Pfister Gerhard · Nationalrat · 2023-12-19
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-19
Wortprotokoll
Die Motion verlangt erstens, dass der Bundesrat bis Oktober 2023 ein Konzept vorzulegen habe, wie die Zahl der Rückführungen und Ausweisungen erhöht werden könne. Sie verlangt zweitens, dass weitere Rückübernahmeabkommen abzuschliessen seien. Und sie verlangt drittens, dass Sanktionen wie die Kürzung der Entwicklungshilfe, Sanktionen bei Visa usw. gegen nicht kooperative Herkunftsländer zu verstärken und zu vollziehen seien. Viertens fordert die Motion die Einsetzung eines Sonderbeauftragten für Rückführungen.
Begründet wird die Motion mit der hohen Zahl von vorläufig Aufgenommenen, deren Rückführung unter bestimmten Bedingungen nicht möglich sei: bei Unzulässigkeit wegen Verstosses gegen das Völkerrecht, bei Unzumutbarkeit wegen der konkreten Gefährdung im Heimatland und bei Unmöglichkeit aus vollzugstechnischen Gründen. Namentlich beim letzten Grund kritisiert der Motionär eine Ausweitung der Entscheide. Er verlangt eine häufigere Überprüfung, ob die Voraussetzungen für die vorläufige Aufnahme immer noch gegeben seien oder ob nicht der Vollzug der Rückführung möglich geworden sei, weil sich die Situation in den Herkunftsländern verändert habe.
Die Kommissionsmehrheit teilt das Kernanliegen der Motion, nämlich die Forderung, dass die Zahl der Rückführungen zu steigern und der Abschluss weiterer Rücknahmeabkommen anzustreben sei. Sie erachtet hingegen die Verbindung dieses Anliegens bereits mit der Forderung nach Sanktionen gegenüber anderen Ländern als kontraproduktiv. Insofern verzichtet die Kommissionsmehrheit auf eine solche Forderung, wie sie in den letzten beiden Sätzen des Motionstexts formuliert wird, und sie streicht die Frist, "bis Oktober 2023", dies aus naheliegenden Gründen.
Was in der Kommission nicht diskutiert wurde, ist die nur in der Begründung der Motion, nicht aber im Motionstext erwähnte Option einer häufigeren periodischen Überprüfung, ob die Voraussetzungen für die vorläufige Aufnahme immer noch gelten, und zwar in den einzelnen Fällen. Ich gestatte mir hier die persönliche Bemerkung, dass eine solche Massnahme am ehesten geeignet wäre, die Anzahl der Rückführungen zu erhöhen und gleichzeitig die Zahl an vorläufigen Aufnahmen zu reduzieren. In diesem Sinne wäre es dem Bundesrat bei Annahme der Motion ja nicht gerade verboten, auch dazu Vorschläge zu unterbreiten. Dass dies im Sinne des Motionärs wäre, ist offensichtlich. Dass es im Sinne der Kommissionsmehrheit wäre, ist mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu vermuten.
Die Kommissionsminderheit möchte den Motionstext unverändert annehmen, weil sie sich davon konkrete Schritte und einen Zeitgewinn verspricht. Bei der Abstimmung in der Kommission wurde die Motion mit 17 zu 7 Stimmen im erwähnten Sinne abgeändert.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 17 zu 8 Stimmen die Annahme der abgeänderten Motion.