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Spoerry Vreni · Ständerat · 2003-03-19

Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-19

Wortprotokoll

Wie Sie eben vom Kommissionssprecher gehört haben, ist die Kommission dem Wunsche der Post gefolgt, die Postkontoguthaben weiterhin den Mindestreserven zuzuordnen, wie das unter dem alten Recht, das wir im Begriffe sind abzulösen, der Fall war. Die Post hat dargelegt, dass durch die vorgesehene Änderung mit massiven Geldabflüssen ab den Postkonti der Banken gerechnet werden müsste und ihr damit Ertragsausfälle von bis zu 75 Millionen Franken jährlich entstehen würden.

Die Minderheit beantragt Ihnen aber, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen; das aus zwei Gründen, welche das Finanzdepartement und die Nationalbank zusammen in einem Papier vom 19. Februar 2003 einleuchtend und eindrücklich erläutert haben:

Zum Ersten ändern wir mit dem neuen Nationalbankgesetz den Zweck der Mindestreserven. Das ist entscheidend und macht Anpassungen notwendig.

Zum Zweiten legt der Bundesrat mit Bezug auf die befürchteten Ausfälle bei der Post Zahlen vor, die ungefähr fünfzehnmal niedriger sind, als die Post dies ausrechnet. Damit wird die Tragweite der Änderung für die Post massiv relativiert, und eine Gefährdung des Service public muss wegen dieser Massnahme nun wirklich nicht befürchtet werden.

Zum Ersten, zur Änderung des Zwecks der Mindestreserven: Ich bitte Sie um Verzeihung, wenn es hier vielleicht ein wenig technisch wird. Die gegenwärtig im Nationalbankgesetz aufgeführten Mindestreservevorschriften für Banken sind als Instrument zur aktiven Geldmarktsteuerung mittels Veränderung des Mindestreservesatzes konzipiert. Sie werden in dieser Form aber seit längerem nicht mehr verwendet und können abgeschafft werden. Die Schweizerische Nationalbank soll jedoch weiterhin die Möglichkeit haben, mit geeigneten Mindestreserveregeln für eine minimale, stetige Nachfrage der Geschäftsbanken nach Notenbankgeld zu sorgen. Mit anderen Worten: Bei der heutigen Ausgestaltung der Liquiditätsvorschriften spielten vor allem Vorsichtsmotive eine Rolle. Unter dem Aspekt der Sicherheit sind Postkontoguthaben praktisch wie Notenbankgeld zu werten. Ihre bisherige Anrechnung an die bankengesetzliche Liquidität war deshalb im Interesse des Gläubigerschutzes gerechtfertigt.

Mit der Änderung, die jetzt vorgenommen wird, wonach die Mindestreserven in Zukunft keine Vorsichtsmotive mehr erfüllen, sondern lediglich noch einem geldpolitischen Ziel dienen, entfällt die Begründung für die Anrechnung der Postkontoguthaben. Die Anrechnung der Postkontoguthaben würde im Gegenteil neu einen Störfaktor bedeuten und der Wirksamkeit der monetären Mindestreserven Abbruch tun. Je mehr die Banken Giro- durch Postkontoguthaben substituieren können, desto schwieriger wird die Umsetzung der Geldpolitik, und desto volatiler werden die Geldmarktsätze. Es ist deshalb kein Zufall, dass auch in den USA, in Grossbritannien und in der Europäischen Währungsunion ausschliesslich Notenbankgeld für die Erfüllung der Mindestreserven angerechnet wird.

Es gibt aber auch rechtliche, sogar verfassungsmässige Gründe, welche es verbieten, die Postkontoguthaben trotz der neuen Funktion der Mindestreserven weiterhin anzurechnen. Die bisherigen Liquiditätsvorschriften haben sich auf die gewerbepolizeilichen Kompetenzen des Bundes in der Verfassung abgestützt. Die Verfassungsgrundlage der neuen Mindestreserveregelung wird dagegen der Notenbankartikel in Verbindung mit der Zuständigkeit des Bundes auf dem Gebiet der Konjunkturpolitik sein. Diese Tatsache gebietet, die Anrechenbarkeit der Postkontoguthaben zu ändern.

Schliesslich wurde in der Kommission überzeugend dargelegt, dass unter dem neuen Regime auch wettbewerbspolitische Gründe gegen eine Anrechnung der [PAGE 302] Postkontoguthaben sprechen. Mit einer unveränderten Anrechnung würden Bank- und Posteinlagen grundlegend ungleich behandelt, was einer versteckten Subventionierung der Post gleichkäme.

All diese Gründe sprechen für die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung.

Zum Zweiten stellt sich nun die Frage, ob diese Änderung wegen zu grossen Einnahmeausfällen für die Post unzumutbar sei. Die Mehrheit beurteilt diese Frage offenbar so. Das vorhin erwähnte Papier widerlegt diese Befürchtung eindrücklich. Anstelle des von der Post angegebenen Ertragsausfalles von bis zu 75 Millionen Franken jährlich errechnet das Eidgenössische Finanzdepartement einen Ausfall von 4,5 Millionen Franken pro Jahr. Selbstverständlich ist die Minderheit nicht in der Lage, diese Zahlen im Einzelnen zu überprüfen, doch wird nachvollziehbar dargestellt und mit Statistiken unterlegt, dass drei Viertel der Schweizer Banken die Kassenliquiditätsvorschriften auch dann erfüllen, wenn man die Postkontoguthaben von den Mindestreserven ausschliesst.

Aus diesem Grunde ist es kaum vorstellbar, dass die Banken künftig gar keine Postkontoguthaben mehr halten werden. Die von der Post errechneten 75 Millionen Franken Ertragsausfall basieren aber auf genau dieser Annahme - und erst noch darauf, dass die Post auf den Postkontoguthaben eine durchschnittliche Rendite von 5,25 Prozent erzielen kann. Diese Annahme ist - nicht nur in Bezug auf den gegenwärtigen Zinstiefststand, sondern auch in Bezug auf die Zukunft - mehr als optimistisch. Die Postkontoguthaben können nämlich täglich zurückgezogen werden, weshalb zumindest ein Teil dieser Gelder kurzfristig angelegt werden muss, was natürlich die Zinserträge schmälert.

Das Eidgenössische Finanzdepartement und die Nationalbank gehen bei ihren Berechnungen davon aus, dass die Postkontoguthaben unter der neuen Regelung von allen Banken zusammen um durchschnittlich 10 Prozent reduziert werden könnten. Dies entspricht einem Betrag von 150 Millionen Franken, welcher der Post als Vermögen, das sie bewirtschaften könnte, verloren ginge. Geht man im Weiteren davon aus, dass die Post diese Guthaben im Durchschnitt zu 3,25 Prozent anlegen kann, so dürfte die Post mit der neuen Regelung einen Ertragsausfall in der Grössenordnung von 5 Millionen Franken zu verkraften haben. Bei allem Verständnis für die Sorgen der Post ist die Minderheit zusammen mit dem Bundesrat der Ansicht, dass dieser Betrag in Kauf zu nehmen sei, weil anderseits sehr gewichtige, grundsätzliche Argumente für die vorgeschlagene Änderung bei der Funktion der Mindestreserven sprechen.

In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Minderheit, dem Entwurf des Bundesrates und der Nationalbank zu folgen. Der zugrunde liegende Antrag wurde nach unserem Dafürhalten wirklich schlüssig begründet.