Dobler Marcel · Nationalrat · 2023-12-14
Dobler Marcel · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2023-12-14
Wortprotokoll
Wir von der FDP-Liberalen Fraktion unterstützen die Einführung eines EPD. Eine Digitalisierung des Dossiers macht nicht nur für den Versicherten und mit Blick auf die Transparenz Sinn, sondern es könnten auch doppelte Untersuchungen vermieden, durch die Integration der verschriebenen Medikamente die Patientensicherheit erhöht und zum Beispiel ein elektronischer Impfausweis integriert werden. Auch könnte man die Einsicht in die Rechnungen und Behandlungen digitalisieren und dann kontrollieren. Das ist Zukunftsmusik, aber die Notwendigkeit einer Digitalisierung ist gegeben.
Um die Übergangsfinanzierung zu verstehen, braucht es eine kurze politische Einordnung: Diesen Oktober endete die Vernehmlassung für die Totalrevision des EPDG. Bis Mitte 2024 soll eine Vorlage erarbeitet werden. Mit einer Umsetzung der Totalrevision inklusive Volksabstimmung ist, Stand heute, nicht vor etwa 2028 zu rechnen. Da also noch mehrere Jahre verstreichen werden und die Finanzierung der Stammgemeinschaften, welche das EPD anbieten, nicht gesichert ist, will der Bundesrat eine Übergangsfinanzierung bereitstellen. Damit soll verhindert werden, dass Stammgemeinschaften den Betrieb einstellen und man nach der Totalrevision neu starten muss. Mit maximal 30 Millionen Franken und 30 Franken pro eröffnetes Patientendossier will der Bundesrat das EPD unterstützen, wenn die Kantone sich im gleichen Mass beteiligen. Diese Unterstützung gilt auch rückwirkend für die bereits erstellten 30[NB]000 elektronischen Dossiers. Aufgrund des Entwurfes des Bundesrates könnte also ein Anreiz geschaffen werden, eine Million Patientendossiers zu eröffnen. Obwohl der Betrag pro Eröffnung bezahlt wird, sind die Stammgemeinschaften natürlich frei, diese Gelder für das Marketing oder auch für die Weiterentwicklung zu verwenden.
Leider sind die heutigen EPD, wie Andri Silberschmidt vorhin ausgeführt hat, eigentlich leere Hüllen, die erst einen Nutzen erhalten, wenn man manuell seine Dokumente hochlädt. Auch gibt es noch keine strukturierten Daten, was bedeutet, dass es lediglich eine Dokumentenablage ist. Ohne einen automatischen Datenexport der Leistungserbringer bleibt es eine Hülle ohne Nutzen. Der Entwurf des Bundesrates vergütet die Bewerbung und Eröffnung von Patientendossiers, ohne einen Anreiz für die Weiterentwicklung und den Import von Daten zu schaffen. Für eine erfolgreiche Verbreitung braucht es einen Kundennutzen und nicht einen Geldbetrag bloss für die Erstellung einer Hülle. Aus diesem Grund haben wir die Vorlage angepasst, sodass Anreize mit Blick auf den Nutzen und die Weiterentwicklung geschaffen werden.
Der zentrale Punkt dieser Vorlage ist, dass wir das Obligatorium, die Daten der Leistungserbringer zu exportieren, vorziehen und es nicht erst bei der Totalrevision umsetzen. Ohne diese Daten macht aus unserer Sicht ein EPD keinen Sinn. Wenn jeder Versicherte seine Dokumente manuell hochladen muss, ist das Projekt zum Scheitern verurteilt. Wir ziehen das Obligatorium also faktisch um etwa zwei Jahre vor und schaffen einen Nutzen. Auch ist es strategisch sinnvoll, diese Diskussion jetzt zu führen und nicht erst in ein paar Jahren, denn wenn dies nicht mehrheitsfähig sein sollte, würde eine Einführung ohne diese Daten keinen Sinn machen. Natürlich soll jeder Versicherte selbst entscheiden können, ob er ein EPD möchte oder nicht.
Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten.