Das ist eigentlich - oder nicht nur "eigentlich" - störend. Wir sollten, egal welche Gesinnung wir haben, die Möglichkeit schaffen, dass die Wissenschaft sich der historischen Quellen annehmen kann und alte Ergebnisse aus heutiger Warte wieder überprüfen kann.
Deshalb möchte die Motion nichts weniger und nichts mehr, als dass in Artikel 47 des Bankengesetzes die Möglichkeit für Banken geschaffen wird, Forschenden für wissenschaftliche Zwecke Zugang zu ihren Bankkundenarchiven zu gewähren, selbstverständlich nach Ablauf von Schutzfristen, [PAGE 1179] selbstverständlich auch unter weitergehendem Schutz der persönlichen Daten, wo dies nötig ist. Das können Auflagen sein, das können Anonymisierungen sein. Selbstverständlich muss auch immer ein öffentliches Forschungsinteresse nachgewiesen werden.
Wenn Sie dieser Motion zustimmen, können also Banken die wissenschaftliche Erforschung ihrer Bankkundendaten ermöglichen, aber sie müssen es nicht tun - sie können es tun. Heute sind den Banken die Hände gebunden.
Deshalb bitte ich Sie, die Motion in diesem Sinne zu unterstützen.