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Arslan Sibel · Nationalrat · 2023-12-20

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2023-12-20

Wortprotokoll

Die Qualität der Arbeit der Richterinnen und Richter ist für die Legitimität der Gerichte und des Justizsystems von grosser Bedeutung. Es ist deshalb zentral, dass kompetente Personen mit hoher Integrität an die Gerichte gewählt werden. Neben der eigentlichen Auswahl der Richterinnen und Richter der eidgenössischen Gerichte befasst sich die Gerichtskommission daher regelmässig auch mit der Optimierung des Auswahlverfahrens der Richterinnen und Richter.

Das aktuelle Auswahlverfahren weist jedoch gewisse Mängel auf, und seine Grenzen werden uns immer wieder aufgezeigt. So können nur fachliche Beurteilungen von Kandidatinnen und Kandidaten eingeholt werden, indes dürfen bei der Auswahl keine fachlich versierten Personen mitwirken oder deren Meinungen mit einbezogen werden. Wir können auch keine breit abgestützten Referenzen für die Bewerberinnen und Bewerber einholen, was auch im konkreten Fall wichtig wäre. Nebst den Qualifikationen, die im Lebenslauf aufgezeigt werden, beachten wir auch den Parteiproporz.

Die Gerichtskommission hat eine Mehrheitsentscheidung getroffen, die es zu respektieren gilt. Wir wollen uns aber ein bisschen mehr mit den Optimierungselementen befassen und uns für diese einsetzen. Statt über einzelne Kandidatinnen und Kandidaten zu sprechen, schlagen wir deshalb eine parlamentarische Initiative vor. In dieser parlamentarischen Initiative wollen wir eine Lösung, wonach die Gerichtskommission fallweise oder permanent ein Fachgremium beiziehen kann, das bei der Auswahl der höchsten Richterinnen und Richter des Bundes beratend mitwirken kann. Zudem soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, dass breite Referenzauskünfte eingeholt werden können. Beides soll dazu führen, die Qualität der Kandidatinnen und Kandidaten zu prüfen und zu gewährleisten.

Mit meiner Minderheit habe ich den Antrag gestellt, dass das Geschäft an die Gerichtskommission zurückgewiesen wird mit dem Auftrag, auch die deutschsprachige Stelle erneut auszuschreiben, damit sich einerseits Kandidaten in Kenntnis des neuen Verteilschlüssels für die Stelle bewerben können und andererseits eine grössere Anzahl von qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern zur Verfügung steht. Die grüne Fraktion wird die vorliegende Kandidatur nach wie vor nicht zur Wahl empfehlen, trotzdem ziehe ich den Minderheitsantrag zugunsten einer parlamentarischen Initiative, wie [PAGE 2643] ich sie Ihnen begründet habe, in Absprache mit verschiedenen Gerichtskommissionsmitgliedern zurück. Einer ähnlichen parlamentarischen Initiative wurde im Ständerat knapp keine Folge gegeben.

Weil die Optimierung des Auswahlverfahrens auch auf dem Weg der Initiative weiterverfolgt werden kann, um weiterhin gute Kandidaten empfehlen zu können, ziehe ich den Minderheitsantrag zurück.