Flach Beat · Nationalrat · 2023-12-19
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2023-12-19
Wortprotokoll
Die grünliberale Fraktion tritt auf die Vorlage ein und bittet Sie, überall der Mehrheit zu folgen.
Mit dieser Vorlage wird eine Lücke geschlossen, die wir bei der Istanbul-Konvention noch offen gelassen haben. Die Vorlage schafft insbesondere bei Opfern häuslicher Gewalt eine massive Verbesserung der Situation. Heute ist es so, dass Opfer von häuslicher Gewalt, die vom Aufenthaltsstatus ihres Partners oder ihrer Partnerin abhängig sind, häufig in äusserst traumatisierenden Situationen stecken und aus diesen nicht herauskommen, weil sie vom Aufenthaltstitel des gewaltbereiten oder gewaltausübenden Partners abhängig sind. Das führt dazu, dass diese Personen weder integriert werden noch am Wirtschaftsleben oder an[NB]der[NB]Bildung[NB]teilhaben[NB]können.[NB]Sie[NB]harren vielmehr in [PAGE 2455] diesen Situationen aus, und die ganze Sache wird allenfalls noch schlimmer.
Mit den Anpassungen Ihrer Kommission wird nun die Möglichkeit geschaffen, dass Opfer häuslicher Gewalt - diese wird auch klar definiert - bei der Auflösung der Ehe, des Konkubinates oder der häuslichen Gemeinschaft ihren Aufenthaltstitel, unabhängig von demjenigen des Partners, behalten können, wenn sie das wollen. Das ist eine wesentliche Änderung und Verbesserung der Situation. Heute trauen sich die betroffenen Personen gar nicht, entsprechende Massnahmen zu ergreifen, um aus diesen traumatisierenden Situationen herauszukommen.
Wir folgen überall der Mehrheit, insbesondere bei Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 2, wo die Minderheit Cottier eine Änderung möchte betreffend die Begutachtung und Beurteilung der Frage, wann überhaupt eine Situation häuslicher Gewalt gegeben ist. Allenfalls müsste hier der Ständerat noch einmal über die Bücher gehen und sich[NB]das[NB]anschauen.[NB]Insbesondere[NB]frage[NB]ich mich, ob "mit öffentlicher Finanzierung" in Bezug auf die Fachstelle tatsächlich richtig ist und ob es nicht eher "Mitfinanzierung" heissen müsste.
Ein wesentlicher Punkt ist hier, dass der Ablauf dieser Entscheidfindung darauf beruhen wird, dass noch Mitberichte eingeholt werden müssen. Es stellt sich die Frage, ob es tatsächlich Sinn macht, nur auf die Fachstelle abzustellen, oder ob die entscheidende Behörde noch entsprechende Berichte einfordern müsste. In diesem Fall wäre es besser, diese gleich von Anfang an in der Kaskade der Entscheidfindung dabeizuhaben.
Bei Artikel 50 Absatz 2bis, wo ein Antrag der Minderheit Steinemann vorliegt, sollte der Ständerat noch einmal prüfen, ob diese Ausnahme bei den Integrationskriterien tatsächlich notwendig ist. Für uns macht sie an dieser Stelle auf jeden Fall Sinn, denn Personen, die innerhalb so traumatisierender Beziehungen feststecken, hatten in vielen Fällen tatsächlich nicht die Möglichkeit, Sprachen zu lernen oder am Wirtschaftsleben teilzunehmen.
Die Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und die Einhaltung der Bundesverfassung sind bereits im Entwurf der Kommission vorbehalten. Das sind für uns ganz klar Grundvoraussetzungen für ein Bleiberecht und für einen Aufenthaltstitel.