Dobler Marcel · Nationalrat · 2023-12-14
Dobler Marcel · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2023-12-14
Wortprotokoll
Gerne nehme ich im Namen der FDP-Liberalen Fraktion Stellung zu den Anträgen.
Bei Artikel 23a Absatz 2 bitte ich Sie, die Mehrheit zu unterstützen und nicht nur einen Marketing-Anreiz für die Erstellung eines Patientendossiers zu schaffen. Es soll neu auch ein Anreiz geschaffen werden, um die Integration von Leistungserbringern und die Verbesserung des Nutzens zu ermöglichen. Dieser Artikel erhält eine noch grössere Relevanz, falls das Obligatorium in Artikel 59abis vom Zweitrat nicht übernommen wird. Dann wird er sehr wichtig. Die blosse Vergütung für die Erstellung genügt nicht und ist ein zu geringer Anreiz für die Weiterentwicklung des Kundennutzens.
Den Antrag der Minderheit Dobler bei Artikel 23a Absatz 2bis habe ich bereits ausgeführt, und ich bitte Sie, diesen zu unterstützen.
Ich bitte Sie, den Einzelantrag Walder bei Artikel 23a Absatz[NB]3 abzulehnen. Unsere Anpassung in der Kommission hat das Anliegen der Wettbewerbskommission aus der Vernehmlassung aufgenommen, dass auch die Kantone alle gleich behandeln. Den Antrag, zum Entwurf des Bundesrates zurückzukehren, lehnen wir ab. Wenn aber der Ständerat den Text so anpasst, dass sich der Unterstützungsbeitrag nicht mehr pro Dossier bemisst, wenn er also einfach eine andere Unterstützungsform, eine andere Berechnung beschliesst, sind wir in Zukunft gerne bereit, eine solche Änderung zu unterstützen.
Bei Artikel 27 Absatz 4 bitte ich Sie, die Finanzhilfen auf fünf Jahre zu beschränken. Damit ist auch der Übergang zur Totalrevision gewährleistet.
Neben den Finanzhilfen für die Stammgemeinschaften ist Artikel 59abis der zentrale Punkt dieser Vorlage. Ein Obligatorium für die Leistungserbringer beim Datenexport ist in der Totalrevision vorgesehen. Ohne diese Daten macht die Einführung eines EPD keinen Sinn. Wir beabsichtigen also, diese Exporte, die sowieso vorgesehen sind, vorzuziehen.[NB]Schlussendlich[NB]wären diese Daten also etwa zwei Jahre früher integriert und würden einen wichtigen Beitrag an den Kundennutzen und die Funktionalität leisten. Anstatt dass jeder Nutzer die Dokumente manuell hochladen müsste, was nicht gemacht würde, wären die Dokumente automatisch integriert, wenn der Versicherte die Erstellung eines EPD [PAGE 2389] wünscht. Der Bund würde also nicht einen finanziellen Beitrag für die leere Hülle eines Patientendossiers leisten, sondern für ein Patientendossier, bei dem Daten und ein Kundennutzen vorhanden sind.
Man kann nur gegen dieses Obligatorium sein, wenn man die Einführung des EPD verhindern will. Diese Anpassung der Totalrevision vorzuziehen bringt auch die Möglichkeit, einen Kundennutzen zu schaffen, damit die Vorteile bereits bei der Diskussion um die Totalrevision vorhanden sind. Für die Einführung des EPD ist dies ein wichtiger Zwischenschritt.
Ich bitte Sie also, immer der Mehrheit zu folgen, ausser bei Artikel 23a Absatz 2bis. Dort bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Dobler zu unterstützen.