Rösti Albert · Bundesrat · 2023-12-19
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-12-19
Wortprotokoll
Bei Artikel 1 Absatz 2 bitte ich Sie, Buchstabe l nicht aufzunehmen. Ich hatte mich nicht gegen die Ergänzung durch Buchstabe g betreffend Vorstudie gewehrt. Das hätte man zwar anders realisieren können, aber [PAGE 1223] es ist auch vom Betrag her keine Differenz wert. Ich hätte dort auch keine Mehrheit überzeugen können. Klar wehre ich mich auch nicht gegen die Projektierung des Doppelspurausbaus Tiefenwinkel, obwohl sie der Bundesrat aufgrund der unserer Meinung nach nicht vorhandenen Dringlichkeit nicht als nötig erachtet. Bei Buchstabe l bitte ich Sie[NB]aber,[NB]sich[NB]nochmals[NB]zu[NB]überlegen, ob Sie das wirklich wollen.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass wir für die Westschweiz jetzt mit Morges-Perroy und mit dem Lötschberg-Basistunnel klare Zeichen gesetzt haben. Ich habe es vorhin gesagt: Ich werde mich bemühen, dass die Verzögerungen bei[NB]den[NB]einzelnen[NB]Projekten möglichst in Grenzen gehalten werden.
Bei Buchstabe l wollen Sie nun einfach 100 Millionen Franken einsetzen, ohne dass wir überhaupt Infrastrukturmassnahmen bestellt haben. Der Bundesrat sieht keinen kausalen Zusammenhang zwischen den geforderten Massnahmen und dem Fahrplan 2025. Eine Realisierung solcher Massnahmen käme auch zu spät, und es ist einfach unklar, was wir hier tun sollten. Ich habe vorhin gesagt, der BIF sei genügend alimentiert. Das ist so für Projekte, von denen wir aktuell wissen, dass es sie wirklich braucht. Ich habe vorhin auch Verständnis für den Meilibachtunnel gezeigt. Das ist aber auch ein klares Projekt; da ist es eher um den zeitlichen Ablauf gegangen.
"Genügend Mittel" heisst nicht "zu viele Mittel", wir haben nicht einfach beliebig viele Mittel im BIF. Wir können zwar in den nächsten Jahren weniger in den BIF einlegen und damit die Sanierung der Bundesfinanzen mittragen. Für die nächste Botschaft zum Bahnausbau 2026 haben wir aber viele Projektanfragen. Diese 100 Millionen Franken hier scheinen uns einfach nicht gerechtfertigt, und zwar aufgrund des fehlenden Zusammenhangs, der Abwesenheit von[NB]Infrastrukturprojekten[NB]und[NB]der zu späten möglichen Umsetzung.
Wenn sich Massnahmen als notwendig erweisen sollten, dann müsste ihre Finanzierung im Namen der Leistungsvereinbarung ordentlich gemäss Verordnung über die Konzessionierung, Planung und Finanzierung der Bahninfrastruktur oder im nächsten Ausbauschritt 2026 eingestellt werden. Wenn wir 2026 also sehen, dass es konkrete Angebote gibt, dann können wir das seriös prüfen und haben dann auch Klarheit, was wir damit tun sollen. Diese 100 Millionen Franken hier scheinen uns, Sie gestatten mir diese Bemerkung, effektiv etwas zu rasch entschieden worden zu sein, ohne dass die nötigen Grundlagen dafür vorliegen.
Ich möchte mir nicht selbst widersprechen. Ich habe vorhin gesagt, dass es genügend Mittel für die Projekte hat, die geplant, abgewogen und beurteilt sind, aber wir haben natürlich keine Mittelreserven, die wir einfach mal zur Verfügung stellen können. Ich denke daran, dass wir für den nächsten Ausbauschritt schon Projektanträge in Höhe von weit über 20 Milliarden Franken haben, die wir dann prüfen und gegeneinander abwägen müssen.
Deshalb bitte ich Sie, hier dem Bundesrat zu folgen und Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe l nicht aufzunehmen.