Fässler Daniel · Ständerat · 2023-12-20
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-20
Wortprotokoll
Die Staatspolitische Kommission unseres Rates hat an ihrer Sitzung vom 19.[NB]Oktober 2023 die von Nationalrat Marco Romano am 29.[NB]September 2022 eingereichte und vom Nationalrat am[NB]14.[NB]Juni 2023 angenommene Motion vorgeprüft. Die Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion ebenfalls anzunehmen. Die Minderheit Jositsch beantragt die Ablehnung der Motion. Es liegt Ihnen ein Kommissionsbericht vor.
Die vom Nationalrat mit 105 zu 81 Stimmen angenommene Motion möchte den Bundesrat beauftragen, mit unserem Nachbarstaat Österreich im Migrationsbereich ein Abkommen zur erleichterten Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt auszuhandeln. Das Abkommen soll sich am bestehenden Abkommen mit der Italienischen Republik vom 10.[NB]September 1998 orientieren. Zur Begründung wird auf die guten Erfahrungen mit Italien und auf die Entwicklung der Migrationsströme auf der Balkanroute verwiesen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. In seiner Stellungnahme weist der Bundesrat darauf hin, dass die Bekämpfung der irregulären Sekundärmigration ein gemeinsames Anliegen Österreichs und der Schweiz sei. Aus diesem Grund sei es ein offenes Anliegen der Schweiz, das mit Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein bestehende Abkommen vom 3.[NB]Juli 2000 anpassen und ergänzen zu können. Die Verhandlungen würden von der österreichischen Seite derzeit wegen der aktuellen Überlastung der österreichischen Migrationsstrukturen aber nicht als prioritär erachtet.
Der Bundesrat weist weiter darauf hin, dass im Rahmen der geplanten Anpassung des Schengener Grenzkodexes eine Aufhebung der sogenannten Stillhalteklausel der europäischen Rückführungsrichtlinie vorgesehen sei. Dies würde es den Schengen-Staaten ermöglichen, auf bilateraler Ebene wirksamere Rückübernahmeabkommen abzuschliessen. Da die angestrebte Revision des Schengener Grenzkodexes nicht vor Ende 2024 in Kraft treten werde, sei es unrealistisch, dass Österreich bereits im nächsten Jahr mit der Schweiz in Verhandlungen trete.
Vor diesem Hintergrund stand in der Kommission die relativ einfache Frage im Vordergrund, ob die Motion noch notwendig sei und ob sie die Verhandlungsposition der Schweiz stärke oder schwäche. Die Minderheit, die dann von Kollege Jositsch vertreten wird, verneint die Notwendigkeit, weil mit der Motion offene Türen eingerannt würden. Die Kommissionsmehrheit ist demgegenüber der Meinung, dass es in der aktuellen Situation angezeigt sei, dem Bundesrat den Rücken zu stärken, dies auch aufgrund der Information, dass Österreich bis jetzt wenig Bereitschaft gezeigt hat, das Abkommen aus dem Jahr 2000 zu aktualisieren.
Einen Einfluss auf den Entscheid der Kommission hatte zudem die Einschätzung der Verwaltung, dass eine Annahme der Motion das Verhältnis zwischen der Schweiz und Österreich nicht belasten würde. Man pflege mit dem östlichen Nachbarland in Migrationsfragen einen offenen und sehr intensiven Dialog.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, die Motion gemäss diesen Überlegungen und dem Antrag der Kommissionsmehrheit anzunehmen.