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preparatory:AB 331299

Mettler Melanie · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2023-12-14

Wortprotokoll

Die Frage, die Sie sich bei der Beurteilung der Motion 23.3239, "AHV-Renten für bedürftige Rentnerinnen und Rentner erhöhen", stellen können, ist eine einfache: Meinen Sie, es stimmt, dass es heute Rentenhaushalte gibt, die zu wenig Geld haben, um in Würde zu altern? Das Bundesamt für Statistik beantwortet diese Frage klar mit Ja. Auch die Armutsstatistik des BFS beantwortet diese Frage mit Ja. Seien wir ehrlich: Wir alle kennen solche Rentenhaushalte persönlich. Wenn Sie also glauben, dass es bei einem Teil der Rentenhaushalte dringenden Handlungsbedarf gibt, dann bietet Ihnen diese Motion eine pragmatische, zielgerichtete und vor allem systemkonforme und rasch umsetzbare Lösung an.

Die Motion macht das mit einem einfachen Mechanismus. Bereits heute wird bei der Verteilung der Rentengelder eine Formel angewendet. Die Motion will nun, dass die heute bestehende Gewichtung zugunsten tiefer Renten verstärkt wird. Dies führt zu höheren Renten.

Nun fragen Sie sich vielleicht, warum in der Motion keine Erhöhung der Ergänzungsleistungen beantragt wird. Mit den Ergänzungsleistungen wurde die erste Säule ergänzt, als klar wurde, dass die AHV die Funktion der Existenzsicherung nicht aufrechterhalten kann. Man entschied sich damals dazu, die erste Säule mit einem bedarfsgerechten Element zu ergänzen. Das war 1966, also keine zwanzig Jahre nach der Einführung der AHV. Seit damals sollen die Ergänzungsleistungen dafür sorgen, dass Rentnerinnen und Rentner nicht in Armut leben. Die Ergänzungsleistungen sind integraler Bestandteil der ersten Säule, also eine Versicherungsleistung und keine Sozialhilfe. Sie müssen aber individuell bei der lokalen Zweigstelle beantragt werden. Die Bearbeitungspraxis wird lokal unheimlich unterschiedlich gehandhabt, eine Harmonisierung der Abläufe ist anspruchsvoll, und Projekte mit diesem Ziel waren bisher nicht sehr erfolgreich. Vor diesem Hintergrund ist eine einfache Anpassung der Rentenformel viel schneller wirksam.

Der Bundesrat sieht denn auch keine inhaltlichen Gründe, die Motion abzulehnen, sondern möchte sie in die nächste Reform integrieren. Das kann man natürlich auch machen, aber angesichts des Handlungsbedarfs bei den einkommens- und vermögensschwächsten Rentenhaushalten sollten wir dem Bundesrat diesen Auftrag bereits heute geben. Zusammen mit der Reform der zweiten Säule, die das[NB]Parlament[NB]ja[NB]bereits[NB]verabschiedet hat, führt das kurz-, mittel- und langfristig zu einer massiven Verbesserung der Renten.

Es ist mir zudem bewusst, dass ein gewisser Streuverlust auch bei dieser Lösung bestehen bleibt; einen solchen kriegt man nie vollständig weg. Da der Finanzierungsbedarf aber mit einem Kostendach von maximal einer Milliarde Franken versehen ist, kann das System dies absorbieren. Zum Vergleich: Das Umlagevolumen der AHV beträgt 2030 rund 60 Milliarden Franken.

Sie sollten sich jetzt aber auch noch eine weitere Frage stellen: Meinen Sie, es stimmt, dass es heute Rentenhaushalte gibt, die finanziell gut über die Runden kommen oder vielleicht sogar ziemlich vermögend sind? Seien wir ehrlich, wir alle kennen persönlich auch solche Rentenhaushalte. Wenn wir nun beschliessen, mehr Geld über die erste Säule zu verteilen, dann sollten wir es dort tun, wo es nötig ist. Warum? Während die Babyboomer-Generation, über den Daumen gepeilt, jeweils zu sechst für die Finanzierung einer Rente verantwortlich war, finanzieren meine und jüngere Generationen zu dritt eine Rente. Das ist eine Verdoppelung der Finanzierungslast.

Wir sollten die Finanzierung der AHV deshalb vorsichtig und umsichtig verbessern. Es wäre ein Fehler, wenn wir in unserem Ansinnen, den sozialen Ausgleich zu gewährleisten, den Ausgleich zwischen den Generationen völlig[NB]ausser[NB]Acht[NB]liessen[NB]und[NB]den[NB]Generationenvertrag vergässen.

Erlauben Sie mir zum Abschluss noch folgende Bemerkung: Der Impuls für diese Motion entstand während der Vorberatung der Initiative für eine 13.[NB]AHV-Rente in der SGK im Herbst 2022. Der Lösungsansatz ist aber, davon unabhängig, materiell richtig.

Auch der Ständerat hat das Potenzial dieses technischen Hebels erkannt und die gleichlautende Motion Rieder bereits in der vorletzten Session an seine vorberatende Kommission überwiesen, damit sie sich auch noch[NB]selbst[NB]vertieft[NB]ein[NB]Bild[NB]zu[NB]diesem[NB]Mechanismus machen kann.

Ich danke Ihnen, wenn Sie heute der Verwaltung und dem Ständerat für seine weitere Arbeit, aber natürlich auch der Bevölkerung signalisieren, dass Sie vor dem Hintergrund[NB]des[NB]aktuellen Handlungsbedarfs diesen lösungsorientierten Handlungsansatz unterstützen und die Motion annehmen. [PAGE 2396]