Wicki Hans · Ständerat · 2023-12-19
Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2023-12-19
Wortprotokoll
Ich habe es gesagt, ich möchte zu allen Änderungen einen kurzen Kommentar abgeben, damit wir alle wissen, was die Kommission gemacht und gedacht hat. Selbstverständlich könnten wir uns hier etwas schneller fortbewegen, aber es ist ein so umfassendes Projekt, dass es sich vielleicht lohnt, etwas darüber zu wissen.
Zum Bahnhof Ebikon: Dieses Projekt steht im Kontext des Zimmerberg-Basistunnels II, der Sie anschliessend auch noch einmal beschäftigen wird, und des Durchgangsbahnhofs Luzern. Im Anschluss an den Ausbauschritt 2035 müssen in Ebikon aufgrund des Basistunnels zwei Perronkanten auf 350 Meter verlängert werden. Zugleich ist sich die Fach- und Planungswelt allerdings einig, dass es für die Realisierung des Durchgangsbahnhofs Luzern vier Perronkanten brauchen wird. Entsprechend gäbe es in Ebikon zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere längere Bautätigkeit. Diese würde die Region nochmals belasten. Zudem würde die Zeit knapp, denn der Bahnhof Ebikon sollte bereits vier Perronkanten aufweisen, wenn die erste Etappe für den Bau des Durchgangsbahnhofs Luzern ansteht.
Entsprechend schlug die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs vor, im selben Ausbauschritt anstatt zwei gleich vier Perronkanten zu verlängern. Das ist im vorliegenden Antrag auch explizit so formuliert. Dafür sind zusätzlich 100 Millionen Franken vorgesehen. Da die weiteren Verlängerungen ohnehin einmal gemacht werden müssen, würde das die Situation erleichtern.
Vor diesem Hintergrund unterstützt unsere Kommission diesen Antrag ebenfalls einstimmig.
Bei Buchstabe a Ziffer 15 besteht in unserer Kommission eine Differenz. Es geht dabei um die Frage, ob im Rahmen des Baus des Zimmerberg-Basistunnels II eine Vorinvestition für den angedachten Meilibachtunnel aufgenommen werden soll. Letzterer würde die Verbindung zwischen Zürich und der Ostschweiz optimieren. Dementsprechend ist dessen langfristige Realisierung im Grundsatz unbestritten.
Da der geplante Meilibachtunnel in den Zimmerberg-Basistunnel münden würde, sieht der Antrag der Minderheit vor, dass bereits eine Vorleistung erbracht wird. Konkret soll bereits ein Abzweiger innerhalb des Zimmerbergtunnels erstellt werden, der dann bei der Realisierung des Meilibachtunnels genutzt werden könnte. Dies hätte für dessen Bau erhebliche Vorteile; insbesondere müsste der Zimmerberg-Basistunnel II nicht einige Jahre nach seiner Fertigstellung bereits wieder für eine längere Zeit gesperrt werden. Denn dies wäre notwendig, so die Verwaltung, wenn die Tunnelröhre für den Anschluss an den Meilibachtunnel unter Vollbetrieb erweitert würde. Eine solche Sperrung könnte gemäss der Minderheit bis zu zwei Jahre dauern. Wenn aber der Anschluss als Vorleistung bereits gebaut würde, könnte sich, ebenfalls gemäss der Verwaltung, der Bau des Zimmerbergtunnels II zwar etwas verzögern, allerdings gäbe es im Gegenzug beim späteren Bau des Meilibachtunnels weit weniger Sperrungen und Schwierigkeiten. Die Kosten dafür dürften etwa 100 Millionen Franken betragen. [PAGE 1220]
Die Mehrheit unserer Kommission empfiehlt Ihnen hingegen, diese Ergänzung abzulehnen. Die Argumentation der Minderheit erscheint im Grundsatz zwar einleuchtend, allerdings haben wir das Problem, dass der Standort für den Anschluss innerhalb des Tunnels noch nicht bekannt ist. Es besteht also das Risiko, mit hohen Kosten eine Vorinvestition zu tätigen, die schlussendlich nicht benötigt wird. Die genaue Positionierung dieser Vorinvestition wird von verschiedenen Faktoren abhängen. Wenn wir also diesen Anschluss bereits jetzt einplanen, könnte er sich durchaus als kostspielige Fehlinvestition entpuppen. Dies ist keine rein abstrakte Überlegung: Im Rahmen der Diskussion in unserer Kommission wurde auf das Beispiel des Lötschberg-Basistunnels verwiesen. Dort war gemäss Auskunft der Verwaltung genau das befürchtete Problem eingetreten. Der dort errichtete Abzweiger muss nun für die geplante Fertigstellung der zweiten Röhre komplett zurückgebaut werden, da er nicht am richtigen Ort und nicht mit den richtigen Winkeln gebaut wurde.
Zudem besteht mit dem vorliegenden Antrag die Gefahr, dass der Bau des Zimmerberg-Basistunnels II verzögert wird. Denn um das Risiko einer Fehlinvestition zu minimieren, müsste das Meilibach-Projekt erst noch entwickelt werden. Eine solche Verzögerung wäre für die beteiligte Region ein erheblicher Nachteil. Zudem würde auch beim Bau des Meilibachtunnels eine Tunnelröhre des Zimmerberg-Basistunnels immer in Betrieb sein.
Entsprechend empfiehlt Ihnen unsere Kommission mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Antrag der Minderheit Zopfi abzulehnen und dem Bundesrat zu folgen.