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Reimann Lukas · Nationalrat · 2023-12-19

Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-12-19

Wortprotokoll

Die Kommission beantragt mit 12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben. Dies tut sie aus folgenden Überlegungen:

Sie weist darauf hin, dass den Strafverfolgungsbehörden heute die prozessualen Mittel zur Verfügung stehen, um querulatorische oder unbegründete Anzeigen rasch abzuweisen oder kurz zu behandeln. Aus diesem Grund sei die Angst, [PAGE 2476] Parlamente könnten durch Strafanzeigen gelähmt oder praktisch handlungsunfähig gemacht werden, in den Hintergrund getreten.

Weiter erachtet es die Kommission als problematisch, dass das Wortprivileg mit der Umsetzung der Initiative nur in einem Parlament gelten würde und somit beispielsweise nicht auf Gemeindeebene an der Bürgerversammlung für den einzelnen Bürger. Es ist nicht einzusehen, warum ein einzelner Bürger an der Bürgerversammlung nicht geschützt sein soll, ein Parlamentarier in einem Stadtparlament hingegen schon. Das wäre eine Ungleichbehandlung der Bürger gegenüber den Politikern. Das kann so nicht unterstützt werden.

Es ist ebenfalls darauf hinzuweisen, dass in Gemeinden tendenziell eher das Problem herrscht, dass zu wenig professionelle Kontrolle besteht, als dass zu viele Eingaben gemacht werden.

In der Vergangenheit ist dieses Thema schon des Öfteren hier im Rat behandelt worden. Erstmals war das mit der Motion Müller-Aargau 81.481 aus dem Jahr 1981 der Fall, die dann praktisch einstimmig abgelehnt wurde. Letztmalig wurde das Thema mit der Motion Romano 15.4257 aus dem Jahr 2015 behandelt. Ich möchte daran erinnern, dass die grüne Fraktion die Motion im Jahr 2017 mit 12 zu 0 Stimmen auch abgelehnt hat.

Weil wir noch am Anfang der Legislatur sind: Man sollte sich vielleicht überlegen, ob man einen Vorstoss einreichen will, wenn vor wenigen Jahren ein Vorstoss mit dem genau gleichen Inhalt eingereicht und deutlich abgelehnt wurde.

Der geschichtliche Hintergrund der Immunität ist, dass hier in Bern die Vertreter der katholisch-konservativen Kantone, aber auch die Liberalen Angst hatten, dass die Kantonspolizei Bern sie daran hindern könnte, an den Sessionen teilzunehmen. Diese Angst war in der damaligen Zeit sicher nicht unbegründet, es war ja kurz nach dem Krieg hier in der Schweiz. Aber in der heutigen Zeit muss man nicht mehr Angst haben, dass Parlamentarier an der Teilnahme an der Session gehindert werden oder dass sie mit Klagen davon abgehalten werden, an der Session teilzunehmen.

In diesem Sinne bittet Sie die Mehrheit der Kommission, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit von 9 Stimmen empfiehlt Folgegeben, mit dem Verweis auf die Gemeinden.