Fässler Daniel · Ständerat · 2023-12-20
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-20
Wortprotokoll
Die Kommission für Rechtsfragen hat an ihrer Sitzung vom 12.[NB]Oktober 2023 die von Nationalrat Bruno Storni am 9.[NB]Juni 2022 eingereichte und vom Nationalrat am 7.[NB]Juni 2023 angenommene Motion vorgeprüft. Die Kommission beantragt Ihnen mit 6 zu 4 Stimmen, die Motion abzulehnen. Eine Minderheit liegt nicht vor, wohl aber ein Kommissionsbericht.
Die vom Nationalrat mit 119 zu 66 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommene Motion möchte den Bundesrat beauftragen, das Stockwerkeigentumsrecht dahin gehend anzupassen, dass energetische Sanierungen sowie der Bau von Fotovoltaikanlagen und Ladeeinrichtungen für Elektroautos bei STWE-Liegenschaften erleichtert vorgenommen werden können.
Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Er anerkennt, dass die Beschlussfassung in Stockwerkeigentümergemeinschaften bei umfangreichen und komplexen Sanierungs- oder Umbauprojekten schwierig sein kann. Das geltende Recht enthalte eine differenzierte und ausgewogene Regelung, die der Tragweite der verschiedenen baulichen Massnahmen angemessen sei und die mitunter gegenläufigen Interessen innerhalb einer Stockwerkeigentümergemeinschaft ausgleiche. Nach Auffassung des Bundesrates würde die Motion diesen Interessenausgleich aus dem Gleichgewicht bringen. Den bestehenden Hindernissen könne mit den Instrumenten des Privatrechts nur sehr beschränkt begegnet werden. Die Motion sei daher abzulehnen.
Die Kommission teilt die Einschätzung des Bundesrates, dass die geltenden Regeln des Privatrechts nicht die primäre Ursache für nicht vorgenommene Sanierungen von Liegenschaften im Stockwerkeigentum sind. Der Schlussbericht des Bundesamtes für Energie vom 24.[NB]Januar 2022 betreffend Hemmnisse für energetische Gebäudesanierungen legt dies nachvollziehbar dar. Entscheidender ist, dass es oft an Finanzierungsmöglichkeiten fehlt, weil kein Erneuerungsfonds vorhanden ist oder der Erneuerungsfonds nur ungenügend dotiert ist. Die Kommission sieht daher keine Notwendigkeit, die Regeln für die Beschlussfassung in Stockwerkeigentümergemeinschaften für eine ausgewählte Kategorie von Investitionen zu ändern.
Die Kommission hat etwas Grundsätzliches festgestellt: Umweltpolitische Anliegen sollten grundsätzlich im öffentlichen Recht und nicht im Zivilgesetzbuch verankert werden.
Die Kommission nahm im Übrigen davon Kenntnis, dass der Bundesrat beabsichtigt, im ersten Halbjahr 2024 einen Vorschlag zur Umsetzung der von den Räten angenommenen Motion Caroni 19.3410, "55 Jahre Stockwerkeigentum. Zeit für ein Update", in die Vernehmlassung zu geben. In dieser Vorlage sollen punktuelle Anpassungen des Stockwerkeigentumsrechtes vorgeschlagen werden. Damit wird dem Anliegen der Motion Storni allenfalls Rechnung getragen.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, die Motion gemäss Antrag der Kommission abzulehnen.