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Silberschmidt Andri · Nationalrat · 2023-12-14

Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2023-12-14

Wortprotokoll

Bei Artikel 3 Absätze 1 und 1bis gibt es keine Minderheit, aber eine Erwähnung ist dennoch relevant, weil nicht mehr steht, dass zur Eröffnung des EPD eine schriftliche Einwilligung der Patientin oder des Patienten erforderlich ist. Kollege Grüter, Sie müssen nicht mehr nach Zürich reisen, um ein EPD zu eröffnen, Sie können das auch online machen, heute schon. Mit diesem Gesetz wird es noch einfacher, online ein EPD zu eröffnen. Sie müssen für ein EPD nicht mehr nach Zürich reisen, aber Sie sind in Zürich natürlich immer willkommen.

Bei Artikel 23a Absatz 2 verlangt die Mehrheit, dass man nicht nur pro eröffnetes EPD Geld erhält, sondern auch für die Verbesserung der Nutzung bestehender Dossiers. Die Mehrheit will eigentlich, dass man nicht einfach nur für neue Nutzer Geld erhält. Eine Verpflichtung wird ohnehin irgendwann kommen; mehrere Millionen Schweizerinnen und Schweizer werden dann ein EPD haben. Daher ist es vielleicht nicht optimal, wenn wir jetzt einfach nur für neue Nutzer Geld bezahlen. Wir sollten auch für die Verbesserung der Nutzung bestehender Dossiers Geld bezahlen. Hier bitte ich Sie im Namen der Kommission, der Mehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag Dobler abzulehnen.

Wir kommen zu Artikel 3 Absatz 1, wo es um die Stammgemeinschaften und um die Gleichbehandlung im Zusammenhang mit Artikel 23a Absatz 3 geht. Bei Artikel 23a Absatz 3 verlangt die Kommission mit 20 zu 3 Stimmen und bei Artikel 3 Absatz 1 mit 15 zu 9 Stimmen eine Abänderung, damit es zu keiner Diskriminierung einer Stammgemeinschaft kommen kann und die Kantone ihren Beitrag leisten, egal, ob sie jetzt eine Stammgemeinschaft gut oder schlecht finden. Es soll hier keine Diskriminierung von privaten gegenüber öffentlichen Stammgemeinschaften geben.

Ich habe vorhin noch etwas vergessen: Bei Artikel 23a Absatz 2 fiel der Entscheid der Kommission mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung. Die Befristung der Finanzhilfen auf fünf Jahre in Artikel 27 Absatz 4 hat Ihre Kommission mit 16 zu 7 Stimmen beschlossen.

Jetzt komme ich zu den doch sehr relevanten Änderungen der Kommission. Die Kommission schlägt Ihnen nämlich vor, dass sämtliche Leistungserbringer neu ans EPD angeschlossen werden müssen. Wir kennen diese Bestimmung heute schon bei den Spitälern und bei den Heimen. Es ist jedoch so, dass erst 55 Prozent angeschlossen sind, obwohl es eine Anschlusspflicht gibt. Das heisst, auch wenn man hier so eine Verpflichtung beschliesst, vergehen Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, bis alle ans EPD angeschlossen sind. Ihre Kommission ist deshalb der Meinung, wir sollten lieber früher als später damit beginnen, auch die ambulanten Leistungserbringer zur Nutzung des EPD zu verpflichten.

Wir sehen eine Übergangsfrist von einem Jahr vor. Wir sehen auch eine Ausnahmeregelung vor. Das heisst, der Bundesrat kann Ausnahmen von dieser Verpflichtung beschliessen, namentlich dort, wo sonst die Versorgungssicherheit nicht gewährleistet wäre. Für den Fall, dass beispielsweise in einer Arztpraxis die Ärztin schon kurz vor der Pensionierung steht und sagt, dass sie die Praxis schliesst, wenn sie das EPD einführen muss, kann man sicherlich auch Übergangsbestimmungen vorsehen, gemäss welchen diese Praxis nicht mehr angeschlossen werden muss.

Zu einem Obligatorium gehören eben auch Bussen und Sanktionen. Wir müssen dafür auch eine gesetzliche Grundlage schaffen. Beim Entwurf für die zweite Runde der EPDG-Revision ist das genau so vorgesehen. Wir wollen es jetzt einfach in der ersten Runde vorziehen. Wir haben das mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen. Natürlich kann man das auch noch verbessern. Man kann beispielsweise auch sagen, die Verpflichtung gilt ab dem Zeitpunkt, da strukturierte Daten auf dem EPD zugelassen sind. Das sind Ideen für den Zweitrat. Ich denke, es ist wichtig, hier im Erstrat mal einen Pflock einzuschlagen, um zu zeigen, dass wir mit dem EPD vorwärtsmachen wollen. Ich bitte Sie, hier Ihrer Kommission zu folgen.

In der Gesamtabstimmung haben wir dieses Projekt mit 17 zu 7 Stimmen angenommen.