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Silberschmidt Andri · Nationalrat · 2023-12-19

Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2023-12-19

Wortprotokoll

Heute stehen wir vor einer Entscheidung, die das Leben vieler Menschen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, verbessern wird. Die parlamentarische Initiative 21.504, die eine Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) vorschlägt, erhält unsere volle Unterstützung. Im Namen der FDP-Liberalen Fraktion möchte ich Ihnen darlegen, weshalb diese Initiative nicht nur ein Schritt in die richtige Richtung ist, sondern auch in unseren Grundwerten von Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit verwurzelt ist.

Zunächst möchte ich auf die Ausweitung des Aufenthaltsrechtes eingehen. Diese Gesetzesänderung würde den Anspruch auf ein Bleiberecht der Gewaltopfer mit einer Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligung sowie der vorläufig Aufgenommenen ausdehnen. Dies ist ein entscheidender Schritt, damit niemand in einer gewalttätigen Beziehung gefangen bleibt, nur weil er oder sie befürchtet, sonst das Aufenthaltsrecht zu verlieren. Es geht hier um grundlegende Menschenrechte: um die Einhaltung der Istanbul-Konvention und um den Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft.

Ein weiterer zentraler Aspekt dieser Initiative ist die Konkretisierung des Begriffes "häusliche Gewalt", für den zuvor "eheliche Gewalt" verwendet wurde. Durch eine klare Definition und Abgrenzung im Gesetz schaffen wir mehr Rechtssicherheit sowohl für die Opfer wie auch für ihre im gleichen Haushalt lebenden Kinder. Es ist essenziell, dass jeder Fall von häuslicher Gewalt als solcher erkannt und behandelt wird. Dies bedingt Kohärenz mit dem Opferhilfegesetz. Es stärkt somit den Schutz und die Rechte der Betroffenen.

Die Rolle der Kantone in der Bearbeitung der Härtefallgesuche bleibt unverändert. Für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsbewilligungen ist jedoch die Zustimmung der Bundesbehörden erforderlich. Dies fördert eine effiziente Zusammenarbeit zwischen kantonalen und bundesbehördlichen Ebenen und gewährleistet eine einheitliche Anwendung des Gesetzes über die Kantonsgrenzen hinweg.

Besonders hervorzuheben ist die Einführung der Möglichkeit einer Beschwerde beim Bundesgericht. Dieser Schritt ermöglicht es den Betroffenen, gegen Entscheidungen Einspruch zu erheben, und fördert damit eine faire und transparente Rechtsprechung. Als Vertreter der FDP liegt mir die Rechtsstaatlichkeit besonders am Herzen, und diese Änderung ist ein klares Zeichen dafür, dass wir in der Schweiz eine Justiz haben, die zugänglich und gerecht ist.

Abschliessend möchte ich die Bedeutung der Integration im Zusammenhang mit der Aufenthaltsbewilligung hervorheben. Die Überprüfung der Sprachkenntnisse und der Teilnahme am Wirtschaftsleben bei der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung ist wichtig. Sie zeigt, dass Integration ein zentraler Aspekt unserer Gesellschaft ist. Sobald eine Person aus der Gewaltsituation befreit ist, hat sie folgerichtig also in den Integrationsprozess einzutreten.

Ich komme noch zum Antrag der Minderheit Cottier. Die Minderheit Cottier beurteilt zwei Kriterien zur Feststellung häuslicher Gewalt als zu weitreichend und beantragt, auf die Kriterien Beratung, Auskünfte und Berichte einer entsprechenden Fachstelle zu verzichten. Ich bitte Sie, dieser Minderheit zu folgen. Diese Initiative ist ein klares Signal dafür, dass wir in der Schweiz keinen Raum für häusliche Gewalt dulden und dass wir alles in unserer Macht Stehende tun, um diejenigen [PAGE 2454] zu schützen, die sich nicht selbst schützen können. Besten Dank, wenn Sie sonst der Mehrheit folgen.