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AB 332162

Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2023-12-20

Wortprotokoll

In Artikel 2 geht es um die Definition von Begriffen. Beim Antrag meiner Minderheit geht es bei Litera h konkret um den Begriff "Senkenleistung". Gemäss Bundesrat ist dies "die anrechenbare Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre und dessen dauerhafte Bindung in Kohlenstoffspeichern". Die Diskussion dreht sich dabei um den Begriff "dauerhafte". Während die Mehrheit Ihrer Kommission die Fassung des Bundesrates übernehmen will, möchte der Ständerat auf diese Einschränkung verzichten.

Es stellt sich die Frage nach den Auswirkungen, wenn der Begriff "dauerhafte" enthalten ist oder eben nicht. So muss zum Beispiel davon ausgegangen werden, dass mit dem Begriff "dauerhafte" eine Hürde eingebaut würde, und zwar insofern, als dies dazu führen könnte, dass zum Beispiel ein Waldkompensationsprojekt nicht realisiert werden kann. Im Rahmen dieser Diskussion hat die Verwaltung ausgeführt, dass man sich bei diesem Kompensationsinstrument an den nationalen Vorgaben orientiere, wobei es zentral sei, dass es zu keiner Asymmetrie zwischen Abgeltung und Emission komme; dies ist der entscheidende Punkt. Es wurde von der Verwaltung ebenfalls ausgeführt, dass in den bestehenden Verordnungsregelungen von einer Bindungsdauer von dreissig Jahren ausgegangen werde.

Dementsprechend lohnt es sich insbesondere auch aus pragmatischen Überlegungen nicht, hier eine Differenz zum Ständerat zu schaffen. Ich bitte Sie deshalb, meiner Minderheit und damit dem Ständerat zu folgen.

Mein zweiter Minderheitsantrag betrifft Artikel 3 Absatz 2 und damit das sogenannte Inlandziel. Dabei geht es um die Frage, ob im Gesetz ein konkretes Inlandziel zur Verminderung der Treibhausgasemissionen definiert werden soll. Der Bundesrat verzichtet in seinem Entwurf darauf und hält fest, die Verminderung habe "in erster Linie" mit Massnahmen in der Schweiz zu erfolgen. Dabei soll der konkrete Anteil vom Bundesrat bestimmt werden.

Der Ständerat hat das so übernommen. Demgegenüber will die Mehrheit Ihrer Kommission festschreiben, dass mindestens 75 Prozent der Reduktion mit Massnahmen im Inland zu erfolgen haben. Es lohnt sich, dies im Zusammenhang mit anderen Bestimmungen dieser Vorlage zu sehen, und zwar insbesondere mit der Frage, ob der Kompensationssatz von aktuell maximal 120 Franken pro Tonne CO2 mit der Zeit erhöht wird oder nicht. Die Mehrheit Ihrer Kommission will den Kompensationssatz bei 120 Franken belassen. Vor diesem Hintergrund müssen wir nun aber ehrlich sein: Wenn wir nicht erhöhen, d.[NB]h., wenn wir die entsprechende Lenkungsabgabe nicht erhöhen, ist es schlicht Augenwischerei, ein Inlandziel von 75 Prozent festzulegen, weil wir dafür einfach zu wenig finanzielle Mittel zur Verfügung haben.

Gemäss den Darlegungen der Verwaltung sieht die Vorlage derzeit Massnahmen vor, die zu einer Inlandreduktion von 34 Prozent führen können. Eine substanziell höhere Inlandreduktion, wie sie die Mehrheit Ihrer Kommission will, würde also zusätzliche und insbesondere deutlich stärkere Massnahmen bedingen. Anders gesagt: Eine Erhöhung des Inlandzieles ohne Stärkung des Massnahmensets bzw. der Instrumente wäre letztlich nicht glaubwürdig. Es ist schlussendlich tatsächlich eine Frage der Glaubwürdigkeit, was wir ins Gesetz schreiben und ob wir die passenden Massnahmen haben, mit denen wir das Ziel realistischerweise erreichen können.

Zu beachten ist auch, dass im Sommer 2021 das letzte CO2-Gesetz vom Volk abgelehnt wurde. Schon damals diskutierten wir kontrovers über In- und Auslandziel. Die Bestimmung in der bundesrätlichen Fassung ist nun flexibel und erlaubt deshalb, auf den beschlossenen Massnahmenmix adäquat zu reagieren. Unser Ziel muss es sein, und dies wurde auch in der Eintretensdebatte von Bundesrat Rösti entsprechend betont, ein Gesetz zu realisieren, das in Kraft treten kann. Wenn wir es erneut mit zu starren Regeln überladen, ist die Mehrheitsfähigkeit einmal mehr gefährdet.

Ich bitte Sie deshalb, meiner Minderheit zuzustimmen und damit dem Ständerat zu folgen.

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