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Müller Damian · Ständerat · 2023-12-18

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-12-18

Wortprotokoll

Wir befassen uns heute mit dem Mutterschaftsurlaub bei Mehrlingsschwangerschaften. Die Zahl der Mehrlingsschwangerschaften hat sich in den vergangenen dreissig Jahren verdoppelt. Aber auch wenn die Zahl stark gestiegen ist, machen die Mehrlingsgeburten lediglich 1,6 Prozent aller Geburten aus.

Die vorliegende Motion will den Bundesrat beauftragen, die gesetzlichen Grundlagen so zu ändern, dass der Mutterschaftsurlaub bei einer Mehrlingsschwangerschaft verlängert wird. Dies erfolgt entsprechend den Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO); auch eine Verlängerung des Vaterschaftsurlaubs wird empfohlen. Das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr.[NB]183 über den Mutterschutz, das im Jahr 2000 abgeschlossen und im Jahr 2014 auch von der Schweiz ratifiziert wurde, sieht einen Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen vor.

Noch im Jahr 2000 hat die Allgemeine Konferenz der ILO zusätzliche Empfehlungen verabschiedet. Zwei Punkte sind enthalten, die relevant für die aktuelle Diskussion sind, nämlich:

1.[NB]Die Mitglieder sollen sich bemühen, die festgelegte Dauer auf mindestens 18 Wochen zu verlängern.

2.[NB]Die Mitglieder sollen bei Mehrlingsgeburten eine Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs vorsehen.

Die Kommission ist sich bewusst, dass eine Mehrlingsschwangerschaft häufig belastender und riskanter ist als eine Einzelschwangerschaft. Oft kommt es zu einer Frühgeburt mit dem Risiko eines längeren Spitalaufenthalts des Neugeborenen. Allerdings sind solche Fälle von der Versicherung bereits heute abgedeckt. Seit dem[NB]1.[NB]Juli 2021 wird der Mutterschaftsurlaub bei einer Hospitalisierung des Neugeborenen um bis zu acht zusätzliche Wochen verlängert. Ausserdem bieten schon heute viele Arbeitgeber grosszügigere Lösungen als nur das gesetzliche Minimum an.

In der Beratung in der Kommission wie auch in der Antwort des Bundesrates wurde darauf hingewiesen, dass in der[NB]Erwerbsersatzordnung in den letzten Jahren zahlreiche Leistungen neu eingeführt wurden oder gerade eingeführt werden. So sind etwa per[NB]1.[NB]Januar 2021 die Vaterschaftsentschädigung, per[NB]1.[NB]Juli 2021 die Betreuungsentschädigung und per[NB]1.[NB]Januar 2023 die Adoptionsentschädigung in Kraft getreten. Die Gesetzesänderung zur Verlängerung des Mutterschafts- und des Vaterschaftsurlaubs im Todesfall des anderen Elternteils wurde am 17.[NB]März 2023 in der Schlussabstimmung angenommen und soll voraussichtlich am[NB]1.[NB]Januar 2024 in Kraft treten.

Ausserdem wird derzeit in Erfüllung verschiedener parlamentarischer Vorstösse eine Teilrevision des Erwerbsersatzgesetzes (EOG) erarbeitet. Es werden fünf Vorstösse in das EOG inkludiert; ich erlaube mir, diese zuhanden des Amtlichen Bulletins zu erwähnen: Es geht um die Motion Maury Pasquier 19.4270, "Betriebszulage bei Mutterschaftsentschädigung von Selbstständigerwerbenden", die Motion Herzog Eva 22.4019, "EO-Entschädigungen. Gleiche maximale Tagessätze bei Militärdienst und Mutterschaft", die Motion Müller Damian 22.3608, "Betreuungsentschädigung. Betreuung von schwer kranken Kindern im Spital gewährleisten und die Lücke im Vollzug schliessen", die Motion Gysin Greta 21.3734, "Vaterschaftsurlaub auch beim Tod des ungeborenen Kindes", und die Motion SGK-S 23.3015, "Längeren Spitalaufenthalt der Mutter kurz nach der Geburt beim Mutterschaftsurlaub und bei der Mutterschaftsentschädigung angemessen berücksichtigen".

Vor diesem Hintergrund könnte eine Verlängerung des Mutterschafts- und des Vaterschaftsurlaubs bei Mehrlingsgeburten zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung gegenüber anderen Situationen führen, in denen die ersten Monate nach der Geburt ebenfalls belastend oder gar noch belastender sein können. Dies ist insbesondere bei Geburten mit Geburtsgebrechen oder mit gesundheitlichen Komplikationen der Mutter oder des Kindes der Fall.

Die Kommission beantragt deshalb mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen. Eine Minderheit der Kommission beantragt, die Motion anzunehmen.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.