Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-03-19
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-03-19
Wortprotokoll
Wir haben die Frage aufgeworfen, ob wir vielleicht eine Anstalt des öffentlichen Rechtes machen sollten, denn Sie haben völlig Recht: Wenn man eine Totalrevision macht, sollte man diese Grundsatzfragen anschauen. Wir haben das eingehend mit der Nationalbank diskutiert, die an sich über diese Diskussion nicht sehr erfreut war - natürlich hat man diskutiert, aber wir sind zum Schluss gekommen, dass es einige Vorteile hat, wenn man bei der heutigen Rechtsform bleibt.
Es geht, wie es Ihr Kommissionssprecher angedeutet hat, um Folgendes: Diese Rechtsform betont an sich die institutionelle und finanzielle Unabhängigkeit. Jetzt könnte man sagen: Ja gut, das könnte man mit einer Anstalt des öffentlichen Rechtes auch so machen. Warum soll das dort anders sein? Wir sind aber zum Schluss gekommen, dass es bis jetzt im Prinzip sehr gut funktioniert hat und dass es nie zu Beanstandungen gekommen ist.
Die Umwandlung in eine andere Rechtsform würde Fragen aufwerfen. Warum? Weil sie durchaus als eine Tendenz des Bundes interpretiert werden könnte, vielleicht doch eher mehr Einfluss zu nehmen. Das war der Hauptgrund, warum wir gesagt haben: Es hat funktioniert. Warum soll man etwas ändern, das funktioniert hat? Deshalb hat man es so belassen.
Nun haben Sie zu Recht eine Frage zum Aktionariat aufgeworfen. Diese Frage haben wir auch besprochen. Im Moment sieht es folgendermassen aus - ich habe die Zahlen hier -: 68 Prozent sind Kantone, Kantonalbanken und andere öffentlich-rechtliche Anstalten, 25 Prozent sind Privatpersonen und 7 Prozent sind private juristische Personen. Sie haben zu Recht die Aktionäre erwähnt. Man muss etwas Spass haben an dieser Aktie, denn die Dividende ist begrenzt, und es gibt sicher nie eine interessante Übernahme, bei welcher man irgendeinen Kapitalgewinn machen kann usw.
Für einen Verzicht auf die Privataktionäre würde auch sprechen, dass nach einer Dekotierung die irrationalen Kursschwankungen dieser Aktie - niemand weiss warum -, die wir auch schon erlebt haben, nicht mehr möglich wären. Aber gerade diese Kursschwankungen beeinträchtigen die Geldpolitik nicht. Wir sind dann zur Meinung gekommen, dass diese Privataktionäre doch auch ein kleines Mittel sein könnten, um diese Gesellschaft in der Bevölkerung etwas mehr zu verankern.
Ich kann mir vorstellen: Jemand hat gerne eine solche Aktie und geht mal an die Generalversammlung. Sie haben sicherlich mitverfolgt, dass die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich diese Privatisierung einmal durchgespielt hat. Es hat sich einfach gezeigt: Die Abgeltung wird sehr, sehr schwierig. Letztlich ist es ein politischer Entscheid; die Geldpolitik wird durch das eine oder das andere nicht beeinflusst. Wir haben gefunden, wir möchten bei dieser Rechtsform bleiben - im Wissen, dass das ein bisschen ein Zwitter ist. Ich glaube aber, man kann dies durchaus lösen.
Ich habe mich erkundigt, wie man damals auf diese Rechtsform gekommen ist. Es scheint so zu sein, dass damals Sicherheitsüberlegungen mitgespielt haben. Die Haager Landkriegsordnung von 1907 gibt das Requisitionsrecht des obsiegenden Staates nur für Vermögenswerte des Staates, nicht aber für private Vermögenswerte. Deshalb hat man daraus geschlossen, eine AG wäre so besser geschützt. Es wäre ja relativ attraktiv, das Gold zu requirieren. Das ist heute sicherlich nicht mehr ein Argument, das gross zählt.
Aus all diesen Gründen sind wir zum Schluss gekommen: Es hat sich eigentlich bewährt. Warum soll man das ändern? Ich möchte Sie in diesem Sinne bitten, dieser Linie zu folgen.