Bühler Manfred · Nationalrat · 2023-12-19
Bühler Manfred · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-12-19
Wortprotokoll
Die Kommission für Rechtsfragen hat diese parlamentarische Initiative an ihrer Sitzung vom 27.[NB]Oktober 2023 intensiv diskutiert. Es geht hier nämlich um die Bewältigung einiger Diskussionen, die während der Pandemie die Politik sehr stark geprägt haben.
Die parlamentarische Initiative fordert eine allgemeine Regelung für Fälle, bei welchen behördliche Massnahmen zu einer starken Einschränkung der Nutzbarkeit eines Lokals führen. Eine solche allgemeine Regelung ist nach Ansicht der Kommission jedoch problematisch. Wir befinden uns in einem Spannungsfeld, das verschiedene Ausprägungen kennen kann. Zum einen geht es um allgemeingültige Entscheide von Behörden. Geht es beispielsweise um eine [PAGE 2480] umfassende Strassensanierung, hat das natürlich Auswirkungen auf kommerziell vermietete Lokale. Zum andern geht es um Krisensituationen, was hier nun matchentscheidend ist.
Bei Krisensituationen handelt es sich per definitionem um unvorhersehbare Ereignisse. Kann man etwas, das nicht vorhersehbar ist, allgemeingültig im Voraus regeln? Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit ist das nicht möglich; es wäre nicht vernünftig und auch nicht zielführend. Nicht zuletzt die Pandemie hat uns das vor Augen geführt. Es ist letztlich keine allgemeingültige Lösung verordnet worden, weder vom Parlament noch von anderen Instanzen. Vielmehr haben die Parteien, die von diesen Mietzinsstreitigkeiten betroffen waren, intensiv miteinander diskutiert, sodass viele massgeschneiderte Lösungen gefunden werden konnten. Letztlich waren nur noch sehr wenige Fälle problematisch; einige sind noch vor den Gerichten hängig. Es ist also nicht gerechtfertigt, in einer solchen Konstellation eine allgemeingültige Regel über die Vertragsfreiheit zu stellen. Auch haben Kantone, je nach Bedürfnislage auf dem lokalen Immobilienmarkt, massgeschneiderte Lösungen gefunden.
In diesem Sinne befand die Kommission, dass keine allgemeine Regelung mit starren Regeln notwendig ist. Auch die Definition dieser Regeln könnte gewisse Probleme verursachen. Es besteht das Risiko einer gewissen Willkür, wenn man Prozentsätze für die Verteilung des Schadens gesetzlich verankert. Eine solche Regelung schafft mehr Probleme als Lösungen.
Deshalb war die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung der Meinung, dass man der parlamentarischen Initiative keine Folge geben soll.