Widmer Céline · Nationalrat · 2023-12-19
Widmer Céline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-12-19
Wortprotokoll
Das Schengen-Recht entwickelt sich laufend weiter. Die Schweiz hat sich im Rahmen des Schengen-Assoziierungsabkommens gegenüber der EU grundsätzlich zur Übernahme aller Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes verpflichtet. Heute geht es um die Erneuerung des Evaluierungsmechanismus für den Schengen-Besitzstand. Konkret handelt es sich um die Genehmigung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU zur Übernahme der EU-Verordnung 2022/922. Die Bundesversammlung ist für die Genehmigung des Notenaustausches zuständig. Der entsprechende Bundesbeschluss untersteht zudem dem fakultativen Referendum.
Inhaltlich geht es um Folgendes: Damit der Schengen-Besitzstand seine Wirkung wie vorgesehen entfalten kann, wird dessen Anwendung und Umsetzung in sämtlichen Schengen-Staaten regelmässig überprüft. Das geschieht im Rahmen eines Evaluierungsverfahrens, bei dem Sachverständige auch Kontrollen vor Ort durchführen. So wird zum Beispiel kontrolliert, ob die Einreisebestimmungen an Flughäfen eingehalten werden oder ob bei der Nutzung von Datenbanken der Datenschutz beachtet wird.
Die Schweiz hat diesen Schengen-Evaluierungsmechanismus im Rahmen ihrer Assoziierung übernommen. Jetzt wird dieses Verfahren einer Revision unterzogen. An den grundsätzlichen Strukturen ändert sich nichts. Es werden aber verschiedene Massnahmen eingeführt, um das Verfahren wirksamer, effizienter und schneller zu machen. Wir haben in der Beratung erfahren, dass der Bundesrat der Ansicht ist, dass diese Neuregelungen im Wesentlichen den Interessen und Wünschen der Schweiz entsprechen. Konkret sind die wichtigsten Änderungen:
1.[NB]die Verlängerung des Zyklus der Evaluierung;
2.[NB]die Schaffung eines Expertenpools;
3.[NB]die Verkürzung des Zeitraumes zwischen dem Abschluss der Evaluierung und der Formulierung von Empfehlungen;
4.[NB]die Verlängerung des Zeitraumes zwischen den einzelnen Follow-up-Berichten von drei auf sechs Monate.
Zu erwähnen ist noch, dass das Evaluierungsverfahren trotz dieser Neuerungen ein Peer-to-Peer-Mechanismus bleibt. Das neue Evaluierungsverfahren wird für die Schweiz aller Voraussicht nach weder inhaltliche Konsequenzen haben, [PAGE 2448] noch wird es nennenswerte finanzielle und personelle Auswirkungen haben.
Die Anpassungen werden grundsätzlich positiv beurteilt. Auch in der Vernehmlassung ist die Verordnung auf breite Zustimmung gestossen. Einzig die SVP lehnte sie ab. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden betonte, dass ein starker Überprüfungsmechanismus für das gute Funktionieren des Schengen-Raumes wichtig ist. Zudem wurde es explizit begrüsst, dass das Verfahren beschleunigt und die Wirksamkeit, die Flexibilität und die Effizienz des Evaluierungsmechanismus insgesamt erhöht werden. Es wird Sie daher nicht erstaunen, dass Ihnen die SPK klar - mit 17 zu 7 Stimmen - beantragt, den vorliegenden Bundesbeschluss unverändert anzunehmen. Die Minderheit fühlt sich gezwungen, die Änderungen zu übernehmen, und lehnt diese daher aus grundsätzlichen Überlegungen ab.
Im Namen der Mehrheit bitte ich Sie um Zustimmung zur Vorlage.