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Aebischer Matthias · Nationalrat · 2023-12-20

Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-12-20

Wortprotokoll

Es ist an mir als Gerichtskommissionspräsident der vergangenen zwei Jahre, kurz die Sicht der Mehrheit zu schildern. Es wäre mir lieber, ich hätte nichts zu sagen, denn Mehrheitsbeschlüsse der Gerichtskommission werden im Plenum nicht bestritten. Das ist ein ungeschriebenes Gesetz. Man mehrt in der Gerichtskommission aus, und die Minderheit akzeptiert den Entscheid. Dieses Vorgehen ist im Sinne der Gewaltentrennung äusserst wichtig. Es stärkt die Glaubwürdigkeit der Gerichte und vor allem auch die Glaubwürdigkeit jeder einzelnen Richterin, jedes einzelnen Richters, die zur Wahl oder Wiederwahl stehen. Es macht die Sache nicht besser, Frau Arslan, wenn Sie im Plenum dann den Antrag der Minderheit zurückziehen.

Die Gerichtskommission hat aufgrund zweier Rücktritte und eines Wechsels innerhalb des Bundesverwaltungsgerichts eine Stelle in der Abteilung I in deutscher Sprache und eine in der Abteilung IV in italienischer Sprache ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist endete am 6.[NB]Oktober, die Anhörungen fanden am 22.[NB]November statt. Da zwischen der Ausschreibung und den Anhörungen die nationalen Wahlen stattgefunden haben und für die Gerichtskommission die ausgewogene Vertretung verschiedener politischer Kräfte an den Gerichten wichtig ist, hatten wir die Stellen zwar wie immer mit Angabe der untervertretenen Parteien ausgeschrieben, diesmal, in dieser Übergangsphase, jedoch mit dem Zusatz "Unter Vorbehalt des Ausgangs der eidgenössischen Wahlen".

Die Kommission entschied dann am 22.[NB]November dieses Jahres, die Stelle in italienischer Sprache noch einmal auszuschreiben - der Nationalratspräsident hat dies vorhin erklärt - und diejenige in der Abteilung I mit dem Gerichtsschreiber Stephan Metzger zu besetzen. Gemäss Voten in der Kommission wurden mehrere andere Kandidaten auch als "wählbar" bezeichnet. Da die SVP aber nach den Wahlen nicht nur mit gut einer halben Stelle, sondern neu mit 3,35 Stellen untervertreten war, entschied sich die Gerichtskommission für Herrn Metzger, welcher der SVP angehört.

Dieser Vorschlag der Gerichtskommission wurde von allen Fraktionen mit Ausnahme der Fraktion der Grünen - auch das hat der Nationalratspräsident vorhin erwähnt - gutgeheissen. So kam es am Donnerstag der ersten Sessionswoche zu einer weiteren Sitzung, in welcher die Gerichtskommission ihren Entscheid vom 22.[NB]November bestätigte. Es lag allerdings ein Antrag vor, das Geschäft an die Gerichtskommission mit dem Auftrag zurückzuweisen, die Stelle erneut auszuschreiben. Sie haben vorhin die Argumentation von Frau Nationalrätin Arslan gehört; dieser Minderheitsantrag ist nun zurückgezogen worden.

Ich bitte Sie im Namen der Gerichtskommission, Herrn Stephan Metzger ans Bundesverwaltungsgericht zu wählen.

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