Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-03-08
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-03-08
Wortprotokoll
Zur Frage betreffend die Zahlen kann ich Folgendes wiederholen: Das sind Leitlinien. Aber ich habe bereits betont, dass der Bundesrat nicht in der Grössenordnung einer Verdoppelung von diesen Zahlen abweicht. Das muss ich hier ganz deutlich festhalten. Das sind Richtzahlen, bei denen man mit Sicherheit wird darüber sprechen können, ob etwas mehr oder weniger noch möglich ist. Es ist aber auch ganz klar zu sagen: Der Kanton Graubünden wird keine Verdoppelung erhalten. Nur, damit das klargestellt ist: Das sind Leitlinien, der Bundesrat stellt diese auch nicht einfach auf, um dann mit Sicherheit davon abzuweichen. Es braucht gute Gründe, um davon abzuweichen.
Wir sagen es deshalb auch: Wenn es im Rahmen des Konzessionierungsverfahrens etwas gibt, dem wir bisher keine oder zu wenig Beachtung geschenkt haben, dann kommen [PAGE 53] wir auf unsere Leitlinien zurück. Aber die Leitlinien sind nicht dazu da, damit man grundlos von ihnen abweicht.
Was die Frage nach der Studie betrifft: Ich nehme dieses Anliegen auf. Ich werde das insbesondere auch an die Spielbankenkommission weitergeben, weil die Spielbankenkommission an vorderster Front auch für die Prüfung der Gesuche zuständig ist.
Zu den regionalen Auswirkungen sind bereits Studien bzw. Überlegungen gemacht worden. Ich werde das aufnehmen und schauen, ob wir dem bis jetzt zu wenig Rechnung getragen haben. Ein Versprechen kann ich aber heute nicht abgeben.