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Merz Hans-Rudolf · Ständerat · 2003-03-19

Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-19

Wortprotokoll

Ich werde versuchen, gebührend kurz zu bleiben, wie das bei mir eigentlich immer der Fall ist. Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. Ich möchte aber an ihr festhalten, und da braucht es zwei oder drei Bemerkungen.

Das nicht mehr benötigte Gold - es sind 1300 Tonnen, das entspricht einem Betrag von etwa 20 Milliarden Franken - stammt nicht nur aus dem Geschäftserfolg der Nationalbank, sondern auch aus Zahlungsbilanzüberschüssen. Das muss man sich auch wieder einmal in Erinnerung rufen. Diese Überschüsse sind im Wesentlichen infolge der Inflation des Frankens entstanden. Es handelt sich im Ergebnis um nichtausgeschüttete Reserven. Und diese nichtausgeschütteten Reserven sind nach meiner Auffassung wie die ordentlichen und die ausserordentlichen Gewinne derselben Unternehmung, nämlich der Schweizerischen Nationalbank, entstanden.

Artikel 99 der Bundesverfassung regelt das Nationalbankwesen als eine einheitliche Materie. Es gibt in der Bundesverfassung keinen zweiten Artikel über die Nationalbank; es gibt nur diesen - Artikel 99 -, und der gilt für das ganze Unternehmen bzw. für das ganze Institut. Daher ist die Ausschüttung von Vermögen, Herr Bundesrat Villiger, nach meiner Theorie nach den Vorschriften dieses Artikels zu vollziehen.

In der Motion geht es mir nun um zwei Dinge: Erstes und wichtigstes Anliegen ist die Sicherung des Anteils der Kantone an diesem Sondervermögen, also die Sicherung von zwei Dritteln für die Kantone. Seit der Abtretung des Banknotenmonopols an den Bund haben die Kantone diese zwei Drittel immer erhalten. Zu dieser Aufteilung hat das Volk bis heute schon viermal Ja gesagt: Nämlich als man sie damals einführte - das war wahrscheinlich etwa um 1890, ich konnte es nicht mehr genau eruieren, aber es war um diese Zeit -, dann bei der Revision des Banknotenartikels in den Vierzigerjahren, dann bei der Revision der Bundesverfassung im Jahre 1999, und jetzt wieder bei der Volksabstimmung im September 2002. Ich bin der Auffassung, dass man hier die Interessen der Kantone nun einmal zur Kenntnis nehmen muss.

Wie die Kantone diese Mittel verwenden, geht den Bund eigentlich nichts an. Die Kantone versehen Kernaufgaben, die uns allen bekannt sind - im Schulwesen, im Spitalwesen, beim Strassenbau, in der öffentlichen Sicherheit. Das sind alles Gebiete mit wachsenden Ansprüchen. Die Kantone werden die Finanzen mit Sicherheit hier einsetzen.

Nun haben wir jedoch von Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Sanierung des Bundeshaushaltes gehört. Es ist nicht auszuschliessen, dass die Kantone in der einen oder anderen Weise auch an die Sanierung der Bundesfinanzen beitragen müssen. Dann wollen sie natürlich einen Ausgleich. Das ist für mich nicht entscheidend. Wir reden jetzt nicht nur von der schwierigen Situation des Budgets, sondern das ist ein Thema, das seit etwa 1890 in der Bundesverfassung verankert ist. Das ist für mich der wichtigste Punkt. Ich habe jetzt mit Befriedigung wieder von Herrn Bundesrat Villiger gehört, dass der Bundesrat offenbar bereit ist, diese zwei Drittel für die Kantone vorzusehen.

Das zweite Anliegen ist die Verwendung des Drittels des Bundes. Die Motion will hier endlich ernsthaft die [PAGE 313] Entschuldung des Bundes einleiten. Bisher, in den letzten Jahren oder sogar Jahrzehnten, geschah das Gegenteil. Nur schon in den letzten zehn Jahren - wir hatten dabei schlechte und gute Zeiten, es ist nicht eine Frage der aktuellen schwierigen Lage - hat der Bund mit einer einzigen Ausnahme defizitär abgeschlossen. Die kumulierten Defizite in diesen zehn Jahren liegen bei 28 Milliarden Franken. Wenn wir das letzte Jahr noch dazunehmen, haben wir die 30-Milliarden-Grenze an Defiziten überschritten.

Man sagte immer, wenn es einmal besser geht, werden wir die Schulden abbauen - aber das ist noch nie passiert. Und es ist auch jetzt sehr schwer zu argumentieren, wenn dann einmal wieder bessere Zeiten kommen, könnten allenfalls Haushaltausgaben, die man jetzt für Konjunkturspritzen einsetzen will, wieder zurückgefahren werden. Ich glaube das nicht, weil sich die Situation bis jetzt nie so entwickelt hat.

Die Schulden des Bundes sind in diesen gleichen zehn Jahren um 63 Milliarden Franken angewachsen. Natürlich hat es dabei Sonderfaktoren wie die Ausfinanzierung von Kassen gehabt - wir wissen das alles. Aber weil diesen keine Aktiven gegenüberstehen, ist es mir eigentlich egal, weshalb sie entstanden sind. Sie sind einfach angewachsen und haben heute ein Niveau von 108 Milliarden Franken erreicht. Der Zinsendienst für diese 108 Milliarden Franken steht heute ex aequo mit der Landwirtschaft, mit dem VBS, mit der Forschung und Entwicklung an dritter Stelle sämtlicher Ausgaben des Bundes. Es sind 3,5 Milliarden Franken, und das trotz eines anständig tiefen Zinsniveaus.

Diese Schulden sind - entschuldigen Sie den Ausdruck - einfach ein "Pump" zulasten künftiger Generationen. Wir nehmen das vorweg, was dann später zu verzinsen ist. Ich habe nie verstanden, weshalb das Finanzdepartement unter solchen Umständen, die ja letztes Jahr bekannt waren, eine wie immer geartete Stiftung aktiv unterstützt hat und damit die Substanz von 7 Milliarden Franken eigentlich verschenken wollte. Das mag grossherzig sein, aber finanzpolitisch ist es schwierig.

Ein Gegenvorschlag in der Abstimmung vom 22. September 2002 verlangte die Zuweisung der gesamten Erträge an den AHV-Ausgleichsfonds. Dieser Gegenvorschlag wurde, wenn auch knapp, vom Volk abgelehnt. Es bereitet mir etliche Mühe, das Thema der AHV-Finanzierung auf diesem Niveau, mit 300 Millionen oder einmalig mit der Substanz von 7 Milliarden Franken - das ist ja der Drittel, der jetzt für den Bund zur Verfügung steht, wenn man die Kantone mit zwei Dritteln beschenkt -, wieder aufzugreifen. Die AHV schüttet heute jedes Jahr Renten von etwa 30 Milliarden Franken aus. Wenn man jetzt den überschüssigen Vermögensdrittel im Betrag von 7 Milliarden in den AHV-Fonds hineingeben würde, wäre das ja nicht einmal ein Viertel eines Jahresbedarfes; und wenn man den Zins davon hineingeben würde, wäre das ein Hundertstel des Jahresbedarfes: 300 Millionen auf 30 Milliarden Franken.

Der Finanzbedarf der AHV wird langfristig aus demographischen Gründen ansteigen. Dementsprechend müssen wir die Sozialversicherungen und insbesondere die AHV eben wie bisher nachhaltig und dynamisch finanzieren. Dynamisch heisst, dass man diesen wachsenden Rentenbedürfnissen Rechnung tragen muss. Und das können Sie doch nicht mit einem gleich bleibenden Betrag tun, ob dies nun 7 Milliarden Substanz oder 300 Millionen Franken Zinsen sind. Ich gebe zu, dass der Vorschlag in der Volksabstimmung vom September eine gewisse Resonanz gefunden hat. Aber mit Blick auf die Verwendung der Golderträge für den Bund ist es doch problematisch, dieses Ergebnis jetzt im Nachhinein anhand von VOX-Analysen irgendwie aufzubessern und am Volksentscheid vorbei zu sagen, so und so viele Prozente der Stimmbürger wollten die Golderträge in den AHV-Fonds fliessen lassen. Man kann ja die Armee auch nicht zu einem Drittel abschaffen oder der Uno nur zur Hälfte beitreten! Das Volk hat zu diesem Gegenvorschlag im letzten September Nein gesagt.

Ausser dieser Variante zur AHV ist der Bazar von Ideen schon am Tag nach der Volksabstimmung wieder eröffnet worden. Man hat gelesen und gehört, dass sich in der Tat so viele Zwecke anbieten, wie es Departemente gibt - oder womöglich noch mehr. Allen ist ein Makel gemeinsam: Es kommt einfach wieder zu neuen Ausgaben! Das Geld wird wieder ausgegeben. Und man ist im alten Fahrwasser, in dem wir uns seit Jahrzehnten befinden. Dagegen wehre ich mich, und dagegen habe ich mich auch im Kampf gegen die Solidaritätsstiftung gewehrt, weil das für mich das zentrale Argument war und es dies bleiben wird!

Zum Schluss noch einige Worte zur schriftlich vorliegenden Stellungnahme des Bundesrates: Herr Bundesrat Villiger, ich bin mit Ihren Ausführungen zur Beurteilung der Motion im Wesentlichen einverstanden. Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie nun zu den Ansprüchen der Kantone zurückfinden und dass der Bundesrat festhält, dass die aus dem Goldvermögen erzielten Erträge zu zwei Dritteln an die Kantone und zu einem Drittel an den Bund gehen sollen. Ich glaube, das ist die zentrale Antwort und Herausforderung.

Ich teile insbesondere auch Ihre Auffassung und Ihre Absicht, die Substanz im Augenblick real zu erhalten. Die Motion lässt das ja offen; ich habe nicht verlangt, dass man die Mittel einfach ausschütten soll. Dass man das Goldvermögen jetzt real erhalten will, ist nach meiner Meinung richtig. Es ist auch sinnvoll, es in einen Bewirtschaftungsfonds zu legen, und angesichts der sich verschlechternden Finanz- und Börsenbedingungen ist es sicher richtig, im Augenblick eine solche Bewirtschaftung in der Nationalbank vorzunehmen.

Ebenfalls vernünftig ist es, die Erträge aus dem Verkauf des Goldes in die normale Erfolgsrechnung der Nationalbank fliessen zu lassen; das sehen Verfassung und Gesetz auch vor. Schliesslich, Herr Bundesrat, begrüsse ich auch die Absicht, eine zusätzliche, neue oder verlängerte, befristete Gewinnausschüttungsvereinbarung abzuschliessen. Da habe ich nie etwas dagegen gehabt.

Ich bezweifle nur, dass man die Verfassung anpassen muss. Das ist die verbleibende - allerdings wesentliche - Differenz. In diesem Punkt gehen die Meinungen der Finanz- und der Rechtswissenschaft auseinander. Sie haben von den Juristen im Justizdepartement gesprochen; ich könnte Ihnen Volkswirtschafter nennen, die in der Lehre tätig sind und andere Auffassungen vertreten. Ich halte es persönlich mit der Einheit der Materie und bezweifle, dass man da wieder eine Revision von Artikel 99 der Bundesverfassung vorsehen muss. Denn wenn diese kommt - das ist das, was der Bundesrat vorsieht -, dann wird die ganze Diskussion von A bis Z wieder aufblühen. Es werden wieder alle Ausgabenvorschläge und alle Verwendungszwecke ins Kraut schiessen, und man wird so tun, wie wenn nichts geschehen wäre. Dass man nach den Abstimmungen über die Schuldenbremse und jener vom letzten September über die Goldverwendung bereits wieder von Mehrausgaben spricht, dafür habe ich wenig bis gar kein Verständnis.

Man muss sich deshalb - unabhängig von dieser Motion - ernsthaft die Frage stellen, ob es überhaupt klug ist, im derzeitigen schwierigen Umfeld die Goldreserven zu verkaufen, oder ob man sie nicht besser behalten würde. Wir wissen nämlich nicht, was uns in der Zukunft noch alles bevorsteht.

Damit zur abschliessenden Bemerkung: Herr Bundesrat Villiger hat in letzter Zeit den Vorwurf an das Parlament - auch an uns - gerichtet, wir nähmen zu wenig Rücksicht auf die Finanzpolitik, wir würden Wasser predigen und Wein trinken, wenn es um neue, höhere Ausgaben geht. Er hat vollkommen Recht, und genau diese hilflose Inkonsequenz müssten wir uns hier auch vorwerfen lassen, wenn wir schon wieder hingehen und solche zur Verfügung stehenden Mittel im Voraus engagieren. Die Motion zeigt deshalb auf einem einfachen und nüchternen Weg die Gegenrichtung, nämlich die Stärkung der Kantone und einen Anfang für den Schuldenabbau.

Deshalb lade ich Sie ein, diesen Weg zu beschreiten. Das ist nach meiner Meinung die Interpretation der Volksabstimmung vom letzten Herbst.