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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-12-18

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-12-18

Wortprotokoll

Sie kennen mein "Ceterum censeo". Bis anhin habe ich immer gesagt: Bitte bleiben Sie bei den Anträgen des Bundesrates. Wenn Sie das tun, geht das Budget jetzt aber nicht mehr auf. Das ist mir bewusst, und ich danke Ihnen, dass Sie in den Finanzkommissionen des Ständerates und des Nationalrates bereits einige Schritte aufeinander zu getan haben. Ich denke, es wird gelingen, dass wir am Schluss ein schuldenbremsenkonformes Budget kriegen und dass die Differenzbereinigung hier weiter Fortschritte macht.

Erlauben Sie mir noch ein paar Bemerkungen zu ausgewählten Positionen:

Zum Kürzungsantrag bei der Position "Humanitäre Aktionen", also zum viel zitierten UNRWA-Beitrag: Sie haben in der Finanzkommission des Nationalrates meinen Kollegen Bundesrat Cassis angehört. Er hat klar darauf hingewiesen, dass eine Streichung der 20 Millionen Franken des Kernbeitrags der Schweiz an die UNRWA dazu führen würde, dass die Schweiz im nächsten Jahr keinen Kernbeitrag mehr an die UNRWA leisten könnte. Nachdem der Bundesrat diesen Beitrag für 2024 bereits gesprochen hat, würde die Schweiz hier ihre bestehenden Verpflichtungen nicht einhalten. Eine Nichtbeteiligung der Schweiz an der UNRWA würde international nicht verstanden und brächte sicherlich auch einen Reputationsschaden.

Zur Position "Einlage Bahninfrastrukturfonds" äussere ich mich nicht mehr. Es ist letztlich Ihre Entscheidung, wie Sie am Schluss die Ausgaben ausgleichen. Herr Nationalrat Bäumle hat darauf hingewiesen: Es ist etwas ein buchhalterischer Trick. Man kann das dann nicht beliebig fortsetzen. Der Bundesrat selber sieht in den Finanzplänen vor, dass in den Jahren 2025 bis 2027 Gelder im Umfang von 450 Millionen Franken nicht in den Fonds gelegt und zum Ausgleich des Budgets herangezogen werden. Es sind genügend Mittel vorhanden - ja, das ist wahr. Aber ich möchte darauf hinweisen, dass es in den Jahren 2025, 2026 und 2027 wirklich auch andere Anstrengungen brauchen wird.

Ein Casus Belli ist noch die Kürzung bei der Position "Neue Regionalpolitik". Hier gibt es weiterhin eine Minderheit. Hier wiederhole ich, was ich immer gesagt habe: Sie entscheiden das. Sie haben mit der Botschaft zur Standortförderung 2024-2027 in der Herbstsession 2023 einen materiellen Entscheid gefällt; Sie haben über die Einlagen in den Fonds entschieden. Dann haben Sie bei der Eidgenössischen Finanzverwaltung einen Bericht über die verschiedenen Fonds angefordert, auch über die Möglichkeiten, Gelder aus den Fonds zu entnehmen - und das hier ist eine solche Möglichkeit.

Diejenigen, die jetzt befürchten, dass deshalb die Aufgaben nicht mehr erfüllt werden können, kann ich beruhigen. Natürlich ist das auch wieder etwas ein buchhalterischer Trick, wie Herr Nationalrat Bäumle es gesagt hat, wenn man hier Geld entnimmt. Aber es ist so, dass das Fondsvermögen bei 1 Milliarde und die liquiden Mittel bei 500 Millionen Franken sind. Wenn man das machen würde, dann würden die Projekte hier nicht darunter leiden.

Noch einmal ein Wort zur Finanzplanung: Beim VBS bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen. Natürlich ist das "nur" die Finanzplanung, aber Sie haben es gehört: Wir haben Fehlbeträge von 2 bis 3 Milliarden Franken - wir rechnen also mit Fehlbeträgen von 2 Milliarden Franken im nächsten Budget. Wenn Sie jetzt dem Bundesrat den Auftrag geben, noch einmal 243 Millionen aufzuladen, dann haben wir einfach Probleme, das auszugleichen. Wir müssen es irgendwo holen, wir müssen es irgendwo einsparen.

Natürlich ist der Bundesrat nicht gänzlich daran gebunden: Im Finanzhaushaltgesetz heisst es, dass man sich in der Regel daran hält. Ich weiss aber nicht, ob wir diese Regel tatsächlich einhalten könnten; ich muss das einfach in aller Offenheit sagen. Das Budget der Armee wächst ja auch gemäss Entwurf des Bundesrates: Auch bei 1 Prozent des BIP bis 2035 haben wir praktisch eine Verdoppelung der Armeeausgaben.