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Schilliger Peter · Nationalrat · 2023-12-14

Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-12-14

Wortprotokoll

Gemäss Artikel 50 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes können die Finanzkommissionen Vorlagen beraten und einen Mitbericht abgeben. Das hat die Finanzkommission bei diesem Geschäft gemacht. Es wurde bereits verschiedentlich erwähnt, dass sich die Finanzkommission zustimmend geäussert hat. Ich berichte gerne aus finanzpolitischer Sicht über die Vorlage.

An der Sitzung vom 19.[NB]Oktober 2023 haben wir uns, gestützt auf den Mitberichtsentwurf der zuständigen Subkommissionen und in Anwesenheit des Generalsekretärs des Eidgenössischen Departementes des Innern sowie einer Vertretung des Bundesamtes für Gesundheit und der Eidgenössischen Finanzverwaltung, mit der Vorlage befasst. Unsere Empfehlungen lauten wie folgt: Wir stimmen der Vorlage einstimmig zu und bitten, auf sie einzutreten. Aus finanzpolitischer Sicht signalisiert die Kommission ihre klare Zustimmung zur Beschleunigung der Entwicklung und zur möglichst raschen und flächendeckenden Einführung des EPD als wichtigem Beitrag zur Kostenreduktion im Gesundheitswesen.

Ihre klare Zustimmung zur nötigen Übergangsfinanzierung verbindet die Finanzkommission jedoch mit einigen kritischen Bemerkungen, welche die finanzielle Beteiligung der Kantone betreffen. Die Kommission ist einhellig der Meinung, dass es notwendig ist, dem beantragten Zahlungsrahmen von 30 Millionen Franken zuzustimmen, um die Eröffnung von einer Million neuer EPD finanziell zu unterstützen. Sie kann nachvollziehen, dass für die Betreiber des EPD die Phase bis zur Inkraftsetzung der Totalrevision im Jahr 2027 eine finanziell kritische Phase darstellt. Sie hebt auch das übergeordnete Interesse des Bundes hervor, durch die Einführung des EPD die Gesundheitskosten insgesamt zu senken. Von finanzieller Relevanz ist es, die Interoperabilität der jeweiligen Systeme der Stammgemeinschaften sicherzustellen, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden und eine effiziente Lösung anzustreben. In diesem Zusammenhang ist die Entwicklung des Programms Digisanté von grosser Bedeutung, damit der digitale Austausch strukturierter Datensätze erfolgen kann.

Als Voraussetzung für das Sprechen des Kredits ist es aus Sicht der Finanzkommission erforderlich, dass sich die Kantone wie vorgesehen an der Übergangsfinanzierung in gleichem Umfang beteiligen wie der Bund und dabei die Betriebskosten übernehmen. Da es sich bei der Vorlage des Bundesrates um eine Übergangsfinanzierung handelt, wird eine Weiterführung des Bundesengagements ausgeschlossen. Die Kommission betont, dass die Kantone die Federführung für die Gesundheitsversorgung haben und somit in der Pflicht stehen, die gesamte Kostenbeteiligung der öffentlichen Hand zu tragen, sobald die Totalrevision in Kraft getreten ist. Das gilt insbesondere dann, wenn die Stammgemeinschaften den Aufwand für die Eröffnung neuer EPD auch nach der Übergangszeit nicht selbsttragend finanzieren können.

Das waren unsere Ausführungen. Wir bitten Sie, diese zur Kenntnis zu nehmen, auf die Vorlage einzutreten und ihr dann zuzustimmen.