Dittli Josef · Ständerat · 2023-12-18
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2023-12-18
Wortprotokoll
Die Lockerung des Vertragszwangs im KVG war in den letzten fünfzehn Jahren öfters Thema bei uns im Parlament. Jedes Mal erlitt das Anliegen Schiffbruch, [PAGE 1198] es konnte nie eine Lösung für die Lockerung des Vertragszwangs gefunden werden. Bei der allerletzten Diskussion darüber - im Zusammenhang mit dem Bundesratsgeschäft 18.047, "KVG. Zulassung von Leistungserbringern", das wir im Jahr 2019 bei uns im Rat behandelten - entschieden wir uns, dass die Kantone in dieser Frage mehr Kompetenz erhalten sollen, um die Zulassung von Ärzten beschränken zu können. Dem wurde zugestimmt, die Vorlage befindet sich nun in der Umsetzung. Die Kantone haben hier durchaus gewisse Mittel, um entsprechend eingreifen zu können.
Trotzdem sehen wir, dass der Prämienanstieg massiv ist. Heute sind in den Agglomerationen nach wie vor sehr viele Spezialisten am Werk. Die letzte Diskussion über die Lockerung des Vertragszwangs zeigte insbesondere, dass die Themen Qualität und Wirtschaftlichkeit an sich keine grosse Rolle spielten. Dass sie eine grosse Rolle spielen sollen, fordert jetzt der Motionär mit seinem Vorstoss.
Interessant ist auch, was der Bundesrat, der die Motion ablehnt, schreibt: "Der Bundesrat anerkennt allerdings, dass - angesichts der stark steigenden Kosten - weitere Reflexionen über die Lockerung des Vertragszwangs angezeigt sind. Er wird daher einen Bericht über die Möglichkeiten einer Kombination der Zulassung von Leistungserbringern, die in die Zuständigkeit der Kantone fällt, und der Lockerung des Vertragszwangs ausarbeiten."
Das ist das Positive daran: Der Bundesrat möchte sich selber Gedanken darüber machen. Ich bin der Auffassung, dass wir diese Thematik in der zuständigen Kommission diskutieren sollten. Dort kann man diese Vorstellungen des Bundesrates entsprechend einbringen, um zu sehen, ob das, was der Bundesrat macht, genug ist, ob das ein gangbarer Weg ist oder ob man da noch mit weiteren Massnahmen oder Aufklärungen eingreifen sollte.
Vor diesem Hintergrund ist es richtig, die Motion der zuständigen Kommission zur Vorberatung zuzuweisen, um diese Diskussion zu führen und uns dann den Antrag auf Annahme oder Ablehnung der Motion zu stellen. Die Diskussion wird zeigen, ob die Motion aufgrund der Tätigkeiten, die der Bundesrat bereits macht, angenommen werden soll oder ob sie abgelehnt werden kann.
In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Ordnungsantrag zuzustimmen.