Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-03-19
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-03-19
Wortprotokoll
Sie stellen fest: Es geht um Geld. Hüben und drüben haben sich Experten bemüht, die wissenschaftlichen Argumente zusammenzustellen und die eine oder andere These zu begründen. Unsere Leute haben sich redlich bemüht - vor allem bei den Kosten für die Post -, eine Gegenrechnung zu machen, die aus unserer Sicht so nicht widerlegt worden ist.
Letztlich geht es um folgende Fragen: Wollen wir der Post mit einem Mittel, das nicht dazu da ist, einen Betrag zuhalten oder nicht? Wie gross ist der Betrag? Es ist letztlich eine Frage der Subvention, die natürlich weder die Nationalbank umbringt noch bei der Post Wesentliches ändert. Ich selber könnte eigentlich froh sein, wenn die Post möglichst viele Ertragsmöglichkeiten nutzen kann, um zu vermeiden, dass sie später einmal, wenn es Probleme gäbe, auch noch beim Bund anklopft. Aber wir sind doch zum Schluss gekommen, dass sachliche Gründe klar dafür sprechen, dieses Instrument nicht noch nebenbei für etwas zu brauchen, das bis jetzt vielleicht gut war - oder zumindest aus Sicht der Post gut war -, aber von der Sache her nicht mehr begründet werden kann.
Bisher - das ist gesagt worden, ich versuche es kompakt zu machen - haben diese Mindestreservevorschriften einen doppelten Zweck gehabt: Zum Ersten haben sie die Banken gezwungen, eine Art Liquidität zu halten, um unerwartete Rückzüge von Einlagen problemlos abwickeln zu können. Das ist das so genannte prudentielle Element. Das Zweite ist eben, dass diese Mindestreservevorschriften für eine stetige Nachfrage nach Notenbankgeld sorgen und gesorgt haben und dass sie damit einen geldpolitischen Zweck erfüllt haben. Man konnte auch mit Mindestreserven die Geldmenge beeinflussen. Mit den neuen Instrumenten, die man hat - mit Repos und allen diesen Dingen -, braucht man das so nicht mehr. Angesichts der Komplexität der Bankenwelt erfüllen die Liquiditätsvorschriften diese Aufgabe über die Mindestreserven eben nicht mehr zureichend. Man hat hier andere Instrumente suchen müssen. Ich glaube, wir haben hier über Basel usw. gesprochen.
Die bisherigen Liquiditätsvorschriften im Bankengesetz sollen nur noch geldpolitischen Zwecken dienen. Deshalb muss man diese Aktiven, diese Postkontoguthaben, klar ausschliessen, wenn man das sauber durchdenkt. Man muss dies aus folgenden Gründen tun:
Die Postkontoguthaben gehören an sich klar nicht zum Notenbankgeld. Sie leisten deshalb nicht nur keinen Beitrag zur Zielerreichung, sie können sogar die neuere geldpolitische Funktion der Mindestreserven behindern. Massive Umschichtungen der Banken vom Giro- zum Postkontoguthaben können die Umsetzung der Geldpolitik stören und die Kontrolle der kurzfristigen Zinssätze durch die Nationalbank erschweren. Deshalb ist es auch in anderen Ländern so - USA, England, Euroraum -, dass ausschliesslich Notenbankgeld für die Erfüllung der Mindestreservepflicht angerechnet werden kann und eben nicht Postkontogeld.
Die Anrechnung der Postkontoguthaben an die Mindestreserven ist auch eine Ungleichbehandlung von Banken und Post. Die Banken können ihre Guthaben untereinander nicht als Mindestreserven anrechnen. Weil Post und Banken im Zahlungsverkehr auch Konkurrenten sind - sicherlich mit ungleichem Gewicht, selbstverständlich -, ist das wettbewerbspolitisch problematisch.
Das neue Bankengesetz sieht auch vor, dass die Mindestreservepflicht auf Emittenten von elektronischem Geld im Nichtbankensektor ausgedehnt werden kann, wenn deren Tätigkeit die Umsetzung der Geldpolitik erheblich beeinträchtigen könnte. Sollte die Post einmal auf elektronische Zahlungsmittel in bedeutendem Umfang hinarbeiten, dann entstünde eine ziemlich absurde Situation, indem sie die Mindestreservepflicht gleich mit ihren eigenen Postkontoguthaben erfüllen könnte.
Wir haben auch ein Problem mit der verfassungsrechtlichen Sicht. Es ist klar: Mindestreserven sind eine Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit, und das muss mit dem öffentlichen Interesse gerechtfertigt werden. Wir sind der Meinung, eine Subventionierung der Postfinance über Mindestreserven könne so nicht mit dem öffentlichen Interesse begründet werden.
Wir haben versucht - das habe nicht ich gemacht, sondern das waren unsere Experten, zusammen mit der Nationalbank -, die Zahlen der Post zu plausibilisieren. Sie hat dann in einem Papier, das in Ihrer Kommission verteilt worden ist, dazu Stellung genommen. Das Hauptargument lautet gemäss der Post, dass beim heutigen Zinsniveau der Ausfall tatsächlich geringer wäre. Die Post steht also aktuell auch nicht mehr zu ihrer Zahl, sagt aber, das müsse nicht immer so sein - das ist richtig. Ich habe mich noch bei unserer Spezialistin erkundigt: Man hat mir gesagt, unsere Leute hätten ungefähr das Zinsniveau der letzten zehn Jahre genommen, also einen Mittelwert, der für die wahren Zahlen doch einigermassen repräsentativ ist. Damit - das muss ich Ihnen sagen - kommen wir auf sehr viel tiefere Ziffern, sodass wir der Meinung sind, die pekuniären Ängste der Post könnten durchaus relativiert werden. Wir sind der Meinung, diese 75 Millionen Franken seien doch stark übertrieben; aber ich will hier nicht mit Franken und Rappen rechnen, sondern es sind Grössenordnungen, die sich natürlich auch ändern können.
Wenn ich das alles zusammennehme - ich könnte noch auf einige Details eingehen -, möchte ich Ihnen vor allem aus diesen grundsätzlichen Erwägungen wegen der Funktion des neuen Instrumentes empfehlen, der Minderheit zuzustimmen, obwohl die Post ja sehr in die andere Richtung arbeitet, wofür ich sogar ein gewisses Verständnis habe.